VA erhalten, der eine wilde Mischung von EGV und Gegenvorschlag ist

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Torchwood

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Hallo zusammen,

wie in https://www.elo-forum.org/eingliede...-egv-va-abwarten-gegenvorschlag-schicken.html
nachlesbar, habe ich die mir vorgelegte EGV nicht unterschrieben, sondern zur Prüfung mitgenommen. Zwei Tage später habe ich dann einen Gegenvorschlag an meine SB geschickt. Die Reaktion darauf war wohl der VA , der mir heute ins Haus geflattert ist. Ich hab ihn mal angehängt.

Der VA ist eine Mischung aus der "alten" EGV und meinem Gegenvorschlag. Einige Dinge, die in der EGV und in meinem GgV drin standen, tauchen gar nicht auf. Dafür stehen Dinge drin, die weder in der EGV noch in meinem GgV standen. :confused: Letztere hab ich mal (z.T.) lila markiert.

Besonders stört mich:

1. In der EGV stand, dass ich meine Bewerbungsbemühungen bis zum 3. des Folgemonats vorlegen soll. Im VA sind nun genaue Termine zur Vorlage angegeben. Was soll mir das sagen? Muss ich da mit meiner Liste aufschlagen? Kann ich sie zuschicken? Gilt das Datum des Einwurfs?

2. 8 Bewerbungen pro Monat standen in der EGV , in meinem GgV standen 5 - und ich finde, ich war damit schon sehr entgegenkommend. Nun hat meine SB in den VA mit aufgenommen, dass Bewerbungen um Ausbildungs- und Studienstellen nicht zu den geforderten 8 Bewerbungen zählen. :icon_evil: In dem anderen Thread ist nachzulesen, dass sie mir das bereits mündlich gesagt hatte, aber dass sie sich geweigert hat mir die Rechtsgrundlage zu nennen.
Zusätzlich steht im VA , dass ich mich "auch" (!) auf VV bewerben muss. D.h. zusätzlich zu den 8 Bewerbungen auch noch auf VV ! WTF?
Natürlich wurde mein Vorschlag einer Bewerbungspauschale von 5€ nicht mit aufgenommen.

3. "Sie müssen mit einer Überprüfung Ihrer Bewerbungsbemühungen rechnen." steht im VA (in der EGV ist von diesem Satz keine Spur). Das ist doch ein bisschen sehr unspezifisch, oder? Ich traue meiner SB durchaus zu, dass sie mir hinterhertelefoniert und so potentielle AG abschreckt. Dagegen muss ich irgendwie protestieren.

4. Plötzlich muss ich bei Vorstellungsgesprächen telefonisch Rücksprache mit meiner SB halten - in der EGV stand nur "Rücksprache". Im Klartext heißt das, wenn ich bspw. kurzfristig einen Termin zum Vorstellungsgespräch erhalte und ich meine SB nicht vorher telefonisch erreichen kann, bekomme ich keine Fahrtkosten ersetzt. Doll. :icon_dampf:

5. Der Name der Maßnahme im VA (unter Punkt III.) lautet anders als in der EGV und auch anders als in der Anlage zum VA . Noch dazu ist mal ein Termin um 9:30 Uhr und mal um 9:00 Uhr angegeben.
Als Dauer steht im VA "8 Wochen nach Beginn Einstieg in die Gruppenschulung" - das ist doch keine Angabe der Dauer oder sehe ich das falsch? In der EGV stand übrigens "8 Wochen - Netto".

6. Im VA , wie auch in der EGV , steht, dass der Maßnahmeträger mit meiner SB Informartionen über meine Mitwirkung austauschen kann, dahinter "(siehe Ihre Einwilligung nach den Datenschutzbestimmungen)". Diesen Absatz habe ich in meinem GgV komplett ausgelassen, weil ich diese "Einwilligung nach den Datenschutzbestimmungen" nie gesehen, geschweige denn unterschrieben habe! Ich möchte auch nicht, dass der Maßnahmeträger sich mit meiner SB ausführlich austauscht.

7. In der Rechtsgrundlage und Begründung (Punkt IV.) ist aufgeführt, dass ich mich geweigert habe, die EGV zu unterschreiben. Das stimmt so nicht. Ich habe ihr lediglich gesagt, dass ich die EGV jetz (d.h. als ich am 01.08. dort war) so nicht unterschreiben kann, weil ich sie mir gründlich durchlesen und prüfen muss.

