Martin Behrsing
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Zwei Jahre und sechs Monate
von 2bc Horst
Aachen - Leider wurde die Annahme in der Überschrift mit heutigem Urteil bestätigt, Frau G. wurde tatsächlich wegen Geiselnahme verurteilt. Nach einem von Seiten der Richterin in 3 Verhandlungstagen sehr fair geführten Prozeß, hat das heute verkündete Strafmaß denn doch die meisten überrascht. 2 Jahre und 6 Monate sind vor allem deshalb kein Pappenstiel, weil damit die Strafe abgesessen werden muß, die Bewährungsgrenze liegt bei 2 Jahren. as Urteil ist nicht rechtskräftig, da dagegen auf jeden Fall Berufung eingelegt wird. Haftbefehl und Meldeauflagen wurden ab sofort, wenn auch reichlich spät, ausgesetzt.
weiterlesen auf: PR-SOZIAL, das Presseportal...
von 2bc Horst
Aachen - Leider wurde die Annahme in der Überschrift mit heutigem Urteil bestätigt, Frau G. wurde tatsächlich wegen Geiselnahme verurteilt. Nach einem von Seiten der Richterin in 3 Verhandlungstagen sehr fair geführten Prozeß, hat das heute verkündete Strafmaß denn doch die meisten überrascht. 2 Jahre und 6 Monate sind vor allem deshalb kein Pappenstiel, weil damit die Strafe abgesessen werden muß, die Bewährungsgrenze liegt bei 2 Jahren. as Urteil ist nicht rechtskräftig, da dagegen auf jeden Fall Berufung eingelegt wird. Haftbefehl und Meldeauflagen wurden ab sofort, wenn auch reichlich spät, ausgesetzt.
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