VA erhalten, da ich die EGV nicht vor Ort unterschreiben wollte...Bitte drüber schauen :(

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Blumenfreundin

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Hallo zusammen,

ich habe heute beim Termin den unten angehängten VA bekommen, weil ich die EGV nicht gleich unterschreiben wollte.
Selbiges hauptsächlich deshalb weil meine SB mich wegen zweier Termine sanktionieren will an denen ich nicht erschienen bin.
Ich hatte sowohl Ihr, als auch der Dame von der tollen Servicehotline erklärt das in den Sommerferien keine Schulbusse fahren. Von meiner Haltestelle aus gehen aber ausschließlich diese.
Die nächsten Busse gehen 4km Fußmarsch die Hauptstraße entlang. Ich habe lediglich darum gebeten das ich nachmittags eingeladen werde, da ich dort mit jemandem mitfahren könnte. Die Einladungen kamen für den 08.,11., und 18.August. Jeweils zwischen 8.30 und 9 Uhr.
Ein Schelm wer böses dabei denkt...
Noch habe ich keinen Bescheid über die Sanktionen, natürlich werde ich auch diesen hier einstellen.
Der VA ist relativ zahm ausgefallen, trotzdem wird wie immer nur gefordert und kaum etwas angeboten. Alles was etwas kostet wird schnell abgebügelt...
Schaut einfach mal drüber und sagt mir Eure Meinung was man am besten machen sollte...auch im Hinblick auf die kommenden Sanktionen...
LG
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erwerbsuchend

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AW: VA erhalten...Bitte drüber schauen :(

ich habe heute beim Termin den unten angehängten VA bekommen, weil ich die EGV nicht gleich unterschreiben wollte.
Selbiges hauptsächlich deshalb weil meine SB mich wegen zweier Termine sanktionieren will an denen ich nicht erschienen bin.

@ Blumenfreundin,

wie sah die Verhandlung über diese EGV aus?

Hast du die Verweigerung der Unterschrift der EGV tatsächlich mit den möglichen Sanktionen wegen den verpassten Meldeterminen in der Vergangenheit begründet? Warum hast du das gemacht? Diese Sanktionen haben nichts mit der Verhandlung einer neuen EGV zu tun.

Ich hatte sowohl Ihr, als auch der Dame von der tollen Servicehotline erklärt das in den Sommerferien keine Schulbusse fahren. Von meiner Haltestelle aus gehen aber ausschließlich diese.
Die nächsten Busse gehen 4km Fußmarsch die Hauptstraße entlang.

Hast du dieser Erklärung auch passende Belege beigelegt? Ein passender Ausdruck aus dem Fahrplan könnte schon reichen, egal, ob das JC selbst in den Fahrplan sehen könnte.

Der VA ist relativ zahm ausgefallen, trotzdem wird wie immer nur gefordert und kaum etwas angeboten. Alles was etwas kostet wird schnell abgebügelt...

Dieser VA beinhaltet die immergleichen Fehler, die bei jedem VA bemängelt werden.

Die Übernahme von anfallenden Kosten hat konkret zu sein und keine Kann-Leistung.

Der Nachweis für deine Bewerbungen ist zu umfangreich und verstößt gegen den Datenschutz. Zudem hast du keinen gesetzlichen Anspruch, dass ein AG dir überhaupt auf eine Bewerbung antworten muss oder der Weitergabe seiner Schriftstücke an das JC zustimmt.

Welche weiteren Informationen hast du zum AG -Tag der DB erhalten?
Welchen AVGS sollst du bei welchem Träger für welche Maßnahme einlösen?

Bestehen bei dir gesundheitliche Einschränkungen, die dich bei der Arbeitsausführung beeinträchtigen? Spätestens in einem VG musst du diese Angaben wahrheitsgetreu machen.

Waren deine bisher erhaltenen VV tatsächlich alle zumutbar oder welchen Hintergrund hat diese Erwähnung im VA ?
 

Blumenfreundin

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AW: VA erhalten...Bitte drüber schauen :(

Zu den Sanktionen. Diese wurden mir zu Beginn des Gespäches eröffnet und waren dann immer wieder mal ein Thema.
Als es um die Unterschrift ging habe ich wohl tatsächlich gesagt man könne keine neuen Übereinkünfte erzielen wenn noch so viel ungeklärt ist, darunter auch die Sanktionierung.

Der fehlende Verkehrsanbindung war eigentlich bekannt und ist im Umkreis hier auch kein Geheimnis, die SB kennt das Problem.

