Liebes Forum
Im Folgenden schreibe ich schnell den bisherigen Sachverhalt zu meinen Fragen:
Nach Studienende bin ich ende September bei meiner Freundin eingezogen. Nach einigem Kampf habe ich dann Anfang Oktober 2014 den Antrag auf ALG 2 gestellt (eine Antragsannahme wollten die Herren zunächst auf November verschieben, nachdem ich beim Abteilungsleiter vorgesprochen hatte klappte es dann doch noch Anfang Oktober).
Seither versucht der verantwortliche Sachbearbeiter, eine Bedarfsgemeinschaft zu konstruieren, obwohl offenkundig die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3a SGB II nicht zutreffen. Wir haben keine Kinder, wohnen erst seit kurzem zusammen und haben auch keinerlei gegenseitige Vollmachten. Gegen § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II spricht zudem, dass wir einen Untermietvertrag geschlossen haben.
So lag vor zwei Wochen eine Schreiben im Briefkasten, dass ein Mitarbeiter des Außendienstes da war, mich nicht angetroffen habe und mit mir einen neuen Termin ausmachen wolle. Ich habe ihn dann angerufen und darum gebeten, mir dann beim neuen Termin bitte den Prüfauftrag des Amtes mitzubringen, da eine Inaugenscheinnahme meiner Wohnung ein sehr einschneidendes Mittel sei und ich dazu gern etwas schriftliches hätte. Explizit habe ich darauf hingewiesen, dass ich den Zutritt NICHT verweigern werde und meiner Mitwirkungspflicht entsprechen wolle. Außerdem habe ich meinen Sachbearbeiter angerufen und auf die Anlage VE hingewiesen. Dies stellt meiner Ansicht nach ein milderes Mittel dar, welches zunächst ausgeschöpft werden sollte.
Heute kam dann ein Schreiben meines Sachbearbeiters mit dem Hinweis, eine Aufklärung des Sachverhalts wäre unmöglich, da ich den Herrn nicht hineingelassen hätte. Daher solle nun meine Freundin einen Wulst von Formblättern ausfüllen zu ihrem Vermögen, Einkommen etc.
Mittlerweile hat sie mir zu verstehen gegeben dass sie diesen Stress nicht mehr mittragen kann. Daher brauche ich nun möglichst schnell eine eigene Wohnung.
Nun weiß ich nicht genau, wie ich jetzt vorgehen soll und hoffe sehr, dass jemand hier mit ähnlichen Erfahrungen mir in folgenden Punkten weiterhelfen kann:
1. Ich benötige dringend einen Vorschuss, um Anfang Dezember die Miete und eine Rate der KfW (Studienabschlussdarlehen) zu bezahlen. Wie kann ich möglichst gerichtsfest (der Sachbearbeiter gab mir bereits zu verstehen, einen solchen ablehnen zu wollen) einen Antrag auf Vorschuss stellen?
2. Wie kann ich ohne Arbeit und ohne Sicherheiten eine Wohnung finden? Gibt es eine Möglichkeit, dass mir dass Amt eine Bürgschaft ausstellt obwohl der Antrag auf ALG 2 noch nicht entschieden wurde?
3. Kann ich etwas gegen dieses Vorgehen unternehmen, etwa eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Gibt es eine Möglichkeit, einen Antrag auf Anwaltskosten zu stellen, damit ich gerichtlich mein Recht durchsetzen kann?
Insbesondere ist mir wichtig, möglichst schnell eine eigene Wohnung zu finden. Die Beziehung wurde durch das Amt bereits stark beschädigt, denn meine Freundin wollte es eher langsam angehen lassen und kann mit diesem Ämterstress einfach nicht umgehen. Sie möchte, dass ich möglichst schnell ausziehen, danach könnten wir es dann nochmal von neuem versuchen. Mir liegt sehr viel an ihr und ich möchte ihrem Wunsch schnellstmöglich entsprechen.
Es wäre wirklich klasse, wenn mir jemand aus ähnlichen Erfahrungen heraus Hinweise geben könnte. Besonders juristisch wäre es super zu wissen, welche Möglichkeiten ich habe.
Vielen Dank im Vorraus für jede Hilfe!
