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Urlaub beantragt und genehmigt bekommen, dann kam Corona, der AG möchte nun "aus betrieblichen Gründen" nicht mehr zu dem Genehmigten stehen.
Allerdings ist EU-Recht nicht (immer) gleich deutsches Recht. Daher:
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www.deutschlandfunk.de
Auch wer in Kurzarbeit ist, hat Anspruch auf Urlaub. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Urlaubsanträge, die vor der Kurzarbeit gestellt wurden, dürfen ebenfalls nicht einfach storniert werden. Und auch Urlaubsgeld darf in Zeiten von Kurzarbeit nicht einfach gestrichen werden.
Allerdings ist EU-Recht nicht (immer) gleich deutsches Recht. Daher:
"Denn in deutschen Recht ist eine Betrachtung nach Wochen angelegt und das deutsche Urlaubsrecht kann Arbeitnehmer besser stellen als die europarechtlichen Mindestvorgaben. ... "
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