Mir wurde ein Flyer der GFN AG übergeben, in der eine Info-Veranstaltung für die Ausbildung zum Zugführer erklärt wird.
Hierfür habe ich einen Aktivierungs und Vermittlungsgutschein erhalten.
Gesundheitliche Einschränkungen bestehen nicht.
Die Zumutbarkeit wird bei mir laufend herabgesetzt. Ich habe eine gute Ausbildung und seit einiger Zeit möchte man mich in Richtung Leiharbeit für alles mögliche drängen...
 

erwerbsuchend

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AW: VA erhalten...Bitte drüber schauen :(

Zu den Sanktionen. Diese wurden mir zu Beginn des Gespäches eröffnet und waren dann immer wieder mal ein Thema.
Als es um die Unterschrift ging habe ich wohl tatsächlich gesagt man könne keine neuen Übereinkünfte erzielen wenn noch so viel ungeklärt ist, darunter auch die Sanktionierung.

Das ist leider nicht optimal. Ich kann deinen Ärger in der Situation durchaus verstehen, aber es wäre besser gewesen, diese Aussage so nicht zu tätigen. Dennoch kann man gegen diesen VA in Widerspruch gehen und die aW beantragen.

Wurde die EGV an sich denn überhaupt verhandelt oder hat SB dir nur etwas ausgedruckt, ohne dich zu den Punkten zu fragen?

Der fehlende Verkehrsanbindung war eigentlich bekannt und ist im Umkreis hier auch kein Geheimnis, die SB kennt das Problem.

Die Frage ist, wie kannst du belegen, dass deine SB über diesen Zustand Kenntnis hatte? Diese Frage könnte vor dem SG aufkommen.

Mir wurde ein Flyer der GFN AG übergeben, in der eine Info-Veranstaltung für die Ausbildung zum Zugführer erklärt wird.
Hierfür habe ich einen Aktivierungs und Vermittlungsgutschein erhalten.

In welchem Zusammenhang steht diese GFN AG mit der DB AG ? Wie wurde dir das erklärt?

Was meinst du mit dem Begriff Zugführer? Den Begriff kenne ich so nur aus der Bw. Dort wird der Führer eines Zuges, also einer militärischen Teileinheit, so genannt.

Oder meinst du den Triebfahrzeugführer, früher auch Lokführer genannt :bigsmile: ?

Interessiert dich dieser Beruf wirklich oder ist das nur eine Vorgabe vom JC ?

Gesundheitliche Einschränkungen bestehen nicht.

Gab es in der Vergangenheit Vorfälle, die diese Erwähnung in einem VA notwendig machen? Wenn nein, dann gehört dieser Punkt gestrichen.

Ich habe eine gute Ausbildung und seit einiger Zeit möchte man mich in Richtung Leiharbeit für alles mögliche drängen...

Das ist leider nicht nur bei dir so.
 

Blumenfreundin

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Die Frage die sich stellt...sollte man dagegen überhaupt vorgehen?
Die EGV wurde in Teilen verhandelt. Die Anzahl der Bewerbungen z.b. wurden vom SB 5 vorgeschlagen. Ich habe dann um 5 Vorschläge gebeten und in ihrer Datenbank kamen keine 5 zum Vorschein.

Es heisst laut dem Flyer tatsächlich Zugführer. Ich kannte auch nur Lokführer...aber, siehe Anhang.
Intressiert hat es mich nicht wirklich, ich habe eigentlich venünftige kaufmännische Kenntnisse, ein Wechsel in eine dann gar nicht mehr verwandte Berufsgruppe erscheint mir eher unsinnig.
 

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Was SB da abgezogen hat, war heiße Luft verblasen, um den "Kunden" gefügig zu machen.

Merke:
Jeder Sanktion hat eine OFFIZIELLE Anhörung voraus zu gehen.
So die Theorie.
SB könnte nun behaupten, daß das bei deinem letzten Termin geschehen sei, der Anforderung des Gesetzgebers somit Genüge getan ist.
Da SB jedoch nicht beweisen kann, daß das informative Geplapper eine offizielle Anhörung gewesen sein soll - vorausgesetzt ihr wart allein ...
... kann die Behauptung im Streitfall getrost in Abrede gestellt werden.

Daß du SB bereits erläutert hattest, wie hirnrissig es ist, jemanden zu Zeiten vorzuladen, wo dem HE kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, dir mutmaßlich auch kein Vorschlag gemacht wurde, ein Taxi zu Lasten des JC ordern zu dürfen, kann in der schriftlichen Anhörung - sollte sie denn kommen - erneut dargelegt werden.

