Zwergnase1984
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- 29 November 2012
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Hallo,
habe heute auch einen Brief von Anticopy bekommen, dass ich 160 Euro für ein Bild zahlen soll, was ich angeblich in meiner ibääh Auktion benutzt habe.
Hatte mich schon in den anderen beiden Themen belesen, doch leider konnte ich dort keine Antwort geben, daher eröffne ich ein neues Thema dazu.
Gleicher Fall wie beschrieben in den anderen und habe auch schon eine Mail aufgesetzt mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Frau Zehmisch (neue Geschäftsführung aber kein RA),
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben Sie das streitegenständliche Foto entfernen lassen. Im übrigen fehlt ihrem Schreiben die Bevollmächtigung.
Ich mache darauf aufmerksam, dass Sie die nach den §§ 3, 2 RDG, die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen nur Rechtsanwälten oder Interessensvertretung im Sinne der §§ 6,7,8 RDG vorbehalten ist.
Mit freundlichen Grüßen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Leider verliefen sich die anderen Geschichten etwas, so das nicht berichtet wurde, was aus der Sache raus kam.
Soll ich diesen Brief zusätzlich als Einschreiben aufsetzten oder erstmal eine Antwort auf die Mail abwarten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrem Schreiben vom xx..xx.xxxx teilten Sie mir mit, dass Sie im Namen und im Auftrag von Firma YX handeln und für diese auch handlungsbefugt sind. Einen Nachweis Ihrer Behauptungen, in Form einer Vertretungsvollmacht, liegt Ihrem Schreiben jedoch nicht bei. Ihre unterschwelligen Drohungen, dass im Fall einer Nichtzahlung, erheblich höhere Kosten entstehen würden, weise ich hiermit entschieden zurück !
Ich erwarte innerhalb(Frist 14 Tage)die fehlende Vertretungsvollmacht.
Ihre unseriösen Geschäftspraktiken werde ich der zuständigen Rechtsanwaltskammer zur Prüfung weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
ibääh habe ich auch dazu kontaktiert und eine Kopie des Angebotes verlangt, was von ibääh gelöscht worden ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Firma anticopy hat mich schriftlich angemahnt eine Verletzung des Urheberrechts begangen zu haben.
Das mir zu Last gelegte Bildmaterial stimmt nicht mit dem überein, was ich im Angebot verwendet habe.
Da sie das Angebot gelöscht haben, bitte ich Sie mir das Angebot zukommen zu lassen, so wie es online stand.
Mit freundlichen Grüßen,
Darauf hin antwortete ibääh:
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie schreiben uns, weil Ihr Angebot "Intel Core Duo T2400 T2400 - 1,83 GHz Dual-Core wie NEU" wegen Verletzung des Urheberrechts vorzeitig beendet wurde.
Bitte beachten Sie, dass wir auf Aufforderung von Rechteinhabern oder Behörden zur Beendigung von Angeboten verpflichtet sind. Zu den Angeboten selbst können und dürfen wir keinerlei Position beziehen.
Nun möchten Sie, dass wir Ihnen Ihr Angebot erneut zur Verfügung stellen. Leider ist dies technisch nicht möglich und laut den ibääh AGB (§ 8 Nr. 2) ist jedes Mitglied selbst dafür verantwortlich, auf der ibääh-Website einsehbare und von ibääh gespeicherte Informationen, die zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung, etc. benötigt werden, auf einem von ibääh unabhängigem Speichermedium zu archivieren oder auszudrucken.
Ich bedauere, Ihnen hierbei leider nicht weiterhelfen zu können und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Doch wie soll ich was sichern, was andere löschen ohne das mir bewusst ist, das ich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll.
Das ist doch Blödsinn.
Kann mir jemand weiterhelfen, habe noch eine Frist bis zum 07.12.12 um zu zahlen.
Danke schonmal
habe heute auch einen Brief von Anticopy bekommen, dass ich 160 Euro für ein Bild zahlen soll, was ich angeblich in meiner ibääh Auktion benutzt habe.
Hatte mich schon in den anderen beiden Themen belesen, doch leider konnte ich dort keine Antwort geben, daher eröffne ich ein neues Thema dazu.
Gleicher Fall wie beschrieben in den anderen und habe auch schon eine Mail aufgesetzt mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Frau Zehmisch (neue Geschäftsführung aber kein RA),
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben Sie das streitegenständliche Foto entfernen lassen. Im übrigen fehlt ihrem Schreiben die Bevollmächtigung.
Ich mache darauf aufmerksam, dass Sie die nach den §§ 3, 2 RDG, die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen nur Rechtsanwälten oder Interessensvertretung im Sinne der §§ 6,7,8 RDG vorbehalten ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Leider verliefen sich die anderen Geschichten etwas, so das nicht berichtet wurde, was aus der Sache raus kam.
Soll ich diesen Brief zusätzlich als Einschreiben aufsetzten oder erstmal eine Antwort auf die Mail abwarten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrem Schreiben vom xx..xx.xxxx teilten Sie mir mit, dass Sie im Namen und im Auftrag von Firma YX handeln und für diese auch handlungsbefugt sind. Einen Nachweis Ihrer Behauptungen, in Form einer Vertretungsvollmacht, liegt Ihrem Schreiben jedoch nicht bei. Ihre unterschwelligen Drohungen, dass im Fall einer Nichtzahlung, erheblich höhere Kosten entstehen würden, weise ich hiermit entschieden zurück !
Ich erwarte innerhalb(Frist 14 Tage)die fehlende Vertretungsvollmacht.
Ihre unseriösen Geschäftspraktiken werde ich der zuständigen Rechtsanwaltskammer zur Prüfung weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
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ibääh habe ich auch dazu kontaktiert und eine Kopie des Angebotes verlangt, was von ibääh gelöscht worden ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Firma anticopy hat mich schriftlich angemahnt eine Verletzung des Urheberrechts begangen zu haben.
Das mir zu Last gelegte Bildmaterial stimmt nicht mit dem überein, was ich im Angebot verwendet habe.
Da sie das Angebot gelöscht haben, bitte ich Sie mir das Angebot zukommen zu lassen, so wie es online stand.
Mit freundlichen Grüßen,
Darauf hin antwortete ibääh:
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie schreiben uns, weil Ihr Angebot "Intel Core Duo T2400 T2400 - 1,83 GHz Dual-Core wie NEU" wegen Verletzung des Urheberrechts vorzeitig beendet wurde.
Bitte beachten Sie, dass wir auf Aufforderung von Rechteinhabern oder Behörden zur Beendigung von Angeboten verpflichtet sind. Zu den Angeboten selbst können und dürfen wir keinerlei Position beziehen.
Nun möchten Sie, dass wir Ihnen Ihr Angebot erneut zur Verfügung stellen. Leider ist dies technisch nicht möglich und laut den ibääh AGB (§ 8 Nr. 2) ist jedes Mitglied selbst dafür verantwortlich, auf der ibääh-Website einsehbare und von ibääh gespeicherte Informationen, die zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung, etc. benötigt werden, auf einem von ibääh unabhängigem Speichermedium zu archivieren oder auszudrucken.
Ich bedauere, Ihnen hierbei leider nicht weiterhelfen zu können und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Doch wie soll ich was sichern, was andere löschen ohne das mir bewusst ist, das ich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll.
Das ist doch Blödsinn.
Kann mir jemand weiterhelfen, habe noch eine Frist bis zum 07.12.12 um zu zahlen.
Danke schonmal