Musterfrau
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Schlage mich mit folgendem Problem schon ein wenig länger herum. Nun muß ich meinen Widerspruch gegen einen ALG I -Bewilligungsbescheid aber doch ´mal begründen und bräuchte einen heißen Tip:
Das Arbeitsverhältnis (Vier-Tage-Woche in Teilzeit) endete am 30.08., der AG behauptete aber, ich hätte noch vier Tage Urlaub zu erhalten.
Das Arbeitsamt rechnete diese vier Tage auf den Anspruch (ab 31.08.) an sowie weitere zwei Tage für ein Wochenende, das zwangsläufig dazwischen lag. Alles in allem soll ich erst ab dem 06.09. ALG erhalten.
Gegen den Bescheid hatte ich Rechtsmittel eingelegt, weil der Arbeitgeber auf diese vier Tage auch noch zu verklagen war. Erstritten habe ich letztlich drei Tage.
Mein Unmut richtet sich zum einen dagegen, daß das Wochenende mitgerechnet wird, die Urlaubsabgeltung also nur für Werktage gilt und ich für zwei Tage völlig leer ausgehen soll (incl. Versicherung!).
Zum anderen deckt sich der Zeitpunkt des Anspruchsbeginns (31.08.) nicht mit dem tatsächlichen Leistungsbeginn (06.09.).
Das macht die ganze Sache jedenfalls für mich ziemlich unlogisch.
Zunächst hatte ich vor, der Einfachheit halber auf die zwei Tage Wochenende zu verzichten und mit einer Nachzahlung für den einen "Urlaubstag" zufrieden zu sein - bis mir aufgefallen ist, daß mir damit nicht nur Geld für zwei Tage fehlt. Weg wären auch ganze sechs Tage Anspruch auf ALG I , die mir bei evtl. drohenden Hartz IV noch wertvoll werden könnten.
Hat jemand eine Idee, wie ich hier vorgehen bzw. begründen könnte?
Das Arbeitsverhältnis (Vier-Tage-Woche in Teilzeit) endete am 30.08., der AG behauptete aber, ich hätte noch vier Tage Urlaub zu erhalten.
Das Arbeitsamt rechnete diese vier Tage auf den Anspruch (ab 31.08.) an sowie weitere zwei Tage für ein Wochenende, das zwangsläufig dazwischen lag. Alles in allem soll ich erst ab dem 06.09. ALG erhalten.
Gegen den Bescheid hatte ich Rechtsmittel eingelegt, weil der Arbeitgeber auf diese vier Tage auch noch zu verklagen war. Erstritten habe ich letztlich drei Tage.
Mein Unmut richtet sich zum einen dagegen, daß das Wochenende mitgerechnet wird, die Urlaubsabgeltung also nur für Werktage gilt und ich für zwei Tage völlig leer ausgehen soll (incl. Versicherung!).
Zum anderen deckt sich der Zeitpunkt des Anspruchsbeginns (31.08.) nicht mit dem tatsächlichen Leistungsbeginn (06.09.).
Das macht die ganze Sache jedenfalls für mich ziemlich unlogisch.
Zunächst hatte ich vor, der Einfachheit halber auf die zwei Tage Wochenende zu verzichten und mit einer Nachzahlung für den einen "Urlaubstag" zufrieden zu sein - bis mir aufgefallen ist, daß mir damit nicht nur Geld für zwei Tage fehlt. Weg wären auch ganze sechs Tage Anspruch auf ALG I , die mir bei evtl. drohenden Hartz IV noch wertvoll werden könnten.
Hat jemand eine Idee, wie ich hier vorgehen bzw. begründen könnte?