Hallo!
Ich brauche dringend euren Rat.
Es geht um das Jobcenter, welches uns, meiner Frau und mir, unwirtschaftliches Heizverhalten vorwirft. Meine Frau ist SGB XII Empfängerin (Renterin, 69 Jahre) und ich bin (noch) SGB II Empfänger (arbeitslos, 64 Jahre). Wir bewohnen ein Eigenheim.
Laut Amt gelten für uns 2 Personen 15000kwh als Angemessenheitsgrenze und 75,00 € an Heizkosten für beide zusammen. Am 31.August 2012 wurden wir schriftlich aufgefordert unseren Heizenergieverbrauch zu senken.
Dazu haben wir auch schon vor Ort Stellung genommen. Wir sagten, dass seit letztem Jahr unsere Heizung in unregelmäßigen Abständen für eine Stunde bis zu einem Tag ausfällt, wir mit Gas nicht nur heizen, sondern auch kochen und das unser Haus nicht gedämmt ist und Doppelfenster hat und Baujahr 1960 ist. Auch sagten wir, dass schon Handwerker da waren und auch nicht wissen was mit der Heizung ist, außer das die Werte alle in Ordnung sind.
Wir sagten, dass sich das Amt auch gerne bei den Handwerkern erkundigen könne.
Wir durften uns daraufhin anhören, dass Heizung schon seit mindestens 5 Jahren defekt sein müsse, bei unseren Abrechnungen. Das ganze müsse mal in Wort und Bild festgehalten werden. Danach waren wir entlassen.
Drei Wochen später kam dann ein Brief vom Amt, dass noch nicht entschieden werden könne, weil die Sachlage noch unklar sei. Diesmal standen da Paragraphen (Mitwirkungspflicht, und ein 10-Punkte-Plan mit Senkungsmöglichkeiten a la Sarazin). Wir, meine Frau und ich sollen einen Termin mit dem hauseigenen Energieberater gemachen, um unserer Mitwirkungspflicht nach zu kommen.
Jetzt (seit Geld für Monat März) wurde bei meiner Frau schon um mehr als die Hälfte gekürzt (mit Bescheid).
Was sollen wir tun?
Müssen wir mit einem vom Amt vorgeschlagenen Energieberater einen Termin vereinbaren?
Wir haben selbst einen zertifizierten Energieberater gefunden.
Kann man sich gegen die Kürzung wehren?
Darf das Amt Fotos (durch wen auch immer) vom Inneren unseres Eigenheim machen lassen?
Gruß,
Daniel
Ich brauche dringend euren Rat.
Es geht um das Jobcenter, welches uns, meiner Frau und mir, unwirtschaftliches Heizverhalten vorwirft. Meine Frau ist SGB XII Empfängerin (Renterin, 69 Jahre) und ich bin (noch) SGB II Empfänger (arbeitslos, 64 Jahre). Wir bewohnen ein Eigenheim.
Laut Amt gelten für uns 2 Personen 15000kwh als Angemessenheitsgrenze und 75,00 € an Heizkosten für beide zusammen. Am 31.August 2012 wurden wir schriftlich aufgefordert unseren Heizenergieverbrauch zu senken.
Dazu haben wir auch schon vor Ort Stellung genommen. Wir sagten, dass seit letztem Jahr unsere Heizung in unregelmäßigen Abständen für eine Stunde bis zu einem Tag ausfällt, wir mit Gas nicht nur heizen, sondern auch kochen und das unser Haus nicht gedämmt ist und Doppelfenster hat und Baujahr 1960 ist. Auch sagten wir, dass schon Handwerker da waren und auch nicht wissen was mit der Heizung ist, außer das die Werte alle in Ordnung sind.
Wir sagten, dass sich das Amt auch gerne bei den Handwerkern erkundigen könne.
Wir durften uns daraufhin anhören, dass Heizung schon seit mindestens 5 Jahren defekt sein müsse, bei unseren Abrechnungen. Das ganze müsse mal in Wort und Bild festgehalten werden. Danach waren wir entlassen.
Drei Wochen später kam dann ein Brief vom Amt, dass noch nicht entschieden werden könne, weil die Sachlage noch unklar sei. Diesmal standen da Paragraphen (Mitwirkungspflicht, und ein 10-Punkte-Plan mit Senkungsmöglichkeiten a la Sarazin). Wir, meine Frau und ich sollen einen Termin mit dem hauseigenen Energieberater gemachen, um unserer Mitwirkungspflicht nach zu kommen.
Jetzt (seit Geld für Monat März) wurde bei meiner Frau schon um mehr als die Hälfte gekürzt (mit Bescheid).
Was sollen wir tun?
Müssen wir mit einem vom Amt vorgeschlagenen Energieberater einen Termin vereinbaren?
Wir haben selbst einen zertifizierten Energieberater gefunden.
Kann man sich gegen die Kürzung wehren?
Darf das Amt Fotos (durch wen auch immer) vom Inneren unseres Eigenheim machen lassen?
Gruß,
Daniel