Hallo zusammen,
im Moment befindet ich mich in einer Maßnahme ("Bewerbungstraining") in der ich zu Beginn eine Einverständniserklärung i. S. des § 4a BDSG unterzeichnen "musste", da ohne deren Unterzeichnung ich die Maßnahme nicht hätte antreten können (auch wenn mir diese per EGV auferlegt wurde).
Auf der Einverständniserklärung und auch den sonstigen Vertragsunterlagen ist jedoch nicht mein Name angegeben, sondern nur der Name des Dozenten. Ich werde also namentlich nicht als Teilnehme aufgeführt.
Auch dort, wo ich die Unterlagen zu unterschreiben habe, wird nicht mein Name aufgeführt. (siehe angehängtes PDF).
Sind diese ganzen Unterlagen dennoch gültig?
Soweit ich informiert bin beruht die Einverständniserklärung auf Freiwilligkeit. D.h. wenn mir durch dessen nichtunterzeichnung irgendwelche Nachteile Drohen (Sanktionen, da die Maßnahme ja dann nicht gestartet werden kann), ist die Option der 100%igen Freiwilligkeit ja nicht gegeben.
Ich hoffe jemand kann mir hier einen Ratschlag geben.
im Moment befindet ich mich in einer Maßnahme ("Bewerbungstraining") in der ich zu Beginn eine Einverständniserklärung i. S. des § 4a BDSG unterzeichnen "musste", da ohne deren Unterzeichnung ich die Maßnahme nicht hätte antreten können (auch wenn mir diese per EGV auferlegt wurde).
Auf der Einverständniserklärung und auch den sonstigen Vertragsunterlagen ist jedoch nicht mein Name angegeben, sondern nur der Name des Dozenten. Ich werde also namentlich nicht als Teilnehme aufgeführt.
Auch dort, wo ich die Unterlagen zu unterschreiben habe, wird nicht mein Name aufgeführt. (siehe angehängtes PDF).
Sind diese ganzen Unterlagen dennoch gültig?
Soweit ich informiert bin beruht die Einverständniserklärung auf Freiwilligkeit. D.h. wenn mir durch dessen nichtunterzeichnung irgendwelche Nachteile Drohen (Sanktionen, da die Maßnahme ja dann nicht gestartet werden kann), ist die Option der 100%igen Freiwilligkeit ja nicht gegeben.
Ich hoffe jemand kann mir hier einen Ratschlag geben.