Bin gerade auf das folgende Urteil gestossen (Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 10.01.2018 - S 25 AS 7039/14 -) und bei der Suche, ob es hier schon eingestellt wurde nicht fündig geworden.
Auszug daraus:
Auszug daraus:
Weiter lesen: https://www.kostenlose-urteile.de/S...chale-Kostenerstattung-vorsehen.news26324.htmDas Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Jobcenter dazu berechtigt ist, die Kostenerstattung für Online-Bewerbungen pauschal in einer ermessenslenkenden Verwaltungs*vor*schrift festzulegen. Es widerspricht nicht dem Zweck des Gesetzes, wenn bei Online-Bewerbungen eine pauschale Kostenerstattung (hier in Höhe von 0,20 €) vorgesehen ist, die betragsmäßig deutlich unter der für schriftliche Bewerbungen liegt oder gar keine Erstattung vorgesehen ist. Die üblicherweise für schriftliche Bewerbung anfallenden Kosten entstehen bei der Online-Bewerbung nicht (Urteil vom 10.01.2018 - S 25 AS 7039/14).