Ich erhalte ja schon Erwerbsminderungsrente und deshalb habe ich jetzt über die Krankenkasse eine psychosomatische Akutheilbehandlung beantragt.
Dieses findet im gleichen Gebäude statt, wie die Rehabehandlungen, man besucht auch gemeinsam die Therapie usw.
Wer kann mir jedoch sagen, welche Unterschiede mich noch erwarten.
Was zb ist mit der Zuzahlung? Über die DRV war ich Zuzahlungsbefreit, da ich lohnersatzleistungen bezog. Was ist aber bei der Kasse, geht das nur über diese jährliche Zuzahlungsbefreiung? Also 1% von den Einnahmen selber zahlen ( gdb 50) oder zählen Krankenhaus Zuzahlungen nicht dazu?
Was ist über die Dauer zu sagen? Die am Telefon sagte mir, Plan sind 5-6 Wochen, aber es gibt auch viele die bleiben 10-12 Wochen.
Ist das oft?
Und die wichtigste Frage natürlich: geht die Info an die DRV? Oder nur an die Kasse? Ich möchte diesen Aufenhalt nur „für mich“ soll nicht für die Erwerbsminderungsrente relevant sein ( hab da auch noch Zeit bis Ende 2021 bewilligt)
Dieses findet im gleichen Gebäude statt, wie die Rehabehandlungen, man besucht auch gemeinsam die Therapie usw.
Wer kann mir jedoch sagen, welche Unterschiede mich noch erwarten.
Was zb ist mit der Zuzahlung? Über die DRV war ich Zuzahlungsbefreit, da ich lohnersatzleistungen bezog. Was ist aber bei der Kasse, geht das nur über diese jährliche Zuzahlungsbefreiung? Also 1% von den Einnahmen selber zahlen ( gdb 50) oder zählen Krankenhaus Zuzahlungen nicht dazu?
Was ist über die Dauer zu sagen? Die am Telefon sagte mir, Plan sind 5-6 Wochen, aber es gibt auch viele die bleiben 10-12 Wochen.
Ist das oft?
Und die wichtigste Frage natürlich: geht die Info an die DRV? Oder nur an die Kasse? Ich möchte diesen Aufenhalt nur „für mich“ soll nicht für die Erwerbsminderungsrente relevant sein ( hab da auch noch Zeit bis Ende 2021 bewilligt)