Kenne ich auch so. Das ist generell so - in den Weisungen steht meistens, der Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten ist Bestandteil der EGV. Aslo gibt es erst ab Aushändigung der ERSTEN EGV überhaupt die Voraussetzungen für Sb , Bewerbungen NACH Aushändigung des Formulars und DANACH getätigte Bewerbungen zu bearbeiten, sofern der Antrag in dieser Art und Weise rechtskonform -im Sinne von deren Weisungen - gestellt wurde.
Eine pAp aus früheren Zeiten und anderem JC sagte mir, dass das alles mit jedes mal Antrag VOR Bewerbungsgespräch etc. zu stellen wäre gar nicht nötig. Denn alle folgenden Anträge wären mit/vom 1. Antrag umfasst. Irgend wann hatte ich das mal nachgelesen und es war tatsächlich so.
Die pAp war weltklasse! Da reichte alles nachträglich und meistens formlos.
Ist nicht grundsätzlich falsch
Klar, unterschreiben muss ich den schon.
Und dein tricky Vorschlag das Original zu behalten klappt leider auch nicht. Das hatte ich auch schon gemacht, weil es mich nervte, dass ich Anträge nur bei denen bekomme und das bei Meldeterminen manchmal vergessen hatte zu beantragen.
Dann muss ich bis zum nä Termin warten.
Die rücken keine Formulare raus. Muss jedes Mal Vorort ausgefüllt werden. Eine Kopie hat man dann auch nicht.
Bisher hat es immer geklappt und ich habe mein Geld bekommen.
Zudem kann man das auch hinterher beantragen. Die Termine sind ja notiert und zudem habe ich alle Einladungen in meinem Ordner. Einmal wurde eine Antragstellung vergessen, das wurde dann nach gezahlt.
Einmal hatte ich Glück, er passte nicht auf und ich konnte ein Formular einstecken. Hatte dann die Kopie geschickt. Er bestand darauf nur das Original zu akzeptieren.
Deswegen eine Klage anzustrengen war mir dann doch zu blöd. Über die Rechtslage bin ich mir auch nicht sicher wegen § 60 Abs. 2 SGB I
Per Fax akzeptiert er den Antrag auch nicht.
Was soll ich da rumstreiten, ich will ja schnell meine Kohle.
Hoffentlich hast du von dem Antrag die Kopie mit Eingangsbestätigung aufgehoben . Denn dann brauchtst Du nur einen wiederholten ANTRAG stellen -auf einem Kurzbrief -und den ersten Antrag daran heften -aber wieder den Eingang bestätigen lassen.
Ich mache alles immer per Fax und in dem Fall schicke ich es notgedrungen mit normalem Brief hinterher. Bisher brauchte ich kein Einwurf-Ebf.
Mein JC ist ca 30 km weit weg.
Ich muss mich korrigieren. Den Antrag auf Holzgeld nehmen sie formlos an. Auf mein Geld für dieses Jahr warte ich immer noch. Zum Glück ist es noch warm. Trotzdem hatte es Anfang Okt in meiner Bude 14 °.
Wenn jetzt das Regenwetter los geht, liegen 4 tonnen Holz im Hof und ich bauche da ne Weile, bis ich es in den Schuppen verfrachtet habe.
Nä Dienstag schreib ich ans SG. Einem Vermieter könnte ich die Miete kürzen, wenn die Heizung nicht geht.
Und -einfach mal einmalig alle Formulare anfordern -du kennst ja die Kürzel. Und dann immer nur deren Kpoien einreichen, denn ein einmal ausgehändigtes Formulars gilt fort -solange Du ene Arbeit aufnimmst oder umziehst -in den Rechtskreis eines anderen Jobcenters.
Bei unseren steht das Logo/Wappen des Landkreises drauf.
Nennt sich "Antrag zur Übernahme von Reisekosten auf Veranlassung des JC."
In dem Link finde ich kein Kürzel für Formular zu Meldeterminen.
Es nervt halt, aber Hauptsache ich bekomme mein Geld.
Und bei den Bewerbungskosten kann ich mich auch nicht beklagen. Die meisten JC zahlen bestimmt nicht den Friseur und sogar noch Schminken und Fahrtkosten.
Waren stolze 93 €.