8. Im selben Punkt steht "Auf einige Vorschläge Ihrerseits konnte eingegangen werden." - ganz toll. :icon_neutral: Das einzige, was sie von meinen Vorschlägen übernommen hat, ist der zusätzliche erste Beschäftigungsbereich (unter Punkt II.). Und tatsächlich hat sie auch die Verpflichtung eine Tageszeitung zu beziehen und die VV von Dritten rausgenommen. Davon abgesehen hat der VA aber wenig mit meinem GgV zu tun - und ebenso wenig mit der von ihr am 01.08. vorgelegten EGV !

Ich bin grade mal stinkwütend und es gibt noch lauter Kleinigkeiten, die mich an dem VA stören, aber das würde jetzt hier wohl den Rahmen sprengen.

Grundsätzlich frage ich mich:

- Muss ein VA nicht mit der EGV inhaltlich übereinstimmen? Kann die SB sich einfach ein Süppchen kochen, wie es ihr gefällt und mal hier was aus der EGV nehmen, mal da was aus meinem GgV und dann mal wieder Sachen aufnehmen, die bisher nirgends vorgekommen sind?

- Wieso zählen angeblich keine Bewerbungen für Ausbildungsstellen? Ich habe nirgends eine Rechtsgrundlage dafür finden können.

- Ich weiß immer noch nicht, wie lange nun diese ominöse Maßnahme dauern soll. Selbstverständlich gehe ich zu dem genannten Termin am 29.08. hin (ich geh gerne auch 2x - um 9 und um 9:30), aber sollte nicht zumindest die Dauer der Maßnahme konkret benannt werden im VA ?

Wie gehe ich jetzt weiter vor? Widerspruch beim JC und gleichzeitig Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beim SG stellen?
Widerspruch beim JC begründen oder lieber nicht?

Liebe Grüße,
Torchwood
 

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Ich hänge die nicht unterschriebene EGV zum Vergleich hier auch mal an.

Mein GgV ist im anderen Thread zu finden.

LG,
Torchwood
 

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Hallo

Dir zu unterstellen das du dich geweigert hast die EGV zu unterschreiben finde ist eine frechheit.
Du hast dein Recht auf Prüfung wahrgenommen.
Desweiteren waren die Punkte in der EGV -VA nicht die Punkte die in der EGV standen.
Desweiteren sind Bewerbungsbemühungen auf Ausbildungs oder Studienplätze genauso zu bewerten wie andere Bewerbungen.

Zu der MAssnahme da sfehlen die Uhrzeiten zu denen du da sein musst,

Gehe zur Massnahme und Unterschreibe nichts denn dazu bist du nicht verpflichtet egal was die sagen.

Gruss Uwe
 
Hallo

Dir zu unterstellen das du dich geweigert hast die EGV zu unterschreiben finde ist eine frechheit.
Du hast dein Recht auf Prüfung wahrgenommen.
Desweiteren waren die Punkte in der EGV -VA nicht die Punkte die in der EGV standen.
Desweiteren sind Bewerbungsbemühungen auf Ausbildungs oder Studienplätze genauso zu bewerten wie andere Bewerbungen.

Zu der MAssnahme da sfehlen die Uhrzeiten zu denen du da sein musst,

Gehe zur Massnahme und Unterschreibe nichts denn dazu bist du nicht verpflichtet egal was die sagen.

Gruss Uwe

Auch die Sache mit diesen 8 Bewerbungen pro Monat.. Dies sind zuviel. Der Punkt Bewerbungskosten würde ich auf jeden Fall genauer definieren lasssen. Wenn Sie schon soviel verlangen, dann sollen sie dir auch alle Bewerbungen bezahlen. Aus dem Regelsatz kannst du sie ja nicht bezahlen. Und die Begründung ich habe kein Geld für Bewerbungen das lassen sie nicht gelten und drücken dir eine Sanktion hinein.

Wieso verlangen sie von dir dass du dich als Reinigungskraft bewirbst.
 
Gehe zur Massnahme und Unterschreibe nichts denn dazu bist du nicht verpflichtet egal was die sagen.

Gruss Uwe

Nein... hingehen: ja. Du mußt erstmal den Verpflichtungen aus dem VA nachkommen.

