Das BSG hat entschieden, dass Entschädigungszahlungen nicht als Einkommen anzusehen sind, wenn sie auf überlange Verfahrensdauer beruhen.
Eine Zusammenfassung des Urteils findet sich hier:
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Bei den inzwischen ja teilweise sehr lang dauernden Verfahren vor den Sozialgerichten könnte dies Urteil sehr interessant sein. In dem Fall: liebe Mods pinnt es dann da an, wo es hingehört. (Ich bin heute mit Blindheit geschlagen und finde den passenden Ort nicht.
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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens aufgrund überlangen Gerichtsverfahrens - anders als vom beklagten Jobcenter und dem Landessozialgericht angenommen - nicht als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II zu berücksichtigen ist.
Eine Zusammenfassung des Urteils findet sich hier:

Entschädigungszahlung wegen überlanger Gerichtsverfahrensdauer ist kein Einkommen im Sinne des SGB II
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens aufgrund überlangen Gerichtsverfahrens - anders als vom beklagten Jobcenter und dem Landessozialgericht angenommen - nicht als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II zu...
Bei den inzwischen ja teilweise sehr lang dauernden Verfahren vor den Sozialgerichten könnte dies Urteil sehr interessant sein. In dem Fall: liebe Mods pinnt es dann da an, wo es hingehört. (Ich bin heute mit Blindheit geschlagen und finde den passenden Ort nicht.