Untermietvertrag mündlich gekündigt,mündlich einen Tag später abgeschlossen,wegen Mieterhöhung zulässig?

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peterseinbruder

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Hallo Leute

Wenn mir mein Untervermieter kündigt und ich am nächsten Tag wieder bei ihm einziehe mit einem neuen Untermietvertrag und höheren Mietkosten, muss da JC das akzeptieren??

Gegebener Fall: ich wohne momentan in einer WG und meine Miete ist selbst für WG -Verhältnisse günstig. das JC will mir aber trotzdem den Stromanteil abziehen, weil Strom ja in der Regel nicht übernommen wird. Nun haben der Untervermieter und ich unwissentlich eine sogenannte "Inklusivmiete" vereinbart - soll heißen: im Mietvertrag steht nur der monatliche Mietpreis und sonst nichts, also keine Nebenkostenaufteilung. nach einer Nachforderung sind unsere Stromkosten gestiegen und wir haben meine Miete erhöht - macht ja auch Sinn. Aber das JC will nichts davon wissen weil das ja Strom ist.. obwohl meine Miete insgesamt ein Bruchteil von den örtlichen "angemessenen Wohnkosten" ist..
Nun hab ich im Internet folgendes gefunden: Bei Pauschalmieten kein Stromkostenabzug! | Sozialberatung Kiel
inkl. Urteil: BSG , Urteil vom 24.11.2011, B 14 AS 151/10 R
Könnte ich also dem JC rückwirkend eine Kündigung und einen neuen Mietvertrag vorlegen, mit der Argumentation, dass der Untervermieter und ich das Ganze zu dem Zeitpunkt mündlich gemacht haben - also er hat mir mündlich gekündigt und dann haben wir mündlich wieder einen neuen Vertrag geschlossen??

Was meint ihr?
 

Seepferdchen 2010

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AW: WG und Inklusivmiete

@peterseinbruder

ich möchte dir noch mal in Erinnerung bringen die Forenregel 11, bitte immer eine aussagekräftige Überschrift, habe das heute in deinem Beitrag ergänzt!
Eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit muß sein!

Zitat:
Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder " WG und Inklusivmiete" sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!

Du kannst bis zu 110 Zeichen in der Überschrift schreiben.

schau bitte in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:

https://www.elo-forum.org/infos-ant...hriften-thementitel-neue-themen-erstellt.html

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.
 

Seepferdchen 2010

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AW: WG und Inklusivmiete

@peterseinbruder

Könnte ich also dem JC rückwirkend eine Kündigung und einen neuen Mietvertrag vorlegen, mit der Argumentation, dass der Untervermieter und ich das Ganze zu dem Zeitpunkt mündlich gemacht haben - also er hat mir mündlich gekündigt und dann haben wir mündlich wieder einen neuen Vertrag geschlossen??

Hier gibt es so einiges zu beachten:

Es muß ein Mietangebot vorliegen, weil der andere (Untermieter) muß das Angebot auch annehmen siehe dazu § 145 BGB.

Du kannst deinen Untermietvertrag nicht rückwirkend von einem Tag zum anderen kündigen siehe dein Vertrag und mündlich am anderen Tag neu abschließen, wie oben geschrieben muß auch erstmal ein Angebot vorliegen.

Wenn mir mein Untervermieter kündigt und ich am nächsten Tag wieder bei ihm einziehe mit einem neuen Untermietvertrag und höheren Mietkosten, muss da JC das akzeptieren??

Und du mußt dich an den schriftlichen Untermietvertrag halten, samt Kündigungsfrist die im Vertrag vereinbart wurde.

Ohne die genauen Vertragstext zu kennen kann man dir keinen Hinweis geben.
 
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peterseinbruder

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AW: WG und Inklusivmiete

Hallo Seepferdchen, danke erstmal für deine Antwort.

Das mit dem Angebot habe ich nicht verstanden.. Im § 145 BGB steht auch was von Antrag - das verstehe ich noch weniger.. Kannst du mir erklären was das heißt?

Und zum Vertragstext: ich könnte natürlich die pdf von dem Muster hochladen, weiß nur nicht ob das hier so gewollt ist.. jedenfalls steht bezüglich zur Miete:
Der monatlich im Voraus für den jeweiligen Monat zu zahlende Mietzins beträgt ______Euro. Alle vom
Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten.