Deshalb hingehen - und nichts vor Ort unterschreiben, mit der Begründung, daß man vor Unterschrift ein Recht auf Prüfung hat - und deshalb möchtest du alles erst einmal mitnehmen um es von jemandem prüfen zu lassen...

wenn das verweigert wird dann auf keinen Fall unterschreiben.

Ich hatte meinem Schützling (U 25) geraten, wegen der Sperrandrohung zwar hinzugehen zur Maßnahme, aber da nichts zu unterschreiben. Nicht verweigern, aber man hat das Recht vor Unterschrift zu prüfen.

Das haben Maßnahmeträger nicht gerne, daß man die erst einmal - wie die EGV - mitnehmen will.

Es passiert des öfteren, daß man dann gesagt bekommt, daß man nach Hause gehen muß, wenn man nicht sofort unterschreibt.

Sollte man nicht, denn das wäre Abbruch und Sperre sicher.

Verlang vorher ein Schreiben, daß man dich ablehnt und nach Hause schickt, weil du erst prüfen willst, bevor du entscheidest, ob du unterschrebst.

Wenn sie das nicht wollen:

Dableiben - und weiter drauf bestehen, daß man Zeit bekommt, alle Papiere prüfen zu lassen, die man unterschreiben soll.

Sprechen die dann ein Hausverbot aus, ists gut. Sollten sie dann mit der Polizei durchsetzen damit du Zeugen hast.
Dann hast du nicht abgebrochen - bei meinem Schützling gabs dann keine Sperre.

Du mußt dich entscheiden: Unterschreiben oder nicht - und evtl. gegen eine Sperre klagen.

Das ist die einzige Möglichkeit.

Laut SGB II war es bis 01.04.201 so daß sanktioniert wurde wenn man die EGV nicht unterschrieb.

Da viele Richter einem aber immer wieder das Recht auf vorherige Prüfung zugestanden, wurde das SGB II geändert werden.

Es gibt in D Vertragsfreiheit - und da muß zumindest Zeit zum Prüfen eingeräumt werden, bevor man einen Vertrag unterschreibt!
 
zu den kosten
das kann das JC verlangen
das quittungen eingereicht werden
leider

entweder wirts pauschal mit summe xxx abgerechnet
oder auf nachweis

fahrtkosten zum JC gehören mit dazu
wirst ja auch aufgefordert
deren PC bzw aushänge zu nutzen bei der stellen suche

was garnicht reingehört
die persöhnliche erreichbarkeit
das ist in der erreichbarkeitsanordnung geregelt
also posttalisch
fahrtkosten antrag reicht vollkommen aus
wenn du dir den zusänden läst wenn du die 1910 anrufst
es ist nicht zwingen erforderlich telephonische kontackt auf name deswegen zu machen
kannst auch dein SB nerven und persöhnlich die anträge abhollen ^^
8 bewerbungen + 39stunden woche massnahme
definitive zuviel
erstmal
nun kommt drauf an was das für eine massnahme ist
nur rumsitzten und an deren PC stellen suchen dann sind 8 bewerbungen nicht zuviel
hast ja 8 stunden zeit dich drum zu kümmern
beinhaltet die massnahme aber qualifizierungen
dann sind 8 stück zuviel weil das nicht zu schaffen ist

bissel verzwickt das ganze

zu den nachweisen
muss nicht drin stehn wenn schriftlich beworben
die tele nummer vom AG
die kann der SB sich selber aussuchen
tele angabe vom AG nur wenn man per tele sich beworben hat
also firmen name
tele nummer
und den namen der persohn wo man das gespräch mit geführt hat

alles andere ist schikane hoch 10
problem nun bei den kosten
machst du die 8 stück zu hause
hättest du ein mega problem das vorzufinanzieren
zuzüglich die VVs die noch kommen

machst du sie beim träger
inklusive ausdrucke
könnte dir sogar passieren das du nix erstattet bekommst
ausser porto +mape wenn die nicht übern träger versand werden
 
Hallo,

ein VA sollte schon den gleichen Inhalt aufweisen wie die EGV .

Dazu:

“Eine Eingliederungsvereinbarung darf durch einen Verwaltungsakt ersetzt werden, wenn…der die Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt denselben Inhalt aufweist wie die Eingliederungsvereinbarung…“ (SG Koblenz vom 26.4.2010 - S 2 AS 411/10 ER ).


Wenn ich richtig gelesen habe, wolltest Du doch diese Maßnahme oder irre ich da ?
 
