Urlaub gebucht und Termin vom Gutachter

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Driver79

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Erstmal bin ich jetzt sehr froh dieses Forum gefunden zu haben.
Da ich aktuell (seid über einem Jahr) mit der Erwerbsminderungsrente zugange bin und ich mich jetzt nach dem Widerspruch zur Ablehnung im Klageverfahren befinde, brauche ich mal einen guten Tipp Hilfe oder eben eure Erfahrungsberichte diesbezüglich.
Und zwar kam jetzt die Anordnung vom Gericht das ich zu einem Gutachter / Sachverständigen muss. Dieser schickt mir recht zügig einen Termin und das schlimme daran, dieser Termin ist genau in meinem Urlaub. Jetzt ist guter Rat teuer. Wie kann ich um einen neuen Termin bitten ohne zu erwähnen das ich im Urlaub bin?
Denn, wenn ich diesen angebe ist es ein Eigentor. Gesundheitliche Gründe (Depressionen/Darm erkrankung) sind der Punkt weshalb ich Erwerbsminderungsrente beantragt habe.
Ich bitte um ordenliche antworten und keine die jetzt meckern warum wieso weshalb. Ich Danke euch
 
E

ExUser 2606

Gast
Es wäre sicher nicht verkehrt, ein Attest beizubringen, aus dem hervorgeht, dass der Urlaub aus medizinischer Sicht gut ist (Ortsveraenderung bei Depressionen oder so). Hast du einen Anwalt mit im Boot? Was sagt der?
 
E

ExitUser

Gast
Du willst die EM-Rente?

Dann nimm den Termin wahr und lass den Urlaub sausen.
Meine Meinung.

Ich habe auch Bescheid vom Gericht bekommen wegen einem Gutachten.
Ich warte noch auf den genauen Termin.
Und für diesen Termin würde ich alle anderen Termine und Vornehmungen sausen lassen.

Wie gesagt, meine persönliche Meinung.

Nachtrag:
Das Schreiben von meinem Sozialgericht, in dem ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, darin ist übrigens eine Frist gesetzt, bis wann der Gutachter mich eingeladen haben muss.
Bedeutet, wenn ich den Termin verschoben haben möchte, dann müsste eigentlich der Beauftragte Gutachter um Fristverlängerung bei Gericht bitten.

Und eben so etwas will ich vermeiden.

Wird bei Dir sicher nicht anders sein.

Glaube mir, ich bin froh, dass das Gericht wenigstens ein Gutachten angeordnet hat, da die DRV zuvor nur nach Aktenlage entschieden hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Sehe das ähnlich wie @Gast.

Selbst wenn Du das nachweisen kannst, dass der Urlaub der Genesung dient etc.
Da bleibt immer ein nicht ausgesprochener Nachgeschmack.

Gerade bei Depressionen kommt es entscheidend darauf an, warum diese Dich hindern mindestens 3h arbeiten zu können.

Wäge also ab, was Dir wichtiger erscheint.
Alle anderen Möglichkeiten bergen immer die Gefahr, dass es nachher rauskommt.
 

saurbier

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Hallo Driver79,

zuerst mal stelle ich mir die Frage, was denn die Stellen von welchen du doch derzeit sicherlich Geld bekommst (vermute ich mal ALG-I oder gar schon Hartz IV ) von deinem Urlaub halten, denn der müßte da dann ja auch genemmigt werden, oder. Hast du den denn mit denen abgesprochen.

Hier kommt es ganz einfach darauf an, woran dir mehr gelegen ist.

Für einen Gerichtsgutachter gibt es nach meiner Auffassung kaum einen plausiblen Grund, den Termin zu verschieben einige wenige Stunden nicht dort zu erscheinen.

O.K. ein plötzlicher Unfall ist da wohl triftig, genauso wie eine plötzliche Erkrankung die dich Bettlägrig macht, aber sonst.

Ich würde es daher eher nicht darauf anlegen, denn es geht immerhin um deine Zukunft und was die dir Wert ist, mußt du eben selbst entscheiden.


