Hallo alle,
ich habe eine Frage zur Urlaubsabgeltung.
Wenn man krankheitsbedingt keinen Urlaub nehmen konnte, noch angestellt ist, aber Arbeitslosengeld 1 bezieht (weil schon länger krank), führt das Auszahlen des Urlaubs dann zum Ruhen des ALG1 Bezugs?
Ich finde nur Texte zur kündigungsbedingten Auszahlung. Nehme aber an, dass das Ruhen auch während einer Anstellung gilt?
Muss ich die Auszahlung selbst melden oder erfolgt die Meldung durch den AG z. B.?
Was ist während des Ruhens wegen der Krankenkasse zu beachten?
Es geht um 30 Urlaubstage.
Würde mich freuen, wenn mir das jemand beantworten könnte.
Viele Grüße
ich habe eine Frage zur Urlaubsabgeltung.
Wenn man krankheitsbedingt keinen Urlaub nehmen konnte, noch angestellt ist, aber Arbeitslosengeld 1 bezieht (weil schon länger krank), führt das Auszahlen des Urlaubs dann zum Ruhen des ALG1 Bezugs?
Ich finde nur Texte zur kündigungsbedingten Auszahlung. Nehme aber an, dass das Ruhen auch während einer Anstellung gilt?
Muss ich die Auszahlung selbst melden oder erfolgt die Meldung durch den AG z. B.?
Was ist während des Ruhens wegen der Krankenkasse zu beachten?
Es geht um 30 Urlaubstage.
Würde mich freuen, wenn mir das jemand beantworten könnte.
Viele Grüße