Hallöchen,
hier habe ich schon paar mal gepostet.Heute gibts was Neues.
Ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch.Ergebnis Probetag und höchstwahrscheinlich Einstellung.Der Ausübungsort ist 40km entfernt.Es handelt sich hierbei um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.Jedoch nur 20 Stunden.Es handelt sich um eine Stelle im hauswirtschaftlichen Dienst.Einsatz erfolgt beim Kunden.Ein Dienstfahrzeug bekomme ich nicht gestellt.Fahrtkosten gibt es nur für die Einsätze beim Kunden und auch nur in Form eines Tankgutscheins. Würde ich dort arbeiten, hätte ich am Ende so ziemlich das gleiche Geld raus wie mit meinen beiden Minijobs, die ich hier in der Nähe habe.
Nun bekam ich den Tipp Wohngeld zu beantragen und mir dort in der Nähe eine Wohnung zu suchen.Was könnt ihr mir dazu sagen?Was steht mir zu? Hintergrundinfo: ich habe ALG2 Antrag gestellt und nach 2 Monaten noch keinen Bescheid.Stattdessen "fehlen" immer wieder Unterlagen. Gleichzeitig droht mir die SB immer wieder Sanktion an.Noch wohne ich im Haus meiner Eltern.Probetag soll mir nicht gezahlt werden und die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch sind laut JC ohne Förderzusage.
Ich danke euch für eure Kommentare.
Bei einem unbefristeteten Angestelltenverhältnis gilt:
Für das Fahren zwischen Wohnort und Arbeitsstelle gibt es die Möglichkeit
a) das tägliche Pendeln steuerlich von Deinem steuerpflichtigem Bruttoarbeitsverdienst sofort monatlich oder am Jahresende von der Einkommensteuer als Werbungskosten abzusetzen.
Sofern Du noch die klassische Lohnsteuerkarte erhalten hast und sofort die etwaigen monatlichen Pendelkosten von der monatlichen Lohnsteuer als Werbungskosten absetzen willst, gehst Du mit der Lohnsteuerkarte zum Finanzamt, stellst den Antrag auf die Nutzung der Entfernungspauschale. Der verwendete Fachbegriff:
Entfernungspauschale
Das wären 0,30 €/km für jeden Entfernungskilometer * Arbeitstage im Monat.
Es gibt nicht mehr die Regel, daß man für die ersten 20 Kilometer nichts bekommt, sondern es gibt wieder die 30 Cent/km vom ersten Kilometer an und soweit mir bekannt ist, pro Tag nur einmal für die Hinrichtung (= einfache Wegstrecke).
Warum nur einmal?
Es gibt Jobs, wo man die Arbeit geteilt hat und der AN zum Mittagessen nach Hause fährt und danach wieder zur Arbeit - also hätte er zum 2. Mal am Tag den Hinweg. Für den Rückweg gibt es nichts.
Statt a) dann b) oder c):
b) Von der Arbeitsagentur oder Jobcenter gibt es befristet fürs Pendeln auf Antrag auch einen Fahrkostenersatz - 0,20 €/km.
c) Beim Arbeitgeber kann man bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein
Jobticket = Zeitkarten (Monats- oder Jahresfahrkarten beantragen. Der Arbeitgeber setzt diese abzurechnenden Kosten als Betriebsausgaben = steuersenkender Bestandteil der Unternehmenssteuern ab.
Ob die gleichen Regeln bei einem befristeten Teilzeitjobs im einmaligen Tagelöhnerverhältnis auf Abruf für einmalig 20 Stunden genauso gelten, ist die Frage.
Wie armselig und Unternehmer-geizig ist Deutschland nur geworden?
Wenn man sich so von tageweisen Aufträgen zum nächsten tageweisen Auftrag durchwurschteln muß, kommt doch nichts Gescheites für die Arbeitnehmerseite raus. Man lebt von der Hand in den Mund und kann keine Rücklagen für Notfälle bilden.
Familiengründungen und Nachwuchs planen bleibt so eine Illusion. Wenn diesen miserablen Beschäftigungsstil Unternehmer massenhaft so durchziehen für die nächsten Jahrzehnte, brauchen die Unternehmerknallköppe sich nicht zu wundern, daß man
1. sich beruflich nicht weiterbildet
2. nach 20, 30 Jahre mangels Familiengründung und mangels Nachwuchsplanung für Ihre Betriebe das nachwachsende Fachpersonal ausbleiben wird.
3. Wo soll da so ein Tagelöhner fürs Alter vorsorgen können? Das funktioniert doch nicht.
Das ist ein asoziales, egoistisches Unternehmerverhalten. Diese Unternehmer handeln nicht vorausschauend und im volkswirtschaftlichem Sinne, sondern kleinkariert und sehr kurzsichtig. So gräbt man sich als Unternehmer betriebs- und volkswirtschaftlich selbst das Wasser ab.
Und solche Parteien wie CDU/CSU und FDP fördern dieses kleinkarierte und kurzsichtige Unternehmerverhalten. Aber diese Parteien haben ja so einen Riesenwirtschaftssachverstand, der sie von anderen politischen Kräften abheben läßt.
Die können ja wie Jesus übers Wasser laufen.
Ich bestreite ernsthaft den wirtschaftspolitischen Sachverstand und die Kompetenz dieser Unternehmer-Großmaulparteien. Es sind politische Nullen und ausschließlich Karrieristen, die nur am eigenen Fortkommen interessiert sind, an der Pflege ihrer Seilschaftsbeziehungen und des Klüngels.
Wie es dem Volk geht, ist denen doch schnurzpiepegal.
Die Fahrten zwischen den Kunden sind Dienstfahrten nach dem Bundesreisekostenrecht und da hat der Arbeitgeber für alle Fahrten 0,30 €/km zu bezahlen.
Eigentlich müsste der Arbeitgeber alle Betriebskosten des Autos übernehmen, wenn man das Privatfahrzeug für Dienstzwecke nutzt:
Die Fixkosten und die variablen Kosten
Zu den Fixkosten zählen:
- Abschreibungen
- Kfz-Steuer
- Kfz-Versicherung und Kasko
- Kosten für Abgasuntersuchung und TÜV
- falls Fahrzeug geleast - die Leasingkosten
Zu den variablen Kosten:
- Kraftstoffkosten
- Reparatur- und Durchsichten
- Kosten bei einem Verkehrsunfall
- Kosten für einen Stellplatz oder Garagenmiete/ -pacht
- Kosten für Autowäsche