Feuerwehrfrau92
Elo-User*in
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Hallo zusammen,
nun hat es auch mich erwischt – das Jobcenter wirft mir vor in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit meinem Freund zu leben. Diesbezüglich hab ich mich hier im Forum angemeldet, um mir vielleicht einige Ängste etwas mindern zu können.
Dafür muss ich aber etwas weiter ausholen.
Ich bin Mama einer 3-jährigen Tochter. Ich habe im März 2015 auf Grund eines fehlenden KiTa-Platzes meine schulische Ausbildung abbrechen müssen. Bis dahin habe ich Bafög bezogen. Im August fange ich erneut eine schulische Ausbildung an (ab August geht meine Kleine wieder in die KiTa) und ich bekomme erneut Bafög. Für die Übergangszeit von März bis August musste ich nun zwangsweise ALG II beantragen. Dies hatte ich erst für mich und meine Tochter bewilligt bekommen, so wie es beantragt wurde.
Mit meinem Freund bin ich schon mehrere Jahre zusammen. Er ist nicht der leibliche Vater meiner Kleinen. Wir wohnen nicht zusammen. Er wohnt ca. 25 km entfernt in einem anderem Landkreis (sogar in einem anderem Bundesland) und arbeitet 50 km von seinem Wohnort entfernt. Auf halbem Wege wohne ich. Er kommt mich öfter (aber nicht jeden Tag) unter der Woche vor oder nach der Arbeit (liegt ja auf dem Weg) besuchen, schläft aber – wenn überhaupt – nur am Wochenende bei mir, wenn ich nicht gerade die Wochenenden bei ihm verbringe. Das wir zusammen ziehen, hatten wir zwar schon mal überlegt, aber da ich ein sehr exzentrischer Mensch bin, hätten wir nur ständig Streit, wenn wir zu viel aufeinander hocken.
Daher ist die bisherige Situation für unsere Beziehung die beste Lösung.
Nun stand vor ein paar Wochen auf einmal eine Außendienstmitarbeiterin des Jobcenters vor meiner Wohnungstür und meinte, jemand hätte dem Jobcenter einen anonymen Hinweis gegeben, ich würde mit Herrn XYZ in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und ich solle sie in meine Wohnung herein lassen. Da ich weiß, dass ich das nicht muss, hab ich sie auch nicht reingelassen. Sie wollte dann noch Auskünfte zum Herrn XYZ haben. Zum Beispiel wie viel er verdient, ob wir eine Einstehgemeinschaft haben, ob wir jeweils Zugriff auf das Konto des jeweiligen anderen haben usw. Ich hab ihr dann alle Fragen pflichtbewusst und wahrheitsgemäß beantwortet. Das wir keinen Zugriff auf das jeweilige Konto des anderen haben, das jeder für sich wirtschaftet, wir keine Einstehgemeinschaft haben und dass sie sich für Auskünfte bezüglich seiner Einkünfte und seines Vermögens bitte an ihn wenden soll, da ich keine Übersicht darüber habe und auch keinen Zugriff. Ich gab ihr auch mitwirkungspflichtbewusst die Adresse meines Freundes. Damit gab sich die Frau erst einmal zufrieden.
Zwei Wochen später bekam ich dann Post vom Jobcenter. Da stand sinngemäß „nach Prüfung ihrer eingereichten Unterlagen kommen wir zu dem Ergebnis eine eheähnlich Gemeinschaft mit Herrn XYZ zu führen“, weiterhin wurde verlangt „bitte reichen Sie von Herrn XYZ sämtliche Kontoauszüge seit 07/2014 ein, Anlage Einkommen von Herrn XYZ, Anlage Einstehgemeinschaft, Lohnbescheide von Herrn XYZ seit 07/2014 und eine Stellungnahme ein“.
Die Stellungnahme hab ich eingereicht. In dieser Stellungnahme hab ich sinngemäß formuliert, dass es weder eine Bedarfs- noch eine Einstehgemeinschaft mit Herrn XYZ gibt, er nicht bei mir gemeldet ist und auch nicht bei mir wohnt, ich nicht von jedem Besucher, bevor ich ihn hineinlasse, erst einmal Lohnnachweise und Kontoauszüge verlange und sie sich diesbezüglich bitte an Herrn XYZ wenden möchten.
Mein Freund hat nun tatsächlich heute Post vom Jobcenter bekommen. Er wird aufgefordert nach §60 Abs. 4 SGB II als Partner von Frau UVW (mir) die geforderten Unterlagen einzureichen. Gefordert werden von ihm die selben Unterlagen, welche schon von mir gefordert wurden. Nach Absprache mit meinem Anwalt (er ist selbstverständlich in die ganzen Umstände involviert), soll er ebenfalls nur eine Stellungnahme fertig machen, dass der Vorwurf einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nicht haltbar ist und er diesbezüglich keine Leistungen, weder an seinem Wohnort und schon gar nicht an meinem Wohnort beantragt hat und daher keine Anlage ausgefüllt und Unterlagen eingereicht werden.
