Unzumutbare Verbindung zur ARGE

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Djang

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Hallo, geht schon gut los...
habe mich letzte Woche elektronisch arbeitssuchend gemeldet und war heute in der ARGE um meinen Ausweis vorzulegen. Bin ab 01.01.18 arbeitslos.
Ich bekam auch gleich einen Termin zur Arbeitslosmeldung.
Heute war ich aufgrund des schönen Wetters mit dem Fahrrad da. 1 Std. einfach. Habe kein Auto.

Wenn es am nächsten Termin regnet, könnte ich theoretisch mit dem Bus fahren. Um 08:30 Uhr los, damit ich um 10:00 Uhr bei der ARGE wäre. Termin ist um 10:30 Uhr.
Der nächste Bus zurück geht erst um 14:00 Uhr und ich wäre um 15:45 zu Hause. Natürlich mehrfach umsteigen und je 30 Minuten Fußweg. Der Nachteil auf dem Land zu wohnen.

Ist das zumutbar? Zahlen die ein Taxi? Übernehmen die wenigstens die Buskosten?
 

Imaginaer

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Wie auch immer. Jobcenter, Arbeitsamt, der Ort an dem man sich arbeitslos meldet.

An beiden Orten kannst Du dich arbeitslos melden. Also Agentur für Arbeit (ALG I ) oder Jobcenter (ALG II ) die ehemals Arge hießen?

ALG I muss man Anspruch aufgebaut haben durch Erwerbstätigkeit. Bei ALG II ist Voraussetzung die Hilfebedürftigkeit.
 

doppelhexe

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tausende menschen haben solche anfahrtswege und leerlaufzeiten, wenn sie sich bei iwelchen ämtern melden müssen...
da gibts keine unzumutbarkeiten, leider
nutzt man die übrige zeit halt gleich für andere wichtige besorgungen, dfür die man dann nicht extra noch mal los muss...

was die fahrkosten bei der AfA angeht hängt das immer davon ab, wieviel ALG1 man bekommt und wie hoch die fahrkosten sind

im ALG2 hat man ja auch nur anspruch auf fahrkostenerstattung, weil der regelsatz das existensminimum ist, welches eben nicht für angeordnete termine verwendet werden muss...
 

Djang

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Ok, danke für die Info. Ich beziehe ja noch kein ALG1 , muss aber zum Jobcenter um es zu beantragen. Schätze die Kosten auf ca. 25€ hin und zurück.
Ich glaub ich nehme mir gleich einen Leihwagen und setze das dann von der Steuer ab. Oder noch besser mach 'ne Probefahrt....
 

doppelhexe

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niemand hindert dich daran, einen antrag auf fahrkostenerstattung zu stellen, bei 25€ mit öff. verkehrsmitteln wäre es ein versuch wert. bei anderen gehts ja oft um beträge um 5-6€, da sind 25€ schon ne andere hausnummer...
mehr als ablehnen kann man ja nicht...
 

Doppeloma

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Hallo Djang,

Ok, danke für die Info. Ich beziehe ja noch kein ALG1 , muss aber zum Jobcenter um es zu beantragen. Schätze die Kosten auf ca. 25€ hin und zurück.

Logisch, dass man VOR der Arbeitslosigkeit (ab dem 01.01.2018) und VOR der Antragstellung noch keine Leistungen von der AfA (Agentur für Arbeit / zuständig für ALGI ) bekommt, dein Geld-Anspruch beginnt ja erst ab dem 01.01.2018.

Weniger logisch, dass du hier um Hilfe anfragst und glaubst sowieso schon alles besser zu wissen ... dann können wir uns eigentlich die Mühe sparen dir überhaupt zu antworten. :sorry:

Wenn du Anspruch auf ALGI (von der AfA ) erworben hast, dann bekommst du auch vom JobCenter (vermutlich) NICHTS (da gibt es NUR Hartz 4 ) ... auch wenn es dir nicht gefällt, ist es nötig die Behörden und die Zuständigkeiten auseinander zu halten.

Denn es gibt je nach Amt (AfA / SGB III = ALGI oder JobCenter / SGB II = Hartz 4 ) auch sehr unterschiedliche Bedingungen für deine Ansprüche.

Du gehst ja (vermutlich) auch nicht zum Bäcker wenn du Fleisch oder Gemüse kaufen möchtest ... :icon_kinn:

Zur "Zumutbarkeit" von Behörden-Entfernungen wurde dir bereits geschrieben, auch wenn man nicht auf dem Lande wohnt, ist nicht jedes Amt direkt vor der Haustüre ... wo man vielleicht mal hin muss. :icon_evil:

Ich glaub ich nehme mir gleich einen Leihwagen und setze das dann von der Steuer ab. Oder noch besser mach 'ne Probefahrt....

Im Moment ist dein Einstand hier noch eine "Probefahrt" und die AfA ist nicht "Wünsch dir was", sofern du genug Geld für einen Leihwagen hast, kannst du auch die Fahrtkosten (mit den Öffis) aus der eigenen Tasche bezahlen ...

Von welchen Steuern du das mal (mit welcher Begründung ???) absetzen willst weiß ich nicht und ist mir auch egal ... :bigsmile:

Die tatsächlichen Fahrtkosten (bei Nutzung der Öffis) lassen sich im Internet sehr schnell herausfinden und mit einem festen (schriftlichen) Termin hast du zumindest Anspruch darauf, dass dein (schriftlicher) Antrag auf Erstattung dieser Fahrtkosten auch geprüft werden muss.

MfG Doppeloma
 

AnonNemo

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Mir ist kein Paragraf bekannt, welcher die Fahrtkostenerstattung bei Meldeterminen ausschließt ... auch nicht für einen ALG1 -Bezieher.

Nur mal am Rande; Selbst bei einem SG -Termin bekommt ein - gut verdienender - Arbeitnehmer die Fahrtkosten erstattet.
 
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