Unwiderrufliche Freistellung und Arbeitslosmeldung

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Kirchenmaus1

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Hallo

Ich bin neu in der Materie und hab schon eine Menge hier gelernt.
Jetzt habe ich aber noch einige Fragen bei denen ich noch nicht sicher bin, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Es geht um folgendes:

Kündigung zum 24.1.2018 mit Ablauf am 31.5.2018 wird das Arbeitsverhältnis beendet

Aktuell:
Kündigungsschutzklage mit Einigung zur einseitigen unwiederruflichen Freistellung und ordnungsgemäße Abrechnung des Arbeitsverhältnises bis zum 31.5.2018
und Zahlung der Sozialplanabfindung

vor der Einigung bin ich davon ausgegangen das ich mich zum 28.2 arbeitssuchend melden muß.
Ist das jetzt immer noch so?

So wie ich gelesen habe werden für die Berechnung des Arbeitslosengeldes nur die letzten 12 Monate vor der Freistellung genommen.

Wie sieht das nun aus wenn ich mich erst zum Ende Mai arbeitssuchend melde und dann erst zum 1.Juni arbeitslos.
Bekomme ich dann wirklich nur eine Woche Sperre und dann ab der zweiten Woche Arbeitslosengeld ?

Es wäre auch möglich das ich mich dann nach einer Woche direkt wieder abmelde da die Sommerferien vor der Tür stehen und ich erstmal mit der Familie Urlaub machen möchte.
Krankenversichert falls länger als vier Wochen über meine Frau und kein Rentenzeitverlust , da ein Kind unter 10 Jahre ist und ich mir die Zeit anschreiben lasse.

Wie gehe ich am besten vor ? Achja bin Gleichgestellt und werde versuchen zum Behindertenbereich des Arbeitsamtes zu gehen, hoffe auf nettere Bearbeiter.

Im voraus vielen Dank und ein schönes Wochenende
 
Was bedeutet „einseitige unwiderrufliche Freistellung“?
Wie ist das gemeint mit „einseitige“?

Welche Zeit anschreiben für Kind?

Ansonsten rate ich Dir in Deiner Konstellation zur sofortigen Arbeitslosmeldung.
1Tag reicht aus und dann wieder abmelden.
 
Hallo

Dort steht:

Es verbleibt bei einer einseitigen und unwiderruflichen Freistellung der Beklagten (Firma) bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf Urlaubs und Freizeitausgleichansprüche
 
das mit der Rentenzeit kann ich wohl vergessen , hab folgendes gefunden


Berücksichtigungszeiten gelten nur für denjenigen, dem auch die Kindererziehungszeit anerkannt wurde.
Die Berücksichtigungszeit beginnt am Tag der Geburt und endet nach spätestens 10 Jahren. Werden in diesem Zeitraum weitere Kinder geboren, verlängert sie sich nicht.

Zählt dann nur für meine Frau
 
Ok.

Also wenn Du eine kleine Auszeit nehmen willst, empfehle ich sofortige Arbeitslosmeldung und im Anschluss direkt wieder abmelden.
1Tag reicht.

Wenn Du Bedenken hast, warte einfach den Bescheid ab und dann meldest Dich wieder ab.
 
Also soll ich mich jetzt sofort arbeitslos melden ? Bekomme dann keine Sperre ? Und melde mich dann sofort wieder ab (nach kurzer Zeit) und lebe dann erstmal weiter von meinem Lohn der noch 3 Monate kommt , inkl Krankenversicherung usw. ..... und melde mich dann sobald ich Arbeitslosengeld möchte wieder an ?

Muß aber daran denken das ich mich ab 1 Juni über meine Frau Krankenversichern lasse ?

Liege ich so richtig ????
 
Exakt.

Und nicht abwimmeln lassen, Du bist arbeitslos und nicht nur arbeitssuchend.

Du bekommst einen Bescheid und Dein Alg1 ruht erst mal bis zum Ende des Arbeitsverhältnis.

P.S.: Noch ein Tipp wegen Rentenzeiten.
Ein Tag im Monat Arbeitslosigkeit reicht aus, um den Monat als rentenrechtliche Zeit angerechnet zu bekommen.

Also, wenn Du Dich statt am 01.10, schon zum 30.09. wieder arbeitslos meldest hast Du einen Monat mehr. ;-)

Evtl. hast Du auch nahe Angehörige mit Pflegegrad, was ich keinem wünsche, aber trotzdem manchmal nicht beachtet wird.
 
Du sagst das Alg1 ruht erst mal bis zum Ende des Arbeitsverhältnis , hab ich denn wenn ich mich einige Zeit danach Arbeitslos melde immer noch Anspruch auf 12 Monate die ich in den kommenden 4 Jahren beanspruchen kann ?
Oder verliere ich die drei Monate , ähnlich einer Sperre.

Ich habe den Gerichtsbeschluß datiert vom 9.2 gestern per Email vom Anwalt bekommen, bin ich dann immer noch im grünen Bereich wenn ich Montag direkt zum AA gehe.
 