Nun macht mir nur Kopfzerbrechen, weil in seinem Schreiben steht, dass nach §63 Abs. 1 Nr. 4 SGB II er mit einem Bußgeld zu rechnen hat, kommt er dieser Aufforderung nicht nach. Nun soll er ja aber nach anwaltlicher Rücksprache nur die Stellungnahme einreichen, jedoch keine (ausgefüllten) Anlagen und Unterlagen. Kann er dann dennoch ein Bußgeld aufgedrückt bekommen?
Dann belastet mich noch ein weiterer Umstand: Sein Arbeitsvertrag ist derzeit nur bis zum 30.06.2015 befristet. Ob er verlängert wird, weiß derzeit noch keiner. Vorsorglich hat er sich selbstverständlich fristgemäß Ende März zum 01.07.2015 als arbeitssuchend gemeldet – natürlich an seinem Wohnort. Nun hab ich freilich Angst, dass das Jobcenter von meinem Wohnort die Agentur für Arbeit in seinem Wohnort soweit anstachelt, dass ihm ggf. – sollte sein Arbeitsvertrag nicht verlängert werden – das ALG I verwehrt wird oder schlimmer vielleicht noch, der Vorwurf des Betruges in den Raum gestellt wird. Oder befinde ich mich mit meiner Angst da vollkommen auf dem Holzweg?
Mein Anwalt sagt, er vermutet nach seinen Erfahrungen mit verschiedenen Jobcentern wohl eine Eskalation des Falles von Jobcenter-Seite und das das Ganze dann wohl vor Gericht enden wird. Eine Erfolgsaussicht wollte er sich nicht entlocken lassen, wobei er auf dem Gebiet des Sozialrechts einen recht guten Ruf hat und er meine Interessen bezüglich des Jobcenters (aus früheren Zeiten) immer zum Positiven gewendet bekommen hat. Aber die (Zukunfts)Angst bleibt. Ich weiß ja nicht mal, ob ich nächsten Monat überhaupt noch Geld bekomme (dann müssten meine Kleine und ich vom Kindesunterhalt und dem Kindergeld leben) …
nun hat es auch mich erwischt – das Jobcenter wirft mir vor in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit meinem Freund zu leben. Diesbezüglich hab ich mich hier im Forum angemeldet, um mir vielleicht einige Ängste etwas mindern zu können.
Dafür muss ich aber etwas weiter ausholen.
Ich bin Mama einer 3-jährigen Tochter. Ich habe im März 2015 auf Grund eines fehlenden KiTa-Platzes meine schulische Ausbildung abbrechen müssen. Bis dahin habe ich Bafög bezogen. Im August fange ich erneut eine schulische Ausbildung an (ab August geht meine Kleine wieder in die KiTa) und ich bekomme erneut Bafög. Für die Übergangszeit von März bis August musste ich nun zwangsweise ALG II beantragen. Dies hatte ich erst für mich und meine Tochter bewilligt bekommen, so wie es beantragt wurde.
Mit meinem Freund bin ich schon mehrere Jahre zusammen. Er ist nicht der leibliche Vater meiner Kleinen. Wir wohnen nicht zusammen. Er wohnt ca. 25 km entfernt in einem anderem Landkreis (sogar in einem anderem Bundesland) und arbeitet 50 km von seinem Wohnort entfernt. Auf halbem Wege wohne ich. Er kommt mich öfter (aber nicht jeden Tag) unter der Woche vor oder nach der Arbeit (liegt ja auf dem Weg) besuchen, schläft aber – wenn überhaupt – nur am Wochenende bei mir, wenn ich nicht gerade die Wochenenden bei ihm verbringe. Das wir zusammen ziehen, hatten wir zwar schon mal überlegt, aber da ich ein sehr exzentrischer Mensch bin, hätten wir nur ständig Streit, wenn wir zu viel aufeinander hocken.

