MarcoS
Elo-User*in
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Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit einer Überzahlung verschickt ein Jobcenter regelmäßig einen Anhörungsbogen um eine Stellungnahme zu erhalten.
An wen ist diese Anhörung zu richten? An den Verursacher (z.B. bei nicht gemeldetem Einkommen) oder an den Vertreter der Bedarfsgemeinschaft?
Ich bin der Auffassung das der "Verursacher" zu befragen ist, denn gemäß den Mitwirkungspflichten wäre dieser Meldepflichtig gewesen. Was passiert aber - wenn meine Auffassung stimmt - wenn nicht der Verursacher sondern der Verteter der BG eine Anhörung bekommt?
Weitergesponnen: Auf Grund der Stellungnahme fordert das Jobcenter die Überzahlung einzig vom BG-Vertreter zurück. Da dieses Rechtswidrig ist nimmt die Behörde dieses ewige Zeit später zurück. Was passiert mit der Anhörung? Ist diese weiterhin verwertbar?
Danke für jede Meinung
im Zusammenhang mit einer Überzahlung verschickt ein Jobcenter regelmäßig einen Anhörungsbogen um eine Stellungnahme zu erhalten.
An wen ist diese Anhörung zu richten? An den Verursacher (z.B. bei nicht gemeldetem Einkommen) oder an den Vertreter der Bedarfsgemeinschaft?
Ich bin der Auffassung das der "Verursacher" zu befragen ist, denn gemäß den Mitwirkungspflichten wäre dieser Meldepflichtig gewesen. Was passiert aber - wenn meine Auffassung stimmt - wenn nicht der Verursacher sondern der Verteter der BG eine Anhörung bekommt?
Weitergesponnen: Auf Grund der Stellungnahme fordert das Jobcenter die Überzahlung einzig vom BG-Vertreter zurück. Da dieses Rechtswidrig ist nimmt die Behörde dieses ewige Zeit später zurück. Was passiert mit der Anhörung? Ist diese weiterhin verwertbar?
Danke für jede Meinung