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Don Vittorio
Gast
Eine Erbzahlung muss bei Hartz-IV-Beziehern in voller Höhe als Einkommen angerechnet werden. Dies gilt auch dann, wenn damit teilweise Schulden abbezahlt werden.
Zugeflossene Einnahmen sind unabhängig von bestehenden Schulden voll als Einnahmen auf das Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 14 AS 10/14 R)
Erbe wird als Einkommen voll auf Hartz IV angerechnet - DIE WELT
Damit wären jetzt alle Unklarheiten beseitigt,was Schuldentilgung vor Anrechnung betrifft.