Nun stand vor ein paar Wochen auf einmal eine Außendienstmitarbeiterin des Jobcenters vor meiner Wohnungstür und meinte, jemand hätte dem Jobcenter einen anonymen Hinweis gegeben, ich würde mit Herrn XYZ in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und ich solle sie in meine Wohnung herein lassen. Da ich weiß, dass ich das nicht muss, hab ich sie auch nicht reingelassen. Sie wollte dann noch Auskünfte zum Herrn XYZ haben. Zum Beispiel wie viel er verdient, ob wir eine Einstehgemeinschaft haben, ob wir jeweils Zugriff auf das Konto des jeweiligen anderen haben usw. Ich hab ihr dann alle Fragen pflichtbewusst und wahrheitsgemäß beantwortet. Das wir keinen Zugriff auf das jeweilige Konto des anderen haben, das jeder für sich wirtschaftet, wir keine Einstehgemeinschaft haben und dass sie sich für Auskünfte bezüglich seiner Einkünfte und seines Vermögens bitte an ihn wenden soll, da ich keine Übersicht darüber habe und auch keinen Zugriff. Ich gab ihr auch mitwirkungspflichtbewusst die Adresse meines Freundes. Damit gab sich die Frau erst einmal zufrieden.
Zwei Wochen später bekam ich dann Post vom Jobcenter. Da stand sinngemäß „nach Prüfung ihrer eingereichten Unterlagen kommen wir zu dem Ergebnis eine eheähnlich Gemeinschaft mit Herrn XYZ zu führen“, weiterhin wurde verlangt „bitte reichen Sie von Herrn XYZ sämtliche Kontoauszüge seit 07/2014 ein, Anlage Einkommen von Herrn XYZ, Anlage Einstehgemeinschaft, Lohnbescheide von Herrn XYZ seit 07/2014 und eine Stellungnahme ein“.
Die Stellungnahme hab ich eingereicht. In dieser Stellungnahme hab ich sinngemäß formuliert, dass es weder eine Bedarfs- noch eine Einstehgemeinschaft mit Herrn XYZ gibt, er nicht bei mir gemeldet ist und auch nicht bei mir wohnt, ich nicht von jedem Besucher, bevor ich ihn hineinlasse, erst einmal Lohnnachweise und Kontoauszüge verlange und sie sich diesbezüglich bitte an Herrn XYZ wenden möchten.
Mein Freund hat nun tatsächlich heute Post vom Jobcenter bekommen. Er wird aufgefordert nach §60 Abs. 4 SGB II als Partner von Frau UVW (mir) die geforderten Unterlagen einzureichen. Gefordert werden von ihm die selben Unterlagen, welche schon von mir gefordert wurden. Nach Absprache mit meinem Anwalt (er ist selbstverständlich in die ganzen Umstände involviert), soll er ebenfalls nur eine Stellungnahme fertig machen, dass der Vorwurf einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nicht haltbar ist und er diesbezüglich keine Leistungen, weder an seinem Wohnort und schon gar nicht an meinem Wohnort beantragt hat und daher keine Anlage ausgefüllt und Unterlagen eingereicht werden.
Nun macht mir nur Kopfzerbrechen, weil in seinem Schreiben steht, dass nach §63 Abs. 1 Nr. 4 SGB II er mit einem Bußgeld zu rechnen hat, kommt er dieser Aufforderung nicht nach. Nun soll er ja aber nach anwaltlicher Rücksprache nur die Stellungnahme einreichen, jedoch keine (ausgefüllten) Anlagen und Unterlagen. Kann er dann dennoch ein Bußgeld aufgedrückt bekommen?
Dann belastet mich noch ein weiterer Umstand: Sein Arbeitsvertrag ist derzeit nur bis zum 30.06.2015 befristet. Ob er verlängert wird, weiß derzeit noch keiner. Vorsorglich hat er sich selbstverständlich fristgemäß Ende März zum 01.07.2015 als arbeitssuchend gemeldet – natürlich an seinem Wohnort. Nun hab ich freilich Angst, dass das Jobcenter von meinem Wohnort die Agentur für Arbeit in seinem Wohnort soweit anstachelt, dass ihm ggf. – sollte sein Arbeitsvertrag nicht verlängert werden – das ALG I verwehrt wird oder schlimmer vielleicht noch, der Vorwurf des Betruges in den Raum gestellt wird. Oder befinde ich mich mit meiner Angst da vollkommen auf dem Holzweg?
Mein Anwalt sagt, er vermutet nach seinen Erfahrungen mit verschiedenen Jobcentern wohl eine Eskalation des Falles von Jobcenter-Seite und das das Ganze dann wohl vor Gericht enden wird. Eine Erfolgsaussicht wollte er sich nicht entlocken lassen, wobei er auf dem Gebiet des Sozialrechts einen recht guten Ruf hat und er meine Interessen bezüglich des Jobcenters (aus früheren Zeiten) immer zum Positiven gewendet bekommen hat. Aber die (Zukunfts)Angst bleibt. Ich weiß ja nicht mal, ob ich nächsten Monat überhaupt noch Geld bekomme (dann müssten meine Kleine und ich vom Kindesunterhalt und dem Kindergeld leben) …