Grüße saurbier
 

Muzel

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Ich hatte ein Problem mit einem Gesundheitsamtsgutachter. Meine Schwester wollte mich zu dem angesetzten Termin begleiten. Dann bekam ich Nachricht vom Gesundheitsamt, dass der Gutachter erkrankt sei und damit der Termin entfalle. Nach 2 Monaten kam die Meldung vom Gesundheitsamt mir einem neuen Vorschlag für die Begutachtung. Nun hatte aber meine Schwester an dem Termin keine Zeit. Sie ist ja voll berufstätig. Ich habe mit dem Gesundheitsamtsamtsarzt gesprochen und der hat sich erst einmal völlig stur gestellt. Ich habe ihm gesagt, dass seine Erkrankung den gemeinsamen Termin mit meiner Schwester vereitelt hätte und nun ein erneuter Termin gesucht werden müsse. Das hat geklappt, wenn es auch nicht einfach war.
Hast du das Gericht gefragt, ob dich irgendjemand begleiten darf? Die Begleitperson kann auch ein Grund sein. Ich habe allerdings gelesen, dass man eine Erlaubnis für eine Begleitperson vom Gericht braucht. Ich habe das Gericht allerdings nie gefragt und es hat trotzdem geklappt. Lass bitte deine Birne ein wenig rauchen oder kanzele den Urlaub!
 

saurbier

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Hallo Muzel,

das ist ja alles schön und gut, nur eine Begutachtung beim Gesundheitsamt (wohl auf Veranlassung des JC oder Sozialamt) ist etwas ganz anderes, als ein Gutachtertermin für einen Gerichtsgutachter.

Das JC könnte dir ggf. nach den §§60-65 SGB I deine Leistungen kürzen, daß Gericht hingegen das ganze Klageverfahren negativ entscheiden und dann wars das mit einer Rente.


Grüße saurbier
 

Doppeloma

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Hallo Driver79, :welcome:

Da ich aktuell (seid über einem Jahr) mit der Erwerbsminderungsrente zugange bin und ich mich jetzt nach dem Widerspruch zur Ablehnung im Klageverfahren befinde, brauche ich mal einen guten Tipp Hilfe oder eben eure Erfahrungsberichte diesbezüglich.

Einige Erfahrungsberichte gab es ja schon, ich muss mich da leider anschließen, bin auch durch das EM-Rentenverfahren gegangen bis zum Gericht.

Und zwar kam jetzt die Anordnung vom Gericht das ich zu einem Gutachter / Sachverständigen muss. Dieser schickt mir recht zügig einen Termin und das schlimme daran, dieser Termin ist genau in meinem Urlaub.

Wurde zu 2 Gutachtern geschickt vom Gericht, bis zu den konkreten Termin-Informationen dauerte es sehr lange aber ich hätte mich gar nicht getraut in Urlaub zu fahren, obwohl ich das auch mal gut hätte "gebrauchen" können.

Die Frage eines Users hier, wer dir aktuell deinen Lebensunterhalt zahlt (KK / AfA / JC ?) ist auch nicht ganz unberechtigt, während ärztlich bescheinigter Arbeits-Unfähigkeit gibt es eigentlich keinen "Urlaubsanspruch".
Da braucht man auch vom entsprechenden Leistungsträger eine "Erlaubnis", sonst kann das Geld verweigert / eingestellt werden.

Jetzt ist guter Rat teuer. Wie kann ich um einen neuen Termin bitten ohne zu erwähnen das ich im Urlaub bin?
Denn, wenn ich diesen angebe ist es ein Eigentor.

Das "Gefahren-Potential" für die Begutachtung siehst du ja selber schon, das gerichtliche Gutachten wird deine (vorerst) letzte Chance sein, das "Blatt zu wenden" bei der DRV .
Danach kannst du dann vielleicht bald als EM-Rentner ganz ungehindert in Urlaub und dich von dem ganzen Stress wirklich mal etwas erholen.

