Unterschied Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution, Umzugskosten?
Text: Hallo,
ich habe einen Antrag auf Übernahme der Mietkaution und Übernahme der Umzugkosten gestellt.
Ich habe diesen Ablehnungsbescheid erhalten:
"Eine Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft kann nicht erteilt werden, weil die Aufwendungen für die neue Wohnung unangemessen hoch sind, das heißt, sollten Sie doch in diese Wohnung ziehen, werden die mit diesem Umzug verbundenen Kosten durch mich nicht übernommen."
Was haben die Wohnungsbeschaffungskosten mit den Umzugskosten zu tun? Ich gehe davon aus, dass diese gemeint sind!?
Die Wohnung kostet warm 275 € bei 45,1 m². Die Mietkaution beträgt 460 € (zwei Kaltmieten).
Den Umzug habe ich privat mit einem Kumpel vorgenommen. Wir mussten zwei Mal hin- und herfahren. Insgesamt ist eine Strecke i. H. v. 232 km entstanden.
Was genau könnte mit dem o. g. Bescheid gemeint sein?
Bitte um eure Meinungen und Hilfe .
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Text: Hallo,
ich habe einen Antrag auf Übernahme der Mietkaution und Übernahme der Umzugkosten gestellt.
Ich habe diesen Ablehnungsbescheid erhalten:
"Eine Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft kann nicht erteilt werden, weil die Aufwendungen für die neue Wohnung unangemessen hoch sind, das heißt, sollten Sie doch in diese Wohnung ziehen, werden die mit diesem Umzug verbundenen Kosten durch mich nicht übernommen."
Was haben die Wohnungsbeschaffungskosten mit den Umzugskosten zu tun? Ich gehe davon aus, dass diese gemeint sind!?
Die Wohnung kostet warm 275 € bei 45,1 m². Die Mietkaution beträgt 460 € (zwei Kaltmieten).
Den Umzug habe ich privat mit einem Kumpel vorgenommen. Wir mussten zwei Mal hin- und herfahren. Insgesamt ist eine Strecke i. H. v. 232 km entstanden.
Was genau könnte mit dem o. g. Bescheid gemeint sein?
Bitte um eure Meinungen und Hilfe .
Vielen Dank im Voraus.
Gruß