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Hallo Leute
Wenn mir mein Untervermieter kündigt und ich am nächsten Tag wieder bei ihm einziehe mit einem neuen Untermietvertrag und höheren Mietkosten, muss da JC das akzeptieren??
Gegebener Fall: ich wohne momentan in einer WG und meine Miete ist selbst für WG -Verhältnisse günstig. das JC will mir aber trotzdem den Stromanteil abziehen, weil Strom ja in der Regel nicht übernommen wird. Nun haben der Untervermieter und ich unwissentlich eine sogenannte "Inklusivmiete" vereinbart - soll heißen: im Mietvertrag steht nur der monatliche Mietpreis und sonst nichts, also keine Nebenkostenaufteilung. nach einer Nachforderung sind unsere Stromkosten gestiegen und wir haben meine Miete erhöht - macht ja auch Sinn. Aber das JC will nichts davon wissen weil das ja Strom ist.. obwohl meine Miete insgesamt ein Bruchteil von den örtlichen "angemessenen Wohnkosten" ist..
Nun hab ich im Internet folgendes gefunden: Bei Pauschalmieten kein Stromkostenabzug! | Sozialberatung Kiel
inkl. Urteil: BSG , Urteil vom 24.11.2011, B 14 AS 151/10 R
Könnte ich also dem JC rückwirkend eine Kündigung und einen neuen Mietvertrag vorlegen, mit der Argumentation, dass der Untervermieter und ich das Ganze zu dem Zeitpunkt mündlich gemacht haben - also er hat mir mündlich gekündigt und dann haben wir mündlich wieder einen neuen Vertrag geschlossen??
Was meint ihr?
Wenn mir mein Untervermieter kündigt und ich am nächsten Tag wieder bei ihm einziehe mit einem neuen Untermietvertrag und höheren Mietkosten, muss da JC das akzeptieren??
Gegebener Fall: ich wohne momentan in einer WG und meine Miete ist selbst für WG -Verhältnisse günstig. das JC will mir aber trotzdem den Stromanteil abziehen, weil Strom ja in der Regel nicht übernommen wird. Nun haben der Untervermieter und ich unwissentlich eine sogenannte "Inklusivmiete" vereinbart - soll heißen: im Mietvertrag steht nur der monatliche Mietpreis und sonst nichts, also keine Nebenkostenaufteilung. nach einer Nachforderung sind unsere Stromkosten gestiegen und wir haben meine Miete erhöht - macht ja auch Sinn. Aber das JC will nichts davon wissen weil das ja Strom ist.. obwohl meine Miete insgesamt ein Bruchteil von den örtlichen "angemessenen Wohnkosten" ist..
Nun hab ich im Internet folgendes gefunden: Bei Pauschalmieten kein Stromkostenabzug! | Sozialberatung Kiel
inkl. Urteil: BSG , Urteil vom 24.11.2011, B 14 AS 151/10 R
Könnte ich also dem JC rückwirkend eine Kündigung und einen neuen Mietvertrag vorlegen, mit der Argumentation, dass der Untervermieter und ich das Ganze zu dem Zeitpunkt mündlich gemacht haben - also er hat mir mündlich gekündigt und dann haben wir mündlich wieder einen neuen Vertrag geschlossen??
Was meint ihr?