Das gönnt dir ganz sicher auch JEDER hier, der diesen Weg auch gehen musste, es ist aber für dich (und dein vermutlich vorrangiges Ziel) gerade der absolut falsche Zeitpunkt.
Ich glaube mit dem Termin "im Nacken" (selbst wenn eine Verschiebung irgendwie gelingen würde) hättest du auch keine echte "Entspannung", würdest sicher nur darüber nachgrübeln, welche Folgen das eventuell für dein Gerichtsverfahren haben kann. :icon_kinn:

Der Richter wird sich letztlich (nur noch) an dieses Gutachten halten, das sollte man sich an dem Punkt besser nicht mehr "verscherzen" und das hat nichts mit "meckern" zu tun, es ist einfach ein Erfahrungswert, den hier auch Viele mit mir teilen.

In meinem Falle war das dann wirklich der Durchbruch nach fast 3 Jahren Kampf und die Anerkennung der Erwerbsminderung durch die DRV , sie musste dann im Ergebnis eine EM-Rente bewilligen, der Richter hat ihr da keine Wahl mehr gelassen nach Erhalt der Gutachten.

Ich hatte auch zusätzlich viel GLÜCK mit meinen Gutachtern, das ist sogar am Gericht nicht immer der Fall aber deutlich öfter als bei den DRV -Gutachtern.

Gute 3 Monate nach diesen Begutachtungen hatte ich den Bescheid zur EM-Rente endlich in der Hand und da haben wir auch nach vielen trostlosen Jahren endlich mal wieder ein paar Tage Urlaub gemacht. :idea:
Wenn der Termin aktuell schon feststeht kann es auch sein, dass der Gutachter den Auftrag zurück geben muss und du dann warten musst bis ein Anderer beauftragt und vom Richter dafür "vereidigt" wird, der Richter kann das aber auch ablehnen und verzichtet dann ganz auf eine Begutachtung...

Einen wirklich triftigen (anderen) Grund kann ich dir auch nicht nennen, der das plausibel machen würde ... dafür genügt die "normale" AU dann nicht mehr meiner Kenntnis nach.
Das Ergebnis deines Verfahrens kannst du dir dann sicher schon vorstellen, dann war der Weg bis dahin völlig umsonst ...

Gesundheitliche Gründe (Depressionen/Darm erkrankung) sind der Punkt weshalb ich Erwerbsminderungsrente beantragt habe.

Das genügt der DRV aber bisher offenbar noch nicht, um deine EM auch anzuerkennen, die bisherige Ablehnung scheint bei Gericht also auch noch nicht ganz "erklärt", darum der Auftrag für ein eigenes Gutachten, der Richter ist ja selber auch kein Arzt.

Ich bitte um ordenliche antworten und keine die jetzt meckern warum wieso weshalb.

Hier gibt es meist "ordentliche" Antworten, das bedeutet ja noch lange nicht, dass sie dem Fragesteller auch immer gefallen müssen, zumindest sind das dann aber die ehrlichen und realistischen Antworten. :idea:

MfG Doppeloma
 

Muzel

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Hallo Saubier!
Mein erster DRV Gutachter wollte im Beisein meiner Begleitung die Polizei rufen.
Der Gesundheitsamtsarzt kann einen direkt in die Psychiatrie einweisen und dieser Arzt hatte die 'Ermächtigung dazu.
 

saurbier

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Hallo Muzel,

Vorsicht Vorsicht kann ich da nur sagen.

Ich hab das mit der Psychiatrie bei meiner Mama selbst erlebt und ganz so einfach geht das nicht.

Patienten welche in die Psychiatrie eingewiesen werden, da hält immer noch ein Richter die Hand drüber, der sowas absegnen muß (Zwangseinweisung)

Bei meiner Mama (Folgen eines Schlaganfalles) z.B. wurde das ganze sofort wieder aufgehoben und sie wurde für 4 Wochen in die Gerontologische Abt. verlegt in dessen Anschluss dann eine 6-wöchige Reha erfolgte.

Im übrigen setzt sowas dann auch neben der Fremdgefährdung eine erhebliche Eigengefährdung voraus.

Nichts desto trotz hat dies aber auch rein gar nichts mit dem Thema zu tun.


Grüße saurbier
 
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