Hallo zusammen,

vielen Dank erst mal für eure Antworten. Ich bin ja jetzt schon mal beruhigt, dass meine Aufregung nicht gundlos ist!

Warum meine SB offensichtlich auf "Reinigungskraft" besteht, weiß ich nicht. Sie hat das auch im Vorgespräch zur EGV mit keinem Wort erwähnt. Ich habe keinerlei Vorbildung oder Arbeitserfahrung auf diesem Gebiet und bin eigentlich davon ausgegangen, dass "Helferstellen allgemein" reicht.

Zu meiner "Vorbildung":
Ich habe keine (betriebliche) Ausbildung, sondern "nur" ein abgeschlossenes Studium. Bisher konnte mir kein SB Auskunft geben, ob das als berufliche oder schulische Ausbildung gilt - oder überhaupt als Ausbildung. Mein Studienabschluss ist nicht berufsqualifizierend (also kein Lehramt o.ä. ), deswegen bin ich mehr oder weniger gezwungen eine Ausbildung zu machen. Bisher konnte mir kein SB sagen, ob ich in deren Augen als ungelernt gelte. :confused:
Ich suche übrigens auch gar keinen Studienplatz aktuell, was ich ihr auch klipp und klar gesagt habe. Ein Zweitstudium könnte ich nämlich nicht finanzieren.

Zu Bewerbungen/Bewerbungskosten:
8 Bewerbungen (plus evt. VV !) sind für mich nur zu schaffen, wenn die Bewerbungen für Ausbildungsstellen dazuzählen UND wenn ich die Kosten erstattet kriege. Ohne die Ausbildungsstellen finde ich, glaub ich, gar nicht so viele Stellenausschreibungen um dieses Soll zu erfüllen.
Außerdem wird es mir sehr schwer fallen die Kosten erst mal alle vorzustrecken. Erstattung erhalte ich ja laut EGV & VA erst auf Antrag und dem Antrag sind die Quittungen beizufügen, d.h. Antrag kann ich erst stellen, wenn ich alles schon bezahlt habe. Das sind monatlich Kosten von ca. 50€!

Zur Maßnahme:
Generell habe ich gar kein Problem damit. Ich hab sie mir allerdings auch nicht gewünscht. Die SB hat mich beim Gespräch vor vollendete Tatsachen gestellt und gesagt "Ich schreibe Ihnen eine Maßnahme auf, an der müssen Sie teilnehmen."
Es wäre meine erste Maßnahme und vielleicht habe ich ja Glück und sie bringt mir wirklich etwas. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. :icon_wink:
Qualifizierungen im Sinne von Arbeiten, Praktikas, etc. sind laut Maßnahmenbeschreibung nicht vorgesehen. Es handelt sich demnach um ein ganz schnödes Bewerbungstraining.
Es macht mit halt ein bisschen Kopfschmerzen, dass die Dauer der Maßnahme nicht genau angegeben ist. Es wird lediglich von einer "Individuellen Maßnahmedauer" von "3-8 Wochen" gesprochen und laut mündlicher Aussage meiner SB erschließt sich erst nach dem Erstgespräch mit dem Maßnahmeträger, wie lange ich an der Maßnahme nun wirklich teilnehmen muss.
Natürlich werde ich bei dem Erstgespräch nichts unterschreiben, sondern alles zur Prüfung mitnehmen. Vielleicht hat sich damit die Maßnahme für mich schon erledigt.

Mein weiteres Vorgehen wird also sein, dass ich heute noch einen Widerspruch für das JC verfasse (ganz allgemein und ohne großartige detaillierte Begründung) und einen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim SG stellen werde. Kann man das eigentlich formlos per Brief machen oder muss ich da irgendwas großartiges beachten (Vordruck o.ä )?

Da der VA ja erst ab 29.08. gilt, werde ich diesen Monat einfach meine ganz normalen Bewerbungen schreiben (auch für Ausbildungsstellen) und dafür, undabhängig von EGV und VA , eine Bewerbungskostenerstattung fordern. Mal gucken, wie das dann endet...
 
Bisher konnte mir kein SB sagen, ob ich in deren Augen als ungelernt gelte. :confused:
Dann stell doch mal einen Antrag auf Auskunft und Beratung, und verlange eine schriftliche Antwort.

§ 13
Aufklärung
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.


§ 14
Beratung
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.


