Unterschied Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution..
Es wurde also eine mündliche Vereinbarung getroffen, lieber alles schriftlich einreichen!!!
Eine mündliche Zusage der
Arge ist soviel wert, wie ein benutzes Stück Klopapier.
An deiner Stelle würde ich auf einen schriftlichen Umzugsbescheid warten, dann kannst du vorsorglich dagegen erstmal
Widerspruch einlegen.
Das Sozialgesetzbuch gibt dem Mieter kein Sonderkündigungsrecht für seine alte Wohnung und kein Recht zum Vertragsbruch. Das bedeutet, Kündigungsfristen sind einzuhalten.
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages muss der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers (Job-Center) zu den künftigen Kosten einholen. Dieser ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind (§ 22 Abs. 2
SGB II).
Wohnungsbeschaffungskosten; Mietkautionen und Umzugskosten; doppelte Mieten; Genossenschaftsanteile
Diese Kosten sollen durch den kommunalen Träger (Job-Center) vor allem übernommen werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne diese Kostenübername eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann (§ 22 Abs. 3
SGB II).
ALG II-Bezieher sollten sich die Übernahme dieser Kosten vorab durch den kommunalen Träger zusichern lassen.