Urlaub buchen 2019 gegen ende des Jahres 2018 ???

Leser in diesem Thema...

DTS1999

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Guten Tag zusammen, ich habe jetzt knapp 3 Jahre gespart um mir endlich mal einen Urlaub zu erlauben! Ich kenne die Rechtslage das man sich 1 - 2 Wochen vor dem Antritt beim Jobcenter melden muss um die Ortsabwesenheit zu beantragen ... das hat auch bisher immer geklappt, da war ich auch immer nur ein paar Tage weg und das wunderbar funktioniert!

Jetzt möchte ich im Oktober wegen den Frühbucher angeboten einen Urlaub für nächstes Jahr im Juni/Juli buchen! Kann ich den Jobcenter/Sachbearbeiter oder wem auch immer irgendwie klar machen das ich zu diesem Zeitpunkt gerne die Ortsabwesenheit schon gesichert haben möchte? Nicht das ich 2 Wochen vorher hingehe und die lehnen es ab weil vielleicht eine Veranstaltung stattfindet!

Danke !:peace:
 

TazD

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Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass du erst 1-2 Wochen vor der geplanten OAW deinen Antrag stellen darfst.
Wenn dein JC das gerne so hätte, dann möge man dir dort den entsprechenden § benennen.

Daher würde ich jetzt einfach mal den Antrag für nächstes Jahr stellen und abwarten. Falls eine Ablehnung wegen "zu frühem Antrag" kommt, dann Widerspruch mit entsprechender Begründung, dass einer solchen Ablehnung die Rechtsgrundlage fehlt.
 

DTS1999

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Also meinst du ich könne den Urlaub soweit im Voraus buchen? Klar schwebt mir im Hinterkopf das ich evtl bis dahin auch wieder Arbeit habe, aber sowas lässt sich mit dem Potenziellen neuen Arbeitgeber fast besser vereinbaren als manchmal irgendwelche Sachen mit dem Jobcenter!
 

TazD

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Eine genehmigte OAW vorausgesetzt, spricht nichts dagegen. Vermutlich wirst du das aber erstmal mit dem JC ausfechten müssen.
 

Regensburg

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Moin :)

@TE :
ich liebe es wenn ein Fass aufgemacht wird, bevor man überhaupt beim den Betroffenen (JC ) anfragt / beantragt.
 

DTS1999

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Ich habe schon mehrmals Urlaub beantragt also kommen Sie mir bitte nicht mit ich hätte nicht angefragt!
 

vidar

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Man sollte diese Angelegenheit vielleicht auch mal differenzierter Betrachten. Sofern der OAW - Antragsteller z.B. jüngeren Alters ist, und sich auch noch nicht lange in dem H4-Bezug befinden sollte, desto eher wird es wohl schwer sein eine Genehmigung über eine Abwesenheit zu erhalten, die sich so weit in der Zukunft befindet. Soll heißen, je jünger ein Leistungsempfänger ist, desto eher wird es wohl nicht so einfach sein, eine Genehmigung über die OAW bereits Monate im voraus zu erhalten.

Sollte sich jedoch der ELO bereits mehrere Jahre im H4-Bezug befinden und hier auch noch die Arbeitsvermittlung mit/unter Erschwernissen vorhanden sein, könnte ich mir durchaus eine Genehmigung für diese OAW vorstellen. Selbiges dürfte auch auf den Personenkreis zutreffen, denen vom JC seit über einem Jahr kein Arbeitsangebot mehr unterbreitet worden ist. Auch für ELO über 58 könnte hier selbst dann ein Genehmigung durchaus noch möglich sein, wenn die früher einmal angewendete 58er-Regelung heute nicht mehr möglich ist bzw. nicht angewendet werden darf.
 

Sowhat

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Es kann halt immer passieren, dass in diesem Jahr bis zum Urlaub eine "toll" Maßnahme gefüllt werden muss und wenn man so einer zugewiesen wird, dann kann wenn sie ein Jahr dauert solange OAW -Sperre gelten.
Da muss der TE halt bei seinem JC mal nachfragen.

Bei mir hätten sie das sicher nie genehmigt, weil ich sowieso alle halbe Jahre eine/n neue/n SB bekomme. Das ist bei uns hier so üblich, soll ja nicht langweilig werden.
 
G

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Gast
Vergiss es
Ortsabwesenheit kann JC nur kurzfristig prüfen.
Für eine Nichtzustimmung braucht JC keinen Grund.
Hättest du wohl gerne ..
Ein Arbeitsloser hat einen gebundenen Anspruch auf Zustimmung zur Ortsabwesenheit, wenn durch die vorübergehende Abwesenheit seine berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird; der Agentur für Arbeit steht dann kein Ermessen zu.
Sozialgericht Karlsruhe, Urt. v. 07.11.2016 - S 5 AL 2978/16
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2155/

Auch klagefreudige Alg-2-Bezieher haben Anspruch auf Urlaub
https://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-auch-arbeitsloser-hat-recht-auf-urlaub_097610.html
 
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