Auskunftspflicht nach § 15 SGB I.

Gem. diesem § 15 umfasst die Auskunftspflicht: "...die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist."
 
Da der VA ja erst ab 29.08. gilt, werde ich diesen Monat einfach meine ganz normalen Bewerbungen schreiben (auch für Ausbildungsstellen) und dafür, undabhängig von EGV und VA , eine Bewerbungskostenerstattung fordern. Mal gucken, wie das dann endet...
Erst Antrag stellen, dann bewerben...
 
Zu Bewerbungen/Bewerbungskosten:
8 Bewerbungen (plus evt. VV !) sind für mich nur zu schaffen, wenn die Bewerbungen für Ausbildungsstellen dazuzählen UND wenn ich die Kosten erstattet kriege. Ohne die Ausbildungsstellen finde ich, glaub ich, gar nicht so viele Stellenausschreibungen um dieses Soll zu erfüllen.
Außerdem wird es mir sehr schwer fallen die Kosten erst mal alle vorzustrecken. Erstattung erhalte ich ja laut EGV & VA erst auf Antrag und dem Antrag sind die Quittungen beizufügen, d.h. Antrag kann ich erst stellen, wenn ich alles schon bezahlt habe. Das sind monatlich Kosten von ca. 50€!

könnten sogar mehr sein
du must die VVs mit dazurechnenen die dein SB dir zukommen läst
hast du ein sadisten SB
dann knallt der dir mal eben locker 5 VVs im monat dazu
+
deine 8 stück
 
Hallo @Torchwood,

zum Antrag auf aufschiebende Wirkung kannst Du hier mal gucken(Grundgerüst), vielleicht kannst Du Einiges für Dich verwenden:

https://www.elo-forum.org/eingliede...hallo-koennt-mir-bitte-helfen.html#post848437

Zum SG mitnehmen - VA , Widerspruch ,Antrag aufschiebende Wirkung, alles in 2facher Ausführung.

Viel Glück :icon_daumen:

Danke für den Link, das gucke ich mir gleich mal an.

Persönlich beim SG abgeben, kann ich den Antrag leider nicht, da es fast 50km weit weg ist, aber ich schicke alles per Einschreiben hin.

LG,
Torchwood
 
könnten sogar mehr sein
du must die VVs mit dazurechnenen die dein SB dir zukommen läst
hast du ein sadisten SB
dann knallt der dir mal eben locker 5 VVs im monat dazu
+
deine 8 stück

Ich weiß und genau das traue ich ihr auch zu. Leider.
Das nehme ich auch als Grund für den Antrag auf aufschiebende Wirkung, da ich durch den VA finanziellen Belastungen ausgesetzt bin, die nicht in Ordnung sind.

LG,
Torchwood
 
wenn du noch eine reduzierte kdu haben solltest die nicht ganz vom JC übernommen wird
würde ich das in dem wiederspruch mit reinpacken

fals deine nicht zu100% bezahlt wird
wenn nein
ist das wichtig
dann währe das unzumutbar
8 bewerbungen +VVs vom regelsatz vorzustrecken
bis das berechnet und ausgezahlt wird
dauert auch je nach JC lange

also währe das schon eine unterdeckung des regelsatzes
 
Leicht OT aber trotzdem:
Das ist eine Auswirkung der Denkweise die in der Kette Politik-> BfA -> Erfüllungsgehilfe ( ARGE /JC ) durchgängig anzutreffen ist.

"Der Antragssteller/ Leistungsempfänger ist schon aus der Tatsache seines Status heraus, grundsätzlich nicht vertrauenswürdig. Er hat somit keinen Anspruch darauf, dass seine Angaben und Forderungen ohne vorherige mehrfache Überprüfung überhaupt als relevant gelten können. Dies gilt insbesondere dann wenn finazielle Forderungen erhoben werden oder die wirtschaftlichen Interessen "der Allgemeinheit" (Umschreibng für "unsere") gefärdet sind"

Im Geschäftsleben wie im allgemeinen Rechtsverkehr gibt es den Begriff von "Treu und Glauben" Offenbar ist diese Begrifflichkeit im Dunstkeis des Arbeitsministeriums bzw. der nachgeordneten Organe irgendwo verloren gegangen oder wird grundsätzlich anders (einseitig) ausgelegt.

