Unterschriebene Einverständniserklärung zu §4a BDSG gültig?

Leser in diesem Thema...

Baxxter

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
17 Mai 2018
Beiträge
3
Bewertungen
0
Hallo zusammen,

im Moment befindet ich mich in einer Maßnahme ("Bewerbungstraining") in der ich zu Beginn eine Einverständniserklärung i. S. des § 4a BDSG unterzeichnen "musste", da ohne deren Unterzeichnung ich die Maßnahme nicht hätte antreten können (auch wenn mir diese per EGV auferlegt wurde).

Auf der Einverständniserklärung und auch den sonstigen Vertragsunterlagen ist jedoch nicht mein Name angegeben, sondern nur der Name des Dozenten. Ich werde also namentlich nicht als Teilnehme aufgeführt.
Auch dort, wo ich die Unterlagen zu unterschreiben habe, wird nicht mein Name aufgeführt. (siehe angehängtes PDF).

Sind diese ganzen Unterlagen dennoch gültig?

Soweit ich informiert bin beruht die Einverständniserklärung auf Freiwilligkeit. D.h. wenn mir durch dessen nichtunterzeichnung irgendwelche Nachteile Drohen (Sanktionen, da die Maßnahme ja dann nicht gestartet werden kann), ist die Option der 100%igen Freiwilligkeit ja nicht gegeben.

Ich hoffe jemand kann mir hier einen Ratschlag geben.
 

Couchhartzer

StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Aug 2007
Beiträge
5.532
Bewertungen
9.685
Sind diese ganzen Unterlagen dennoch gültig?
Ob der Rest der Unterlagen gültig wäre, kann niemand sagen ohne diese zu sehen.

Zum hochgeladenen Dokument aber ist Folgendes Tatsache:
Wenn der Name der dort steht nicht deiner, sondern der vom des Dozenten ist, aber du dann unterschrieben hast, ist diese Erklärung vollumfänglich unwirksam.

Was soll so ein "Dozent" denn eigentlich anderen nützlich beibringen können, wenn der noch nicht einmal selber die einfachsten Dinge korrekt auf die Reihe bekommt.
Es wäre wohl zweckmäßiger erst einmal diesen "Dozenten" in eine Bildungsmaßnahme zu setzen.
 

Sonne11

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Mrz 2015
Beiträge
1.518
Bewertungen
3.702
Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass die Daten nicht doch verbreitet werden! Wenn man es nicht will, dann stimmt man auch nicht zu!

Zudem verschweigt dieses Formular wichtiges, was Du nachlesen könntest, wenn du den §§ eingibst @TE !

Es müsste eigentlich der Zusatz der Freiwilligkeit und des Widerrufs genannt sein. Was aber dann den Zwang entschärfen würde und nicht mehr mein beliebtes "das muss so, ist richtig und bei allen so" bedeuten würde.

Ich würde meine Daten nicht verbreiten lassen. Es gibt doch den schönen Weg, dem Teilnehmer eine Stelle auszuhändigen (nicht unterbreiten) und der Teilnehmer bewirbt sich, wenn er es für nötig hält! :wink: So war es bei meiner freiwilligen Maßnahme. :wink:
 

Baxxter

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
17 Mai 2018
Beiträge
3
Bewertungen
0
Vielen Dank für die bisherige Antwort.
Den kompletten Vertrag habe ich nochmal (zensiert) als Anhang hochgeladen.
Auf keiner einzigen Seite des Vertrags werde ich namentlich erwähnt. Es ist immer der Name des Dozenten angegeben.

Gleichzeitig habe ich über die Tage hinweg ein paar Punkte aufgeschrieben (als PDF beigefügt), die mich an dieser Maßnahme stören.
 

Anhänge

  • BFB-Vertrag.pdf
    1,6 MB · Aufrufe: 244
  • BFB.pdf
    603,4 KB · Aufrufe: 224

Couchhartzer

StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Aug 2007
Beiträge
5.532
Bewertungen
9.685
Den kompletten Vertrag habe ich nochmal (zensiert) als Anhang hochgeladen.
Auf keiner einzigen Seite des Vertrags werde ich namentlich erwähnt. Es ist immer der Name des Dozenten angegeben.
Dann ist auch der gesamte Vertrag nebst den damit verbundenen Anlagen für dich, aus denselben bereits schon genannten Gründen bezgl. der Datenschutzerklärung, vollumfänglich rechtsunwirksam, sowie ungültig.

Was für eine unqualifizierte Flachpfeife von "Dozent", der solchen völlig hirnrissigen Schwachsinn produziert.


Deine Liste mit der bereits gefertigten Mängelaufzählung kannst du ja um diesen Punkt des unwirksamen Vertrages und unwirksamer Erklärungen erweitern, denn diese Liste (aber auch diese unwirksamen Dokumente und sonstige Anlagen) kann dir ggf. vielleicht noch nützlich werden (falls es zu Unstimmigkeiten oder ähnlichem kommen sollte).
Also, alles gut aufbewahren.
 
E

ExUser 2606

Gast
HAb ich das jetzt richtig vertanden, dass dieser Christian G der Dozent ist?:doh::icon_eek::icon_question::icon_kratz::icon_kinn:

Hübsch finde ich auch, dass sie eiienem vorschreiben, dass man zu bestimmten Zeiten kein Termine beim JC oder der AfA wahrnehmen darf. Zahlen sie dann auch das Geld währen der Sanktion oder Sperrzeit? Und was hat das in der Hausordnung zu suchen?

Der Bestätigungswisch für VGs erinnert mich irgendwie an Kindergarten. Also mir wäre es peinlich, sowas einem Arbeitgeber vorzulegen.
 

Baxxter

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
17 Mai 2018
Beiträge
3
Bewertungen
0
Gehe ich richtig von der Annahme, dass die falschen Namensangaben auch versicherungstechnisch problematisch sind?

Denn eigentlich besteht ja zwischen mir und dem Maßnahmeträger kein gültiger Maßnahmevertrag.
 
Oben Unten