Zur Kündigungsfrist steht nichts im Muster aber da haben wir ganz unten, vor den Unterschriften handschriftlich reingeschrieben:
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
Müsste ich also zwischen Kündigung und neuem Vertrag 2 Wochen legen?
 

ZynHH (R.i.P.)

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Der Strom darf nicht rausgerechnet werden, wenn er nicht im Mietvertrag genannt ist.

Was habt ihr denn als Grund für die mieterhöhung angegeben? Doch wohl nicht die stromerhöhung?


Ist dein Vermieter auch ALG ii empfänger?

Dein Vermieter hätte dir einfach die Miete erhöhen sollen, schriftlich, wegen gestiegener Nebenkosten. Aber nicht wegen Strom.
 

peterseinbruder

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Der Strom darf nicht rausgerechnet werden, wenn er nicht im Mietvertrag genannt ist.

Was habt ihr denn als Grund für die mieterhöhung angegeben? Doch wohl nicht die stromerhöhung?


Ist dein Vermieter auch ALG II empfänger?

Dein Vermieter hätte dir einfach die Miete erhöhen sollen, schriftlich, wegen gestiegener Nebenkosten. Aber nicht wegen Strom.

Hallo ZynHH,

noch haben wir gar nichts angegeben weil ich das JC gar nicht erst angeschrieben habe - eben weils wegen Strom ist. Ich hab die Erhöhung einfach selbst übernommen.. daher würd ich das ja auch gerne rückwirkend ändern.
Das mit der Mieterhöhung geht ja nicht weils eine Inklusivmiete ist. Wir wussten das beide nur nicht als wir den Vertrag gemacht haben...

Und nein, mein Vermieter bekommt kein ALG2.
 

Seepferdchen 2010

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Ich hab die Erhöhung einfach selbst übernommen.. daher würd ich das ja auch gerne rückwirkend ändern.

Du kannst den Vertrag nicht rückwirkend abändern.

und nächste Frage:

das JC will mir aber trotzdem den Stromanteil abziehen, weil Strom ja in der Regel nicht übernommen wird.

Bei einer Inklusivmiete ist der Vermieter nicht dazu berechtigt, dem Mieter weitere Nebenkosten zu berechnen, wenn der Betrag höher ist bei der Betriebskostenabrechnung trägt er die Last.

Und jetzt meine Frage woher weiß das JC das dort Stromkosten enthalten sind, weil du schreibst:

sonst nichts, also keine Nebenkostenaufteilung

somit kann ich dir jetzt nicht ganz folgen, wie das JC zur Annahme kommt das Stromkosten enthalten sind?

Der o.g. bezog sich auf eine mündliche Vertragsabschließung und das trift für dich nicht zu, weil wie bereits erwähnt schon garnicht rückwirkend.

Zur Kündigungsfrist steht nichts im Muster

Gehe ich recht in der Annahme du hast dir eine Mustervorlage aus dem Net genommen?

Zum Abschluß welcher Betrag ist denn hier genannt bei der Stromabrechnung.
 

peterseinbruder

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Hallo Seepferdchen,

Du kannst den Vertrag nicht rückwirkend abändern.
nee, ich will ja nicht den Vertrag rückwirkend abändern, sondern rückwirkend die Inklusivmiete geltend machen. Sind immerhin ein paar Monate..

Bei einer Inklusivmiete ist der Vermieter nicht dazu berechtigt, dem Mieter weitere Nebenkosten zu berechnen, wenn der Betrag höher ist bei der Betriebskostenabrechnung trägt er die Last.

Wie gesagt, der Vermieter und ich haben nicht absichtlich eine Inklusivmiete vereinbart.. für mich ist eigentlich logisch, dass ich mich an einer erhöhten Strom-/Heizungsrechnung beteilige. So kannte ich das bisher und wusste eigentlich nicht dass es sowas wie eine Inklusivmiete gibt.. und der Vermieter auch nicht. Wir wollten es bloß ganz einfach halten und haben uns daher nicht mit einer NK-Aufteilung beschäftigt.. ist ja ne WG ..