Stell dich drauf ein, dass erstmal alles was aus deiner Richtung kommt angzweifelt und evntl. auch ignoriert wird, andereseits du aber kein Recht hast, irgendetwas was aus der anderen Richtung kommt auch nur kritisch zu hinterfragen, geschweige denn anzuzweifeln.

So erlebt und erfahren Anno domini 2011 im Rechtsstaat Bundesrepulik Deutschland.
 
wenn du noch eine reduzierte kdu haben solltest die nicht ganz vom JC übernommen wird
würde ich das in dem Widerspruch mit reinpacken

Meine KdU werden Sozialamt voll bezahlt. Bei uns gibt es 2 verschiedene Stellen, die Leistungsabteilung (= Sozialamt) und das eigentlich Jobcenter (= Fallmanagement/Arbeitsvermittlung) - mit meinem SB bei der Leistungsabteilung/Sozialamt habe ich eigentlich kaum Probleme, denn der ist umgänglich. Die gute Frau von der Arbeitsvermittlung macht mir nur das Leben schwer. Bei eben dieser Stelle muss ich nun aber auch die Bewerbungskostenerstattung beantragen. Frag mich nicht, warum das alles so auseinandergezogen ist, denn ich verzweifle hier oft selbst und renne von einem SB zum anderen.

Meinen Widerspruch an das JC habe ich jetzt mal relativ allgemein gehalten. Ich möchte meiner SB da ja nicht die Arbeit abnehmen und ihr die einzelnen Streitpunkte aufführen.

LG,
Torchwood
 

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Das geht bei unserem JC nicht. Dem Antrag müssen zwangsläufig die Quittungen beigefügt werden - und die habe ich nun mal erst nachdem ich alles schon gekauft habe. :frown: Das ist es ja, was mich so nervt.

LG, Torchwood

Natürlich geht das!

Formloses schreiben: Hiermit beantrage ich Bewerbungskosten. Abgeben gegen Empfangsbestätigung.

Dann hast du den Antrag gestellt, und die können ihn später nicht so einfach ablehnen. Denn: Wenn du nicht zuerst beantragst, dann ürfen die gar nichts erstatten.

Und wenn du keine Pauschale, sondern nur die tatsächlichen Kosten erstattet bekommst, mußt du zwar in Vorleistung gehen, aber auch da könnte man einen Antrag auf Vorauszahlung stellen, mit der Begründung, daß man Mappen, Umschläge usw bei ibääh weit billiger bekommt, als wenn alles pro Bewerbung einzeln kaufen muß.

Ich würde mal für 6 Monate die Anzahl der geforderten Bewerbungen ausrechnen, und dann eine Aufstellung machen, was dich das kosten wird. Und klar machen, daß du das eben nicht auslegen kannst.

Und unter den Antrag: Ich erwarte einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid, in dem Ihre Entscheidung ausführlich zu begründen ist, wenn Sie meinen Antrag ablehnen.
 
Hol dir den Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget.
Erst ab dann kannste Bewerbungen schreiben.
Wenn du einen Drucker hast machste vorher noch ne schriftliche Anfrage ob Druckerpapier und Druckerpatrone/Toner übernommen werden. Siehe https://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/76549-va-eingetrudelt.html#post887425
Bei jedem Termin zu dem du die Bewerbungsunterlagen (Es reicht ein Blatt mit den geforderten tabellarischen Angaben) abgeben sollst beantragst du gleichzeitig Fahrtkosten falls dir Fahrtkosten entstehen (Motorisiert oder Bus {Fahrkarten aufbewahren}). Dann wollen die dich nicht mehr monatlich sehen.

Dien Widerspruch bringt so nix. Dein VA ist ja kein Ersatz der Eingliederungsvereinbarung. Also kann da drinstehen was die wollen.
Das man während der Maßnahme kein Anspruch auf Urlaub hat wäre mir neu. Dieser entsteht automatisch nach 1 Monat.
Fehlen der Angabe der Täglichen Arbeitszeit.
Austausch von Daten zwischen Träger und JC . Da steht drin das du eine Einwilligung dazu gegeben hast oder noch geben sollst? Nix da, das solltest du widerrufen wenn du irgenwo sowas unterschrieben hast.
Soso, im Gespräch wurde dir gesagt das ein ersetzender VA erlassen wird. Ist dieses aber nicht. Dann schreibt man solch ein Zeichen von Inkompetenz auch noch in den VA . Da wird jeder den Kopf schütteln.
 
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