Fragemeier
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- 14 Mai 2016
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Hallo zusammen,
ich habe beim JC einen Antrag auf Übernahme einer Heizkostennachzahlung eingereicht. Da laut Mietrecht für einen Untermieter keine eigene Nebenkostenabrechnung erstellt werden muss (das hat meine Vermieterin vor Abschluss des Vertrages anwaltlich klären lassen), reiche ich immer nur die geschwärzte Fassung der Gesamtrechnung ein. Mehr gibt meine Vermieterin auch nicht frei.
Kenntlich sind in jedem Fall die Adresse meiner Vermieterin (als Kundin des Versorgers), die Gesamthöhe der Nach- /Rückzahlung und der neue Abschlag. Mein vereinbarter Anteil steht im Mietvertrag, ich nenne ihn aber auch jedes Mal beim Einreichen in der Rechnung.
Als Antwort kam nun, dass ohne eine komplett ungeschwärzte Rechnung (also auch mit allen ursprünglich daran hängenden Seiten) innerhalb der gestellten Frist keine Bearbeitung möglich ist.
Ich habe offenbar eine neue SB (anderer Name), es könnte auch eine Urlaubsvertretung sein.
Meine Antwort: ich könne das Ansinnen direkt widerlegen - Verstoß gegen den Datenschutz, mit Hinweis auf die vorherige SB, die die letzte Rechnung durchgewinkt hat.
Bei einem Blick in alte Mails stellte sich heraus, dass ich letztes Mal nichts beantragt hatte, da meine Vermieterin die sehr geringe Nachzahlung selbst übernommen hatte. Ich habe also eine Mail nachgeschoben mit dieser Korrektur (sinngemäß: "logo wurde es durchgewunken, das war ja nur der Vollständigkeit halber eingereicht" plus "am Datenschutz ändert das aber nichts").
Dann (seit Mittwoch) ohne Fristsetzung auf eine Antwort gewartet, was ich insofern gern auch noch ein paar Tage tue. Brückentage halt, aber aus demselben Grund droht die Frist zum Einreichen der kompletten Rechnung (bis 05.11.) auszulaufen. Ich dachte daher, ich versuche, mir einen zeitlichen Puffer zu geben und melde mich gleich hier.
Inzwischen stellte sich heraus, dass ich die Adresse des Gasanschlusses mitgeschwärzt hatte. Der Zuordnung zu meiner Wohnadresse wegen also das Ganze nochmal mit kenntlicher Adresse des Anschlusses hingeschickt. Dazu ein Vermerk, dass meine Vermieterin sehr ungehalten auf die Forderung reagiert hat.
Zitat aus der Mail: "Mietrechtlich sei von einem Untermieter schon keine eigene Nebenkostenabrechnung zu verlangen. Dass der Vermieter die komplette Gasrechnung offenlegen soll, sei nicht hinnehmbar."
Abschlusssatz: ich bitte vor diesem Hintergrund um die Bearbeitung des Falls und eine kurze Mitteilung zum weiteren Vorgehen (ohne Frist).
Ich denke, ich habe getan, was ich konnte. Das Durchpauken der ursprünglichen Forderung würde zu Folgendem führen:
- Bruch des Datenschutzes (Gesamtverbrauch des Hauses und Kundendaten gehen niemand was an ?!)
- ich müsste in die Räume meiner Vermieterin gehen und gegen ihren Willen die Rechnung holen (Hausfriedens- wenn nicht gar Einbruch, Entwendung fremden Eigentums)
- die ganze Forderung wäre ggf. indirekt als Aufforderung zu einer oder mehreren Straftaten zu betrachten (mit diesem Argument will ich nicht zu weit gehen)
Meine Vermieterin hat seit 2 oder 3 Jahren eine Vereinbarung mit dem Versorger - sie will nicht über den Abschlag das ganze Jahr an den schwankenden Verbrauch erinnert werden, sondern lieber alles komplett zahlen und den Abschlag konstant halten. Das ist ihr gutes Recht.
Ich muss zugeben, dass die Nachzahlung diesmal in einer bislang