Wofür du dir jedoch ein gutes Gegen-Argument ausdenken solltest:
SB kann sich auf den Standpunkt stellen, ein Meldetermin gälte auch als wahr genommen wenn der HE Stunden später - als diktiert - aufläuft.
Hauptsache, er ist am SELBEN Tag erschienen.
Stimmt auffallend - in der freien Wirtschaft wäre sowas nicht möglich.
Aber ich will diese Parallelwelt auch gar nicht bis in alle Einzelheiten verstehen.
Das soll nur eine Vorwarnung sein,damit du dich mit Argumenten wappnen kannst.

Erfahrungsbericht:
VA wurde über den Tisch geschnippt, weil eingehende Prüfung der EGV in Aussicht gestellt wurde.
SB war darob verärgert und entnervt.
Womöglich wollte sich SB die Wartezeit nicht ins Erinnerungsdingens eintragen?
Who knows.
Daraufhin erging am nächsten Tag eine schriftliche Beschwerde, gerichtet an TL des SBs mit der Ankündigung, die unzulässige Vorgehensweise höheren Orts vorzustellen, sollte der VA nicht unverzüglich zurück genommen werden.

Ein guter TL steht hinter seinen Leuten und lud zwecks Klärung zum "konstruktiven Gespräch", verabsäumte bei der "Einladung" jedoch, die leidige Fahrtkostenfrage anzusprechen.

Antwort der BG war, daß schon in der Beschwerde eine schriftliche Antwort erbeten wurde und daran festgehalten werde.
Gründe:
Ganz abgesehen von der fehlenden Zusicherung der Fahrtkostenübernahme - in dem Fall besonders wichtig, da der Betreff der "Einladung" nicht als zulässiger Meldegrund auffindbar war:
Mündliches ließe sich nicht noch mal nachlesen und obendrein nur schwer beweisen, sollte es im ungünstigen Fall vor Gericht gehen.

Sollte es sich mit Meldeaufforderungen neuerdings anders verhalten, bäte ich um Aufklärung.
In dieser Angelegenheit hnzunehmende Verzögerungen habe die BG nicht zu vertreten.

Dieser VA wurde zurück genommen, und beim nächsten Date eine EGV mit dem selben Inhalt vorgelegt.
Mit einsichtigem Handeln ist dort offenbar nicht zu rechnen.
Da die files eh auf der Festplatte liegen, mußte lediglich das Datum angepaßt werden.
Es wurden daraufhin die selben Fragen zur EGV gestellt.
Fragen, die ebenso nicht beantwortet wurden.


Ziel(e) der Übung:
- Nachweisbare Korrespondenz generieren, damit die Willensbekundungen in der Akte dokumentiert werden.
- Das Gericht soll sich im Streitfall ein klares Bild machen können.
- SBs sollen deutlich mehr Arbeit haben als zunächst angedacht sobald sie Drückermethoden anwenden oder Bockmist bauen.
- Und - es soll als Botschaft rüber kommen, daß ein Gang zum Gericht bereits ins Auge gefaßt ist - sich der HE NICHT davor scheut.
Das macht noch mehr Arbeit...

*** Themenwechsel ****
Mit "Zugführer" könnte auch der "Abteilungsleiter" der Fahrkarten-Abknipser-und-Catering-Brigade gemeint sein.
So unlängst in einem Report am Rande mitbekommen.
Was mich dabei verblüffte, der "Zugführer" steht, was die Weisungsbefugnis angeht, tatsächlich über dem Lokführer.

Wie auch immer - Unklarheiten hat dein SB auszuräumen.
Im Rahmen derer Beratungs- und Aufklärungspflicht. :biggrin:
 

AnonNemo

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Super-Moderation
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Blumenfreundin meinte:
Ich hatte sowohl Ihr, als auch der Dame von der tollen Servicehotline erklärt das in den Sommerferien keine Schulbusse fahren.
Aus deiner Schilderung lese ich heraus, dass die JC -Mitarbeiter ihre Beratungspflicht nicht wahrgenommen haben ~> ein Meldetermin gilt als wahrgenommen, wenn man am selben Tag, aber zu einer anderen Uhrzeit, den Meldegrund erfüllen konnte.

Frag mich jetzt aber nicht, wie du aus diesem Wissen einen Nutzen, z. B. Sanktionsabwehr, ziehen kannst ... ich bin ein juristischer Laie.

Blumenfreundin meinte:
erklärt das in den Sommerferien keine Schulbusse fahren.
Könnte sogar als wichtiger Grund gelten ... sichere dir die entsprechenden Beweise für eine mögliche/wahrscheinliche SG -Klage.

erwerbsuchend meinte:
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Durchs Telefon? ~> der Dame von der tollen Servicehotline
 
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