Ja, der Anspruch der 12 Monate an sich bleibt 48 Monate bestehen.
Keine Sperre.

Der Höhe nach hast Du 2 Jahre Schutz.
Ja, kannst Dich Montag arbeitslos melden. (Rosenmontag beachten, je nach Wohnort)

Gibt halt nur manche an der Information, die Dich evtl. wieder wegschicken wollen mit Arbeitslosmeldung.
Das mit der unwiderruflichen Freistellung und Arbeitslosmeldung kennen nicht alle.

Und bitte hier auch schön Feedback geben, wenn Du da warst.
Danke.
 
Okay , vielen Dank

Ich werde Montag direkt zum AA gehen und mich Arbeitslos melden und hoffe das die dann schnell das Arbeitslosengeld berechnen.
Nach erhalt der Berechnung melde ich mich ab und dann eventuell zwischendurch mal kurz wieder an oder halt zum Herbst für längere Zeit.

Hoffe das ist alles so richtig..... hätte ich das alles gewußt hätte ich wohl erst meinen Arzt besucht :doh:
 
Zum Arzt gehen?
Wieso?

Wenn Du ernsthaft krank bist, solltest Du kurz bevor das Arbeitsverhältnis endet die Krankmeldung einreichen, dann muss die Krankenkasse nahtlos Krankengeld zahlen incl. rentenrechtlicher Zeiten.

Dann ist das aber mit dem Urlaub je nach Krankheit schwierig.
 
hätte dann das mit der Freistellung nicht gemacht und dafür die letzten Monate meinen Arzt besucht, wäre eventuell leichter gewesen.

Hatte nur keine Lust mehr ewig auf meine Abfindung zu warten, da die Firma das auch laut Anwalt bis zum letzten ziehen will (Gütetermin wäre nächste Woche und Kammertermin sicher erst Mai oder Juni ohne Aussicht auf ein Ende) und Steuerlich wäre es schon besser wenn ich das dieses Jahr noch bekomme
 
Ist das richtig so ?

Ich gehe Montag da hin,

- nehme die Email mit der Freistellung mit
- nehme die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate mit
- Ausweis
- sage ich will mich arbeitslos melden, auf Grund der Freistellung
- werde nicht viele Informationen von mir Preis geben
- und hoffen das alles gut geht

Habt ihr sonst noch Tips oder Sachen die ich beachten muß ?
 
Ja, wobei die Lohnabrechnungen eher was für die Leistungsabteilung ist, falls der AG meint die Bescheinigung noch nicht ausfüllen zu müssen.

Das passt alles schon, wichtig ist halt, dass Du Dich arbeitslos meldest.
Das mit dem Abmelden braucht man nicht zu sagen.

Ich hatte das damals gemacht, weil ich auch auf die Bescheinigung vom AG wartete und auch den Bescheid abwarten wollte.
Da kam die SB natürlich schon mit Hyperaktivität um die Ecke.

Hat dann aber freundlich eingelenkt und mich in Ruhe gelassen, als ich ihr versichert habe, dass ich mich nach Feststellung des Bescheid wieder abmelde.

Ansonsten kein Telefon und Email angeben und nicht bei der Online Jobbörse anmelden.
Im Antrag anonym ankreuzen nachher.
 
So war gerade da, erst wollten die das nicht machen und sagten geht nicht da ich erst im Juni arbeitslos wäre. ....hab nur Kopfschütteln bekommen. ... Ich sagte sie soll mich arbeitslos melden und der Rest wäre ja jetzt nicht das Thema

Hab morgen einen Termin beim Betreuer, gibt's noch Tips?

Die hat mich zusätzlich als Arbeitssuchender eingetragen, muss ich später dann auch abmelden?

Sie wollte erst auch nicht meine Telefonnummern löschen. ....hat aber alles geklappt :)
 
Arbeitslos melden geht glaube ich drei Monate im Voraus.

@Gast: Geht in dem Fall zum sofortigen Datum.
Wie Du hier liest, wissen das selbst manche in der Afa nicht.

Ich hatte es geahnt und deswegen sollte TE auch hartnäckig sein.
Alles gut.

Die hat mich zusätzlich als Arbeitssuchender eingetragen, muss ich später dann auch abmelden?

Veränderungsmitteilung: „Ich stehe ab dem ...... dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.“

Das ist alles und ich kann Dir versichern, wenn eines klappt bei Behörden, dann sind das Abmeldungen vom Leistungsbezug. ;-)

Die Bestätigung wirst Du innerhalb einer Woche bekommen.
Reicht sogar per Telefon mit Kundennummer, aber wenn Du ängstlich bist und Sicherheit haben möchtest, gehe persönlich hin und sage den Spruch auf.

Beim Gespräch musst Du halt wissen, ob Du direkt dem SB sagst, dass Du nach Erstellung des Bescheides auf unbestimmte Zeit erstmal Privatier spielst.
Krankenversicherung ist ja geklärt bei Dir.

