HermineL
Super-Moderation
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Das sieht die Gewerkschaft zu Recht anders:Die deutschen Arbeitgeber haben entsetzt auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über eine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung reagiert. Diese Entscheidung wirke wie aus der Zeit gefallen, monierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am Dienstag in Berlin.
Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert“, hieß es in einer Stellungnahme. „Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren.“ Die Entscheidung dürfe keine Nachteile für Arbeitnehmer mit sich bringen, die flexibel arbeiteten. Auch künftig gelte aus Sicht der BDA: „Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer verpflichten, die von ihnen geleistete Arbeit selbst aufzuzeichnen.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund dagegen begrüßt das Urteil. „Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so“, sagte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin. Nun müsse Deutschland eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schaffen. Buntenbach sagte, diese Rechte blieben heute oft auf der Strecke, wenn Arbeitszeiterfassung fehle und Beschäftigte Arbeitszeitregeln nicht durchsetzen könnten. Die Zahl der unbezahlten Überstunden in Deutschland sei inakzeptabel hoch und komme „einem Lohn- und Zeitdiebstahl gleich“. Innerhalb eines Jahres „wirtschaften sich die Arbeitgeber so rund 18 Milliarden Euro in die eigene Tasche“.
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Quelle: Wir sind gegen die Stechuhr
Das greift auch dann wenn der Arbeitgeber die Pause verweigert die einem Arbeitnehmer zusteht wie man in diesem Trööt lesen kann: Arbeitgeber lässt mich ohne Pause arbeiten
Dieses Urteil das alle EU-Staaten umsetzen müssen hat weitreichende Konsequenzen. Nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst. Auch Heimarbeit oder Außendienst müssen nach dem Urteil künftig registriert werden. Wird abends von zu Hause noch dienstlich telefoniert oder werden E-Mails geschrieben, könnte auch dies unter die Pflicht zur Erfassung fallen.
Gerade auch im Bereich Außendienst sind die Folgen nicht abzusehen wenn man bedenkt das die meisten im Außendienst von früh Morgens bis spät am Abend unterwegs sind und somit die maximale zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden überschreiten. Sobald diese Zeiten erfasst werden haben die Arbeitgeber ein Problem.
Ich finde das Urteil nicht rückwärtsgewandt wie die Arbeitgeber das schnell abtun wollen sondern Arbeitnehmerfreundlich und richtig damit zumindest in diesem Teil des Arbeitslebens die Ausbeutung ein klein wenig eingeschränkt wird.