Urlaub: Wer reist, braucht Genehmigung
Elmshorn
Arbeitslose haben im Gegensatz zu beschäftigten Arbeitnehmern keinen Rechtsanspruch auf Urlaub. Auf diese Regelung weist die Elmshorner Agentur für Arbeit hin. Wer ohne Genehmigung in Urlaub fahre, habe für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer dennoch Ferienreisen machen möchte, sollte dies frühzeitig mit der Arbeitsvermittlung abstimmen. Geprüft werde dann - so die Agentur für Arbeit - ob eine Vermittlung oder die Teilnahme an Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen beeinträchtigt werden würde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Arbeitsvermittlung der Abwesenheit vom Wohnort zustimmen.
In solchen Fällen werden bis zu drei Wochen die Geldleistungen weiter gezahlt.
Dauert der Urlaub bis zu sechs Wochen wird jedoch ebenfalls nur für drei Wochen gezahlt. Wer länger wegbleibt, hat keinen Anspruch auf Geldleistungen. Für arbeitslose Personen, die älter als 58 Jahre sind, können allerdings längere Fristen gelten. Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen sich wegen eines Urlaubs mit ihrem Ansprechpartner in der Agentur in Verbindung setzen.
https://www.abendblatt.de/daten/2006/07/13/585930.html