Unterschied zwischen Badekur und stationäre Reha

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Muzel

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Kann mir ein lieber Mensch den Unterschied zwischen einer stationären Rehakur und einer Badekur erklären. Ich würde mich sehr freuen. Die Behörde hat mir ein Antrag zugeschickt.
 
Badekur bedeutet m.E. , dass nur die medizinischen Anwendungen vom Kostenträger übernommen werden. Für Übernachtung und Verpflegung muss du selber sorgen und das auch zahlen.
 
Was ist eine Badekur?
Die Badekur ist eine Sonderform der stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme.
Sie gehört damit zu den Maßnahmen, die landläufig als „Kur“ bezeichnet werden. Sie hat
das Ziel, einen Heilerfolg zu sichern oder einer drohenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes,
einer Pflegebedürftigkeit oder einer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Wer hat grundsätzlich Anspruch auf eine Badekur?
 Anspruch auf eine Badekur haben Beschädigte zur Behandlung von Schädigungsfolgen
und unter bestimmten Voraussetzungen zur Behandlung von
Nichtschädigungsfolgen.
Dies gilt auch für Berechtigte nach dem Opferentschädigungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz,
dem Infektionsschutzgesetz, dem Verwaltungsrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz, dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz,
dem Zivildienstgesetz und dem Anti-D-Hilfegesetz.
 Einen Anspruch haben auch Ehegatten oder Lebenspartner und Eltern von Pflegezulageempfängern
sowie Personen, die die unentgeltliche Pflege eines Pflegezulageempfängers
übernommen haben unter bestimmten Voraussetzungen.

Weiterlesen: https://www.bmas.de/SharedDocs/Down...sversorgungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile
 
Hallo,

eine sogenannte "Badekur" gibt es nicht mehr.
Es handelt sich um eine ambulante Kurmaßnahme.

Der Antragsteller sucht sich den zugelassenen "Badeort" und die Unterkunft selber aus.
Die KK gewährt einen täglichen Zuschuß zur Unterkunft in Höhe bis zu 13 Euro täglich...oder 100 Euro für 14 Tage..je nach KK , auch andere Varianten sich denkbar..

Desweiteren bekommt man von der KK , die den Zuschuß bewilligt, einen Abrechnungsschein für den sogenannten Badearzt...zu dem begibt man sich zu Beginn der ambulanten Kurmaßnahme. Dieser Badearzt verordnet dann die Anwendungen..z.B. 6 x Ganzkörpermassage.
Mit dieser Verordnung geht man dann zu einem zugelassenen Physiotherapeuten in dem Badeort und läßt sich Termine geben.
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten..das Heilmittel wird von der KK bezahlt.

Wohingegen eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in einer REHA-Klinik durchgeführt wird. Man zahlt für jeden Tag den Satz, den man auch während eines Krankenhausaufenthaltes zahlen müßte und bekommt im Haus seine Anwendungen, einschließlich Übernachtung sowie natürlich die Verpflegung.
Ich persönlich würde immer eine REHA bevorzugen.
 
Das Amt hat mir einen Antrag auf eine stationäre Rehamaßnahme (Badekur) zugeschickt. Dieses Antragsformular ist erstaunlicherweise ziemlich kurz. Mich hat schon gewundert, dass das Amt mir mitgeteilt hat, dass es überhaupt nicht zuständig ist, sondern die KK .
Mein Problem ist nur, dass ich keine Gespräche in der Gruppe oder mit einem Psychotherapeuten ertragen kann und einer von euch weiß, ob ich so etwas ertragen müsste.
 
Badekuren gibt es nicht mehr. Es gibt orthopädische, psychosomatische, kardiologische und onkologische Rehabilitation. Je nach dem, was du hast.
 
Jetzt hab ich mal gegoogelt 😅. Also: eine Badekur ist eine sogenannte „ambulante Vorsorge“, das macht man also vor einer Operation bzw. um diese Abzuwenden. Ein Rehabilitation dient der Herstellung der Arbeitskraft oder der Anschlussheilbehandlung. Denke aber mal, das ersteres eher selten bewilligt wird. Denke eine Mutter Kind Kur wäre da der Klassiker
 
Auf dem Anschreiben vom Leistungsträger steht aber ausdrücklich" stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme" (Badekur). Weiterhin steht etwas über die Notwendigkeit eines Kurgutachtens und dass der Leistungsträger dafür maximal 40 Euros übernehmen will.
 
