Paolo_Pinkel
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Ein Arbeitslosengeld-II-Bezieher muss abgemahnt werden, bevor ihm Leistungen gekürzt werden. Das entschied das Sozialgericht Gießen in einem Eilverfahren, wie das Gericht am Donnerstag (18. Dezember) mitteilte (Az.: S 27 AS 1387/08 ER)...
suedkurier.de | Urteil: Vor ALG-II-Kürzung muss abgemahnt werden
Gruss
Paolo
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