Kirchenmaus1
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Hallo
Ich bin neu in der Materie und hab schon eine Menge hier gelernt.
Jetzt habe ich aber noch einige Fragen bei denen ich noch nicht sicher bin, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Es geht um folgendes:
Kündigung zum 24.1.2018 mit Ablauf am 31.5.2018 wird das Arbeitsverhältnis beendet
Aktuell:
Kündigungsschutzklage mit Einigung zur einseitigen unwiederruflichen Freistellung und ordnungsgemäße Abrechnung des Arbeitsverhältnises bis zum 31.5.2018
und Zahlung der Sozialplanabfindung
vor der Einigung bin ich davon ausgegangen das ich mich zum 28.2 arbeitssuchend melden muß.
Ist das jetzt immer noch so?
So wie ich gelesen habe werden für die Berechnung des Arbeitslosengeldes nur die letzten 12 Monate vor der Freistellung genommen.
Wie sieht das nun aus wenn ich mich erst zum Ende Mai arbeitssuchend melde und dann erst zum 1.Juni arbeitslos.
Bekomme ich dann wirklich nur eine Woche Sperre und dann ab der zweiten Woche Arbeitslosengeld ?
Es wäre auch möglich das ich mich dann nach einer Woche direkt wieder abmelde da die Sommerferien vor der Tür stehen und ich erstmal mit der Familie Urlaub machen möchte.
Krankenversichert falls länger als vier Wochen über meine Frau und kein Rentenzeitverlust , da ein Kind unter 10 Jahre ist und ich mir die Zeit anschreiben lasse.
Wie gehe ich am besten vor ? Achja bin Gleichgestellt und werde versuchen zum Behindertenbereich des Arbeitsamtes zu gehen, hoffe auf nettere Bearbeiter.
Im voraus vielen Dank und ein schönes Wochenende
Ich bin neu in der Materie und hab schon eine Menge hier gelernt.
Jetzt habe ich aber noch einige Fragen bei denen ich noch nicht sicher bin, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Es geht um folgendes:
Kündigung zum 24.1.2018 mit Ablauf am 31.5.2018 wird das Arbeitsverhältnis beendet
Aktuell:
Kündigungsschutzklage mit Einigung zur einseitigen unwiederruflichen Freistellung und ordnungsgemäße Abrechnung des Arbeitsverhältnises bis zum 31.5.2018
und Zahlung der Sozialplanabfindung
vor der Einigung bin ich davon ausgegangen das ich mich zum 28.2 arbeitssuchend melden muß.
Ist das jetzt immer noch so?
So wie ich gelesen habe werden für die Berechnung des Arbeitslosengeldes nur die letzten 12 Monate vor der Freistellung genommen.
Wie sieht das nun aus wenn ich mich erst zum Ende Mai arbeitssuchend melde und dann erst zum 1.Juni arbeitslos.
Bekomme ich dann wirklich nur eine Woche Sperre und dann ab der zweiten Woche Arbeitslosengeld ?
Es wäre auch möglich das ich mich dann nach einer Woche direkt wieder abmelde da die Sommerferien vor der Tür stehen und ich erstmal mit der Familie Urlaub machen möchte.
Krankenversichert falls länger als vier Wochen über meine Frau und kein Rentenzeitverlust , da ein Kind unter 10 Jahre ist und ich mir die Zeit anschreiben lasse.
Wie gehe ich am besten vor ? Achja bin Gleichgestellt und werde versuchen zum Behindertenbereich des Arbeitsamtes zu gehen, hoffe auf nettere Bearbeiter.
Im voraus vielen Dank und ein schönes Wochenende