VV Eingang vor 1 Monat bei ZAF, Stellenausschreibung schließt schon alles aus. Über Einwurfeinschreiben beworben.
2. Die ZAF lädt mich heute zum Vorstellungsgespräch trotz Hinweis in meiner Bewerbung (vor 1 Monat) auf gesundheitliche Einschränkungen ein. Sie schließt in der Bewerbung eine Nichtübernahme der Fahrtkosten NICHT aus..
3. Mein persönlicher Hinweis per Fax an die ZAF auf 670 BGB. Die Rechtssprechung ist eindeutig. Andernfalls bitte ich um Nachricht.
4. Zur Zeit arbeiten Leiharbeiter bei dieser ZAF so wird mir berrichtet Sonntags. Ob 50 % Zuschläge gezahlt werden wie im TV geregelt wurde mir noch nicht berrichtet. Ich kanns mir nicht vorstellen.
Ausgang im Moment offen
Dem Jobcenter kann ich nur zugute halten das sie den VV rausgeschickt haben wo der Inhalt des Gutachtens denen noch nicht bekannt war, Einschränkungen habe ich aber mit Antragstellung schon geltend gemacht.
Jetzt muss ich da Dienstag hin.
1. Unzumutbar § 10 SGB II Zumutbarkeit Absatz 1.Rahmenbedingungen:
- Die Arbeit findet in 3-Schicht Betrieb statt,
- Zunächst befristeter Arbeitsvertrag bis 31.12.2012, bei Eignung Verlängerung möglich
- Auch Wochenendarbeit ist denkbar und Überstunden
- eine gute körperliche Konstitution, eine eigenständige Arbetisweise und Sinn für Genauigkeit runden Ihr Profil ab
2. Die ZAF lädt mich heute zum Vorstellungsgespräch trotz Hinweis in meiner Bewerbung (vor 1 Monat) auf gesundheitliche Einschränkungen ein. Sie schließt in der Bewerbung eine Nichtübernahme der Fahrtkosten NICHT aus..
3. Mein persönlicher Hinweis per Fax an die ZAF auf 670 BGB. Die Rechtssprechung ist eindeutig. Andernfalls bitte ich um Nachricht.
4. Zur Zeit arbeiten Leiharbeiter bei dieser ZAF so wird mir berrichtet Sonntags. Ob 50 % Zuschläge gezahlt werden wie im TV geregelt wurde mir noch nicht berrichtet. Ich kanns mir nicht vorstellen.
Ausgang im Moment offen
Dem Jobcenter kann ich nur zugute halten das sie den VV rausgeschickt haben wo der Inhalt des Gutachtens denen noch nicht bekannt war, Einschränkungen habe ich aber mit Antragstellung schon geltend gemacht.
Jetzt muss ich da Dienstag hin.
Wenn die gesundheitliche Eignung nicht vorliegt ist die Bewerbung hinfällig. Deinem Berater würde ich übrigens Anzeigen, da er dir empfohlen hat eine Straftat (arglistige Täuschung) zu begehen. Weiterhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Erneute Strafanzeige, da er dich mit Erpressung in eine Tätigkeit, die du gar nicht ausüben kannst vermitteln will.
Was meinen die anderen?Solange da ein schwebendes Verfahren zur Ermittlung der Arbeits(un)fähigkeit im Gang ist, muss dein Vermittler dich eh aus der Vermittlung nehmen, davon ganz ab.