40€ ( pro Tag?) ist aber relativ wenig. Bedenke, das ein Rehatag etwa120-220Euro kostet, jedenfalls wenn es stationär ist.
 
In meinen vom Leistungsträger zugesandten Antrag steht:
"Mein behandelnder Arzt hat sich bereit erklärt, das Kurgutachten zu den genannten Bedingungen zu erstellen. Dann sollte er das "ja", "nein" Kreuzchen machen. Die Auftragserteilung erfolgt durch den Landschaftsverband."
 
Mich würde interessieren, welches "Amt" das gewesen sein soll und lade bitte die Bescheide anonymisiert hoch....

Sonst ist es sehr schwer dir zu folgen, denn in deinen Schilderungen wechselst du ständig die Person....
 
Soweit ich weiß, geht es bei Muzel um das Opferentschädigungsgesetz.

Aber wenn man Zitate nicht liest kann man ewig um des Kaisers Bart herum reden.

Also nochmals :

 Anspruch auf eine Badekur haben Beschädigte zur Behandlung von Schädigungsfolgen
und unter bestimmten Voraussetzungen zur Behandlung von
Nichtschädigungsfolgen.
Dies gilt auch für Berechtigte nach dem Opferentschädigungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz,
dem Infektionsschutzgesetz, dem Verwaltungsrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz, dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz,
dem Zivildienstgesetz und dem Anti-D-Hilfegesetz.
 
Dann sollte Muzel endlich mal in ganzen Sätzen reden, ich bin es leid, immer erst die Archive zu durchsuchen und empfinde es als nachlässig, andere derartig zu beschäftigen, wenn man Hilfe benötigt. Und Muzel ist ja nun nicht seit gestern hier.....Sorry....aber manchmal....
 
Hier posten Leute mit gesundheitlichen Problemen. Du hast aber meine Frage nicht beantwortet, lieber ZynHH.

Insbesondere weiß ich immer noch nicht den Unterschied zwischen einer stationären Reha und einer stationären Badekur. Ich wäre wirklich für hilfreiche Ratschläge dankbar. Wenn einer so ein Kur schon einmal gemacht hat, kann er mir ruhig sagen, wo das war. Ich darf mir die Klinik aussuchen, so steht es im Anschreiben.
 
Lieber AsbachUralt!
Diese Seite, die du gepostet hast, ist sehr hilfreich, beantwortet aber meine Frage nicht. Ich habe deine schöne Seite leider nicht gefunden, trotz Recherche.
 
Es gibt im Grunde keinen relevanten Untersched zwischen einer Badekur im LVR-Bereich und einer normalen Reha.

Was ist eine Badekur?
Die Badekur ist eine Sonderform der stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme.
Sie gehört damit zu den Maßnahmen, die landläufig als „Kur“ bezeichnet werden.
Sie hat
das Ziel, einen Heilerfolg zu sichern oder einer drohenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes,
einer Pflegebedürftigkeit oder einer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

https://www.bmas.de/SharedDocs/Down...sversorgungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile

Hatte ich oben schon verlinkt.
 
Lieber AsbachUralt!
Diese Seite ist mir bekannt.
Die DRV hat mich zum Gutachter geschickt wegen der EM-Rente. Der wollte mich wegen meiner komplexen PTSD in die Reha schicken und da sollte ich mit Psychopharmaka und Neuroleptika eingestellt werden, damit ich wieder erwerbsfähig werde. Ich möchte aber auch ohne Drogen gesund werden. Ich will keine Therapien sondern nur entspannende Anwendungen.
 
Ich will keine Therapien sondern nur entspannende Anwendungen.

Das kann ich gut verstehen.

Was sagt denn dein behandelnder Facharzt dazu?
Der wird dich ja sicherlich bei deiner Suche nach einer entsprechenden Klinik unterstützen.

Noch mal Reha = Rentenversicherung, Kur = Krankenkasse....

Aber das weisst du dich schon alles....

Und wieder gibt's keine Antworten oder Belege....

Mich würde interessieren, welches "Amt" das gewesen sein soll und lade bitte die Bescheide anonymisiert hoch....
 
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