Elo-User/in
Thematiker*in
- Mitglied seit
- 25 Jul 2013
- Beiträge
- 742
- Bewertungen
- 590
Hallo,
grade frisch aus meinem Briefkasten dieses hier (siehe Anhang).
Ich soll zu einer Arbeitgebervorstellung kommen.
Erscheine ich dort nicht wird in der Rechtsfolgenbelehrung mit 10 % Sanktion gedroht.
Das ist ein unzulässiger Meldezweck.
>>>http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/125607-besuch-arbeitgebermesse-verleihunternehmen-unzulaessiger-meldezweck.html
Der Besuch einer Messe von Verleihunternehmen (Arbeitgebertag) gehört nicht zu den zulässigen Meldezwecken nach § 309 Abs. 2 SGB III und folglich nicht zu den Verpflichtungen nach § 32 SGB II (Sanktion wegen Meldeversäumnisses). Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.02.2014 - L 7 AS 1058/13 B
Dazu hatte ich sogar selbst was gepostet
>http://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/125283-zwang-zeitarbeitsmesse-gehen.html#post1630601
Jetzt meine eigentlichen Fragen
grade frisch aus meinem Briefkasten dieses hier (siehe Anhang).
Ich soll zu einer Arbeitgebervorstellung kommen.
Erscheine ich dort nicht wird in der Rechtsfolgenbelehrung mit 10 % Sanktion gedroht.
Das ist ein unzulässiger Meldezweck.
>>>http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/125607-besuch-arbeitgebermesse-verleihunternehmen-unzulaessiger-meldezweck.html
Der Besuch einer Messe von Verleihunternehmen (Arbeitgebertag) gehört nicht zu den zulässigen Meldezwecken nach § 309 Abs. 2 SGB III und folglich nicht zu den Verpflichtungen nach § 32 SGB II (Sanktion wegen Meldeversäumnisses). Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.02.2014 - L 7 AS 1058/13 B
Dazu hatte ich sogar selbst was gepostet
>http://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/125283-zwang-zeitarbeitsmesse-gehen.html#post1630601
Jetzt meine eigentlichen Fragen
- gegen diese "Einladung" kann ich Widerspruch erheben. Lohnt sich auch gleich eine AW beim SG zu beantragen ?
- Oder soll ich nicht hingehen. Auf die Sanktion warten. Dann EA oder Klageweg eingehen ?
Anhänge
-
1,3 MB Aufrufe: 135