Hallo andyomsen,
das steht doch bis auf die 43(???) recht klar da. ich wurde gekündigt, bin beim
JC gemeldet und werde mindestens bis zum Jahresende krankgeschrieben sein.
Da ist gar nichts wirklich "klar", mit dem JC hast du aktuell noch gar nichts zu tun, es sei denn du bekommst "aufstockend" ALGII, wir sind hier nicht bei "Rate mal"..."
Beim Amtsarzt war ich, der hat das im Großen und Gnazen ähnlich bestätigt. Ich möchte nun aber ca. 3 Wochen wegfahren.
Bei welchem "Amtsarzt" bist du gewesen, ÄD der AfA (warum wenn du normal arbeitslos bist ?) oder beim MDK der Krankenkasse ???
Muss ich beim JC (wo ich ja trotzdem gemeldet bin) Urlaub beantragen oder nicht.
Da (beim JC) bist du nicht gemeldet, schreibst doch selbst du bekommst (aktuell) ALGI, bist aber AU krank und dann hat man keinen Anspruch auf "Urlaub" ... (bei AfA und JC heißt das übrigens "Ortsabwesenheit"), bekommst du nun noch ALGI oder schon Geld von der Krankenkasse ???
ALGI wird nach 6 Wochen aufgehoben und danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in der Höhe des bisherigen ALGI ...
§ 146 SGB III Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
... die 42 Tage-Regelung bezieht sich auf die Höchstdauer der Lohnfortzahlung bei einem AG, danach zahlt (bei längerer AU) dann auch die KK Krankengeld (berechnet nach dem letzten Einkommen).
Es wäre also schon höchstinteressant zu wissen wer nun seit wann was an dich zahlt ... die einzigen die es mit Sicherheit gerade
NICHT tun sind die vom JC ...
zum 2.Teil: Ich bin mir nicht sicher, ob das stimmt meine aber, dass ab dem 43. Tag die Krankenkasse zahlt und nicht der Arbeitgeber(?). Von wem erhalte ich, wenn ich beim JC gemeldet bin, danach Kohle?
Wenn du (irgendwann) beim JC (SGB II / Hartz 4) gemeldet bist (da bekommt man Leistungen
NUR bei Bedürftigkeit, ansonsten braucht man sich dort nicht "melden") dann bekommst du überhaupt KEIN Krankengeld mehr von der KK, dafür bist du dann gar nicht mehr versichert.
So lange (nach dem AG) die KK zahlt hast du auch keinen Anspruch auf "Urlaub", du sollst dich ja um deine baldige Genesung kümmern, zumindest muss da die KK auch angefragt werden und zustimmen, wenn du verreisen möchtest.
Das sehen die sehr gerne als sicheres Zeichen, dass es dir wieder besser geht und stellen das Krankengeld dann (vielleicht) ein.
ich bekomme noch ALGI und ab Mitte Juni ALGII
Warum meinst du ab Mitte Juni ALGII zu bekommen ???
Wenn du weiterhin (nach der Aufhebung des ALGI) AU geschrieben bist tritt die Regelung nach § 146 SGB III in Kraft und die KK muss Krankengeld zahlen, möglicherweise bis zu insgesamt 78 Wochen für die selbe Krankheit ...
Die AfA ist dann nicht mehr zuständig und das JC nur wenn du dort zusätzlich zum Krankengeld Leistungen (aufstockend) beantragen musst / wirst ...
So selbstverständlich wie das in deiner Anfrage klingt ist das nicht mit dem ALGII, das wird genau geprüft (nach der offiziellen Antragstellung beim JC) und ist an viele persönliche Bedingungen geknüpft, ob das gezahlt wird oder nicht.
Muss ich den Urlaub beantragen oder nicht?
Egal wer nun zum gewünschten Zeitpunkt gerade dein Geld für den Lebensunterhalt zahlt (AfA / KK/ JC oder eine Kombi daraus), bist du verpflichtet eine Genehmigung für die Abwesenheit vom Wohnort / Reise zu beantragen, ein regulärer "Urlaubsanspruch" besteht nicht, wenn man AU-krank ist ...
Bei unerlaubter Abwesenheit zu Urlaubszwecken sind alle Beteiligten (KK/AfA/JC) berechtigt die Zahlungen einfach einzustellen und damit hast du dann auch keine Krankenversicherung mehr ...
MfG Doppeloma