Im Folgenden schreibe ich schnell den bisherigen Sachverhalt zu meinen Fragen:
Nach Studienende bin ich ende September bei meiner Freundin eingezogen. Nach einigem Kampf habe ich dann Anfang Oktober 2014 den Antrag auf ALG 2 gestellt (eine Antragsannahme wollten die Herren zunächst auf November verschieben, nachdem ich beim Abteilungsleiter vorgesprochen hatte klappte es dann doch noch Anfang Oktober).
Seither versucht der verantwortliche Sachbearbeiter, eine Bedarfsgemeinschaft zu konstruieren, obwohl offenkundig die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3a SGB II nicht zutreffen. Wir haben keine Kinder, wohnen erst seit kurzem zusammen und haben auch keinerlei gegenseitige Vollmachten. Gegen § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II spricht zudem, dass wir einen Untermietvertrag geschlossen haben.
So lag vor zwei Wochen eine Schreiben im Briefkasten, dass ein Mitarbeiter des Außendienstes da war, mich nicht angetroffen habe und mit mir einen neuen Termin ausmachen wolle. Ich habe ihn dann angerufen und darum gebeten, mir dann beim neuen Termin bitte den Prüfauftrag des Amtes mitzubringen, da eine Inaugenscheinnahme meiner Wohnung ein sehr einschneidendes Mittel sei und ich dazu gern etwas schriftliches hätte. Explizit habe ich darauf hingewiesen, dass ich den Zutritt NICHT verweigern werde und meiner Mitwirkungspflicht entsprechen wolle. Außerdem habe ich meinen Sachbearbeiter angerufen und auf die Anlage VE hingewiesen. Dies stellt meiner Ansicht nach ein milderes Mittel dar, welches zunächst ausgeschöpft werden sollte.
Heute kam dann ein Schreiben meines Sachbearbeiters mit dem Hinweis, eine Aufklärung des Sachverhalts wäre unmöglich, da ich den Herrn nicht hineingelassen hätte. Daher solle nun meine Freundin einen Wulst von Formblättern ausfüllen zu ihrem Vermögen, Einkommen etc.
Mittlerweile hat sie mir zu verstehen gegeben dass sie diesen Stress nicht mehr mittragen kann. Daher brauche ich nun möglichst schnell eine eigene Wohnung.
Nun weiß ich nicht genau, wie ich jetzt vorgehen soll und hoffe sehr, dass jemand hier mit ähnlichen Erfahrungen mir in folgenden Punkten weiterhelfen kann:
1. Ich benötige dringend einen Vorschuss, um Anfang Dezember die Miete und eine Rate der KfW (Studienabschlussdarlehen) zu bezahlen. Wie kann ich möglichst gerichtsfest (der Sachbearbeiter gab mir bereits zu verstehen, einen solchen ablehnen zu wollen) einen Antrag auf Vorschuss stellen?
2. Wie kann ich ohne Arbeit und ohne Sicherheiten eine Wohnung finden? Gibt es eine Möglichkeit, dass mir dass Amt eine Bürgschaft ausstellt obwohl der Antrag auf ALG 2 noch nicht entschieden wurde?
3. Kann ich etwas gegen dieses Vorgehen unternehmen, etwa eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Gibt es eine Möglichkeit, einen Antrag auf Anwaltskosten zu stellen, damit ich gerichtlich mein Recht durchsetzen kann?
Insbesondere ist mir wichtig, möglichst schnell eine eigene Wohnung zu finden. Die Beziehung wurde durch das Amt bereits stark beschädigt, denn meine Freundin wollte es eher langsam angehen lassen und kann mit diesem Ämterstress einfach nicht umgehen. Sie möchte, dass ich möglichst schnell ausziehen, danach könnten wir es dann nochmal von neuem versuchen. Mir liegt sehr viel an ihr und ich möchte ihrem Wunsch schnellstmöglich entsprechen.
Es wäre wirklich klasse, wenn mir jemand aus ähnlichen Erfahrungen heraus Hinweise geben könnte. Besonders juristisch wäre es super zu wissen, welche Möglichkeiten ich habe.
Vielen Dank im Vorraus für jede Hilfe!