Das erspart Dir unnötige Maßnahmen in der Zwischenzeit.
Lediglich das Infogespräch von 1h musste ich machen.

Oder Du meldest Dich direkt ab. Rechtlich reicht ein Tag aus.
Ich habe aber ehrlicherweise auch abgewartet bis der Bescheid kam.

Arbeitslosmeldung mit Wirkung vom 12.02.18 ist ja eingetragen?
Steht oben auf dem Antrag, den Du bekommen hast.
 
Vielen Dank für die Hilfe bis jetzt :smile:

Ja , Datum der Arbeitslosigkeit ist mit 12.2.2018 eingetragen.

Ich habe gerade das Arbeitslosengeld online beantragt, mein Problem ist jetzt das meine Firma mir gerade mitgeteilt hat das sie die Lohnbescheinigung erst zum Ende Mai ausfüllen wird.

Bekomme ich das jetzt mit den Lohnabrechnungen hin ?

Nicht das die mir doch dann die Zeiten abziehen

Morgen früh hab ich Termin bei meiner Betreuerin, eventuell werde ich das mal vorsichtig erwähnen dass ich nach Erstellung des Bescheides mich auf unbestimmte Zeit abmelde , da ich erstmal zur Ruhe kommen möchte :bigsmile:
 
Vielen Dank für die Hilfe bis jetzt :smile:

Ja , Datum der Arbeitslosigkeit ist mit 12.2.2018 eingetragen.

Ich habe gerade das Arbeitslosengeld online beantragt, mein Problem ist jetzt das meine Firma mir gerade mitgeteilt hat das sie die Lohnbescheinigung erst zum Ende Mai ausfüllen wird.
:
Ja, die Firmen raffen das auch nicht und sind zu faul.
Muss man leider so sagen, habe die gleiche Erfahrung gemacht.

Am Besten direkt Termin mit der Leistungsabteilung und mit den Abrechnungen der letzten 12 Monate vor der Freistellung auflaufen.

Sofort erklären, dass der AG nicht bereit ist die Bescheinigung auszustellen.
Die kennen solche Pappenheimer. Fordern die dann an und Dein Bescheid ergeht vorläufig.
 
Okay , habe gerade ne Tabelle mit allen Bruttolöhnen + Urlaubs/ Weihnachtsgeld gemacht und werde die morgen inkl. der Lohnabrechnungen mitnehmen, mal sehen wie es weiter geht.

Bei uns stellen die sich auch an, da die Summe der Abfindung erst am letzten Arbeitstag ganz genau fest steht. Könnte ja sein das ich noch spontan nen Kind bekomme :doh:
Die Summe errechnet sich aus mehreren Faktoren
 
Bei uns war das auch schlimm. Erst haben sie die Leute entlassen und dann hat mit den Bescheinigungen ewig gedauert, wei dafür zu wenig Personal da war.
 
Hallo

So ich habe jetzt mittlerweile alles soweit durch, hab mich aber noch nicht wieder abgemeldet, da ich immer noch meine Ruhe habe und im Bescheid folgendes steht:

12.2.18 - 31.5.18 = keine Versicherung durch BA
1.6.18 - 30.5.19 = Arbeitslosengeld

also hätte ich auch wenn ich gemeldet bleibe, ab Juni ein Jahr Anspruch.
Wenn ich mich doch besser abmelden sollte , wäre ich über Infos dankbar.

Nun folgendes, da ich mich ja am 12.2 gemeldet habe heißt es das der Monat nicht zum Bemessungsrahmen gehört und es wurden nur der Bemessungszeitraum vom 1.3.17 bis zum 31.1.18 berechnet.

Als Bemessungsrahmen wurde 12.2.17 - 11.2.18 angegeben
Ist es möglich da noch etwas Geld raus zu holen ?

Die Frau beim Amt sagte ich könnte nur noch Klagen, was mir aber denke zuviel Aufwand ist.


Schöne Grüße
:bigsmile:
 
Ja, ist doch richtig, dass das Jahr ab 01.06. anfängt zu laufen.

Ob Du Dich abmelden sollst oder nicht, ist doch eher eine persönliche Entscheidung, da Du ja eh Urlaub machen willst.

So hatte ich den Eingangspost verstanden.
Die Afa wird sich mit Sicherheit bald melden, auch wenn Du noch keine Leistungen beziehst.

Kannst ja so lange warten und dann die Abmeldung losschicken.
 
Danke Robbirob

Du hast mir bei der ganzen Aktion gut geholfen ....

Mit meiner Sachbearbeiterin hab ich nen Lottogewinn, wir liegen auf einer Wellenlänge, muß aber dazu sagen das ich bei der Rehaabteilung bin.

Durch die Sache das mir nur 11 Monate berechnet wurden, werde ich es wohl darauf anlegen, meine 12 Monate und eventuelle Umschulung zu nutzen.....genug und fast 24 Jahre eingezahlt und man wird noch verarscht :doh: ....
 
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