Und jetzt meine Frage woher weiß das JC das dort Stromkosten enthalten sind
Ah da hast du Recht, ich habe vergessen zu erwähnen dass wir als ich ALGII beantragt habe eine Mietbescheinigung ausgefüllt haben. Da haben wir dann die Miete aufgeteilt, allerdings pi mal Daumen weil der Vermieter meinte er hätte das nie genau aufgeschlüsselt für Kaltmiete, Heizung, etc.. und da haben wir eben auch den Haushaltstrom angegeben - 25€.

Gehe ich recht in der Annahme du hast dir eine Mustervorlage aus dem Net genommen?
Richtig.
 

peterseinbruder

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Ich hab jetzt keinen Link mehr zu dem pdf gefunden, aber ich lade mal ein Bild davon hoch (hab den "Anbieter" geschwärzt, hoffe ist ok so).
 

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Seepferdchen 2010

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Ich komme noch mal auf dein Eingangspost zurück:

nach einer Nachforderung sind unsere Stromkosten gestiegen und wir haben meine Miete erhöht - macht ja auch Sinn.

wie ich dir bereits im Post7 geschrieben habe, eine Erhöhung geht in deinem Fall geht zu Lasten vom Vermieter.

Die Vorlage Untermietvertrag ist soweit okay.

Die Mietbescheinigung bezog sich gleichzeitig auf den Untermietvertrag?
 

peterseinbruder

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wie ich dir bereits im Post7 geschrieben habe, eine Erhöhung geht in deinem Fall geht zu Lasten vom Vermieter.

Die Vorlage Untermietvertrag ist soweit okay.

Die Mietbescheinigung bezog sich gleichzeitig auf den Untermietvertrag?

Hmm, ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig erklärt habe..: mein Untervermieter wohnt natürlich mit in der WG , er ist ein lockerer Typ wir verstehen uns sehr gut und haben mit dem Untermietvertrag nicht beabsichtigt eine Inklusivmiete zu vereinbaren. Weder von mir, noch von ihm. Slebstverständlich werde ich ihn jetzt nicht auf die Inklusivmiete hinweisen und alles auf ihn abwälzen. Normalerweise wäre das ja auch alles kein Problem, nur muss ich seit der Erhöhung beträchtlich mehr aus meinem Regelbedarf bezahlen, obwohl meine Miete insgesamt für meinen Wohnort gering ist.. Für genau solche Fälle ist eine Inklusivmiete eigentlich auch sehr gut geeignet - ich habe nur den Fehler gemacht, nicht zu wissen das es sowas gibt.. und dann natürlich diese doofe Mietbescheinigung..
Muss ich denn jetzt für die gesamte Zeit in der ich hier wohne die Differenz aus eigener Tasche bezahlen? Weil auf Dauer wäre es für mich günstiger mir eine andere Wohnung zu suchen, die insgesamt dann teurer sein wird, dafür werden dann wenigstens alle Kosten übernommen.. aber das kann es doch nicht sein, oder? Als ich hier eingezogen bin, hab ich kein ALGII bezogen und würde hier auch gerne weiter wohnen wenn ich wieder raus bin, weil die Miete im Vergleich sehr günstig ist - ich will diese Wohnung nicht aufgeben, nur wegen einer Formalie... deswegen ja auch meine Idee, ob man den Vertrag nicht einfach kündigen kann (vom Vermieter) und einen neuen Vertrag mit der aktuellen Miete vereinbaren kann?

Ja, die Mietbescheinigung bezog sich auf den Untermietvertrag.
 

Seepferdchen 2010

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@peterseinbruder

deswegen ja auch meine Idee, ob man den Vertrag nicht einfach kündigen kann (vom Vermieter) und einen neuen Vertrag mit der aktuellen Miete vereinbaren kann?

Ich verstehe dich ja, nur wie willst du den neuen Mietvertrag begründen beim JC ?
Zur Übernahme der Kosten angenommen im neuen Vertrag mußt du bitte
auch folgendes beachten:

§ 22 SGB II Abs.: 4

(4) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

die insgesamt dann teurer sein wird, dafür werden dann wenigstens alle Kosten übernommen.

Bei einer neuen Wohnung wird bestimmt keine Haushaltsenergie übernommen, diese Position mußt du dann aus dem Regelsatz begleichen.
 

peterseinbruder

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nur wie willst du den neuen Mietvertrag begründen beim JC ?

Muss ich den begründen? Rein formal hätte mir doch mein Untervermieter gekündigt. Fristgerecht bedarf das doch keiner Begründung? Nehmen wir mal an der Untervermieter hat festgestellt dass es sich im ursprünglichen Vertrag um eine Inklusivmiete handelt und möchte auf diese Weise einen neuen Vertrag vereinbaren..? Das ist doch ein vollkommen legitimer Grund. Meine ursprüngliche Frage war ja auch, was evtl. aus gesetzlicher Sicht dagegen spricht.. was das JC dann denkt ist mir eigentlich schon fast egal..

Bei einer neuen Wohnung wird bestimmt keine Haushaltsenergie übernommen, diese Position mußt du dann aus dem Regelsatz begleichen.

Ich meinte Wohnung im Sinne von Zimmer in einer WG . Hier bei uns sind die Mietkosten zu hoch für eine eigene Wohnung.. von daher, wenn ich jetzt umziehen müsste, würde ich definitiv versuchen eine Inklusivmiete auszuhandeln.. In der Regel ist man ja nicht der erste Untermieter und die Leute haben Verbrauchswerte für mehrere Jahre, sodass eigentlich nichts dagegen spricht.
 

Seepferdchen 2010

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Muss ich den begründen?

Ein neuer Vertrag mit erhöhter Miete, da kommen Fragen auf, genau das meinte ich, darum meine Frage.

Meine ursprüngliche Frage war ja auch, was evtl. aus gesetzlicher Sicht dagegen spricht

das ist deine ursprüngliche Frage/Sachverhalt:

nach einer Nachforderung sind unsere Stromkosten gestiegen und wir haben meine Miete erhöht - macht ja auch Sinn.
 

peterseinbruder

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Ein neuer Vertrag mit erhöhter Miete, da kommen Fragen auf, genau das meinte ich, darum meine Frage.

Naja wenn die fragen sage ich einfach die Wahrheit: mein Vermieter und ich hatten im Mietvertrag eine Inklusivmiete vereinbart und demnach ist die NK-Aufteilung in der Mietbescheinigung falsch und die Miete hat sich erhöht. Wir haben das zu dem Zeitpunkt mündlich vereinbart und jetzt kommt das eben schriftlich - so würde ich das sagen. Würde da aus rechtlicher Sicht etwas dagegen sprechen? Ich werde natürlich direkt einen kleinen Brief dazu schreiben, weil fragen werden die ja sowieso, aber wär das sonst ok? Was ist mit dem "Mietangebot" was du am Anfang erwähnt hast und der Kündigungsfrist? Und Rückwirkend müsste das ja dann auch funktionieren?

Meine Frage ist ja eigentlich: muss das JC das akzeptieren oder hätten die einen rechtlich begründeten Einwand? Weil ich gehe natürlich davon aus dass die erstmal widersprechen werden, aber ich muss dann eben drauf bestehen und direkt aufzeigen dass ich das auch gerne vor Gericht klären werde - aber eben nur wenn ich weiß dass da nix grundlegendes dagegen spricht. Sonst wär das ja Zeitverschwendung - unser Gerichtssystem ist ja nicht unterlastet..
 

Seepferdchen 2010

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@peterseinbruder

es ist deine Entscheidung wie du vorgehen willst, nur lies dir mal im Net zum Thema mündlicher Mietvertrag durch und auch zum Thema rückwirkend Vertragsänderung.

Hier brauchst du nur bei Google "mündlicher Mietvertrag" und "rückwirkende Änderung vom Mietvertrag" eingeben, mach dir die Mühe und lies das mal, ich denke dann verstehst du was zu beachten ist.
 

peterseinbruder

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Ok, vielen Dank erstmal für deine Mühe.

Wenn jemand aber noch Erfahrungen hat mit dieser Vorgehensweise wäre ich für Infos sehr dankbar. Selber Einlesen ist gut und wichtig aber Erfahrung ist eben nicht zu toppen.
 
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