Torchwood
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Hallo zusammen,
wie in https://www.elo-forum.org/eingliede...-egv-va-abwarten-gegenvorschlag-schicken.html
nachlesbar, habe ich die mir vorgelegte EGV nicht unterschrieben, sondern zur Prüfung mitgenommen. Zwei Tage später habe ich dann einen Gegenvorschlag an meine SB geschickt. Die Reaktion darauf war wohl der VA , der mir heute ins Haus geflattert ist. Ich hab ihn mal angehängt.
Der VA ist eine Mischung aus der "alten" EGV und meinem Gegenvorschlag. Einige Dinge, die in der EGV und in meinem GgV drin standen, tauchen gar nicht auf. Dafür stehen Dinge drin, die weder in der EGV noch in meinem GgV standen.
Letztere hab ich mal (z.T.) lila markiert.
Besonders stört mich:
1. In der EGV stand, dass ich meine Bewerbungsbemühungen bis zum 3. des Folgemonats vorlegen soll. Im VA sind nun genaue Termine zur Vorlage angegeben. Was soll mir das sagen? Muss ich da mit meiner Liste aufschlagen? Kann ich sie zuschicken? Gilt das Datum des Einwurfs?
2. 8 Bewerbungen pro Monat standen in der EGV , in meinem GgV standen 5 - und ich finde, ich war damit schon sehr entgegenkommend. Nun hat meine SB in den VA mit aufgenommen, dass Bewerbungen um Ausbildungs- und Studienstellen nicht zu den geforderten 8 Bewerbungen zählen.
In dem anderen Thread ist nachzulesen, dass sie mir das bereits mündlich gesagt hatte, aber dass sie sich geweigert hat mir die Rechtsgrundlage zu nennen.
Zusätzlich steht im VA , dass ich mich "auch" (!) auf VV bewerben muss. D.h. zusätzlich zu den 8 Bewerbungen auch noch auf VV ! WTF?
Natürlich wurde mein Vorschlag einer Bewerbungspauschale von 5€ nicht mit aufgenommen.
3. "Sie müssen mit einer Überprüfung Ihrer Bewerbungsbemühungen rechnen." steht im VA (in der EGV ist von diesem Satz keine Spur). Das ist doch ein bisschen sehr unspezifisch, oder? Ich traue meiner SB durchaus zu, dass sie mir hinterhertelefoniert und so potentielle AG abschreckt. Dagegen muss ich irgendwie protestieren.
4. Plötzlich muss ich bei Vorstellungsgesprächen telefonisch Rücksprache mit meiner SB halten - in der EGV stand nur "Rücksprache". Im Klartext heißt das, wenn ich bspw. kurzfristig einen Termin zum Vorstellungsgespräch erhalte und ich meine SB nicht vorher telefonisch erreichen kann, bekomme ich keine Fahrtkosten ersetzt. Doll.
5. Der Name der Maßnahme im VA (unter Punkt III.) lautet anders als in der EGV und auch anders als in der Anlage zum VA . Noch dazu ist mal ein Termin um 9:30 Uhr und mal um 9:00 Uhr angegeben.
Als Dauer steht im VA "8 Wochen nach Beginn Einstieg in die Gruppenschulung" - das ist doch keine Angabe der Dauer oder sehe ich das falsch? In der EGV stand übrigens "8 Wochen - Netto".
6. Im VA , wie auch in der EGV , steht, dass der Maßnahmeträger mit meiner SB Informartionen über meine Mitwirkung austauschen kann, dahinter "(siehe Ihre Einwilligung nach den Datenschutzbestimmungen)". Diesen Absatz habe ich in meinem GgV komplett ausgelassen, weil ich diese "Einwilligung nach den Datenschutzbestimmungen" nie gesehen, geschweige denn unterschrieben habe! Ich möchte auch nicht, dass der Maßnahmeträger sich mit meiner SB ausführlich austauscht.
7. In der Rechtsgrundlage und Begründung (Punkt IV.) ist aufgeführt, dass ich mich geweigert habe, die EGV zu unterschreiben. Das stimmt so nicht. Ich habe ihr lediglich gesagt, dass ich die EGV jetz (d.h. als ich am 01.08. dort war) so nicht unterschreiben kann, weil ich sie mir gründlich durchlesen und prüfen muss.
8. Im selben Punkt steht "Auf einige Vorschläge Ihrerseits konnte eingegangen werden." - ganz toll.
Das einzige, was sie von meinen Vorschlägen übernommen hat, ist der zusätzliche erste Beschäftigungsbereich (unter Punkt II.). Und tatsächlich hat sie auch die Verpflichtung eine Tageszeitung zu beziehen und die VV von Dritten rausgenommen. Davon abgesehen hat der VA aber wenig mit meinem GgV zu tun - und ebenso wenig mit der von ihr am 01.08. vorgelegten EGV !
Ich bin grade mal stinkwütend und es gibt noch lauter Kleinigkeiten, die mich an dem VA stören, aber das würde jetzt hier wohl den Rahmen sprengen.
Grundsätzlich frage ich mich:
- Muss ein VA nicht mit der EGV inhaltlich übereinstimmen? Kann die SB sich einfach ein Süppchen kochen, wie es ihr gefällt und mal hier was aus der EGV nehmen, mal da was aus meinem GgV und dann mal wieder Sachen aufnehmen, die bisher nirgends vorgekommen sind?
- Wieso zählen angeblich keine Bewerbungen für Ausbildungsstellen? Ich habe nirgends eine Rechtsgrundlage dafür finden können.
- Ich weiß immer noch nicht, wie lange nun diese ominöse Maßnahme dauern soll. Selbstverständlich gehe ich zu dem genannten Termin am 29.08. hin (ich geh gerne auch 2x - um 9 und um 9:30), aber sollte nicht zumindest die Dauer der Maßnahme konkret benannt werden im VA ?
Wie gehe ich jetzt weiter vor? Widerspruch beim JC und gleichzeitig Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beim SG stellen?
Widerspruch beim JC begründen oder lieber nicht?
Liebe Grüße,
Torchwood
wie in https://www.elo-forum.org/eingliede...-egv-va-abwarten-gegenvorschlag-schicken.html
nachlesbar, habe ich die mir vorgelegte EGV nicht unterschrieben, sondern zur Prüfung mitgenommen. Zwei Tage später habe ich dann einen Gegenvorschlag an meine SB geschickt. Die Reaktion darauf war wohl der VA , der mir heute ins Haus geflattert ist. Ich hab ihn mal angehängt.
Der VA ist eine Mischung aus der "alten" EGV und meinem Gegenvorschlag. Einige Dinge, die in der EGV und in meinem GgV drin standen, tauchen gar nicht auf. Dafür stehen Dinge drin, die weder in der EGV noch in meinem GgV standen.
Besonders stört mich:
1. In der EGV stand, dass ich meine Bewerbungsbemühungen bis zum 3. des Folgemonats vorlegen soll. Im VA sind nun genaue Termine zur Vorlage angegeben. Was soll mir das sagen? Muss ich da mit meiner Liste aufschlagen? Kann ich sie zuschicken? Gilt das Datum des Einwurfs?
2. 8 Bewerbungen pro Monat standen in der EGV , in meinem GgV standen 5 - und ich finde, ich war damit schon sehr entgegenkommend. Nun hat meine SB in den VA mit aufgenommen, dass Bewerbungen um Ausbildungs- und Studienstellen nicht zu den geforderten 8 Bewerbungen zählen.

Zusätzlich steht im VA , dass ich mich "auch" (!) auf VV bewerben muss. D.h. zusätzlich zu den 8 Bewerbungen auch noch auf VV ! WTF?
Natürlich wurde mein Vorschlag einer Bewerbungspauschale von 5€ nicht mit aufgenommen.
3. "Sie müssen mit einer Überprüfung Ihrer Bewerbungsbemühungen rechnen." steht im VA (in der EGV ist von diesem Satz keine Spur). Das ist doch ein bisschen sehr unspezifisch, oder? Ich traue meiner SB durchaus zu, dass sie mir hinterhertelefoniert und so potentielle AG abschreckt. Dagegen muss ich irgendwie protestieren.
4. Plötzlich muss ich bei Vorstellungsgesprächen telefonisch Rücksprache mit meiner SB halten - in der EGV stand nur "Rücksprache". Im Klartext heißt das, wenn ich bspw. kurzfristig einen Termin zum Vorstellungsgespräch erhalte und ich meine SB nicht vorher telefonisch erreichen kann, bekomme ich keine Fahrtkosten ersetzt. Doll.

5. Der Name der Maßnahme im VA (unter Punkt III.) lautet anders als in der EGV und auch anders als in der Anlage zum VA . Noch dazu ist mal ein Termin um 9:30 Uhr und mal um 9:00 Uhr angegeben.
Als Dauer steht im VA "8 Wochen nach Beginn Einstieg in die Gruppenschulung" - das ist doch keine Angabe der Dauer oder sehe ich das falsch? In der EGV stand übrigens "8 Wochen - Netto".
6. Im VA , wie auch in der EGV , steht, dass der Maßnahmeträger mit meiner SB Informartionen über meine Mitwirkung austauschen kann, dahinter "(siehe Ihre Einwilligung nach den Datenschutzbestimmungen)". Diesen Absatz habe ich in meinem GgV komplett ausgelassen, weil ich diese "Einwilligung nach den Datenschutzbestimmungen" nie gesehen, geschweige denn unterschrieben habe! Ich möchte auch nicht, dass der Maßnahmeträger sich mit meiner SB ausführlich austauscht.
7. In der Rechtsgrundlage und Begründung (Punkt IV.) ist aufgeführt, dass ich mich geweigert habe, die EGV zu unterschreiben. Das stimmt so nicht. Ich habe ihr lediglich gesagt, dass ich die EGV jetz (d.h. als ich am 01.08. dort war) so nicht unterschreiben kann, weil ich sie mir gründlich durchlesen und prüfen muss.
8. Im selben Punkt steht "Auf einige Vorschläge Ihrerseits konnte eingegangen werden." - ganz toll.

Ich bin grade mal stinkwütend und es gibt noch lauter Kleinigkeiten, die mich an dem VA stören, aber das würde jetzt hier wohl den Rahmen sprengen.
Grundsätzlich frage ich mich:
- Muss ein VA nicht mit der EGV inhaltlich übereinstimmen? Kann die SB sich einfach ein Süppchen kochen, wie es ihr gefällt und mal hier was aus der EGV nehmen, mal da was aus meinem GgV und dann mal wieder Sachen aufnehmen, die bisher nirgends vorgekommen sind?
- Wieso zählen angeblich keine Bewerbungen für Ausbildungsstellen? Ich habe nirgends eine Rechtsgrundlage dafür finden können.
- Ich weiß immer noch nicht, wie lange nun diese ominöse Maßnahme dauern soll. Selbstverständlich gehe ich zu dem genannten Termin am 29.08. hin (ich geh gerne auch 2x - um 9 und um 9:30), aber sollte nicht zumindest die Dauer der Maßnahme konkret benannt werden im VA ?
Wie gehe ich jetzt weiter vor? Widerspruch beim JC und gleichzeitig Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beim SG stellen?
Widerspruch beim JC begründen oder lieber nicht?
Liebe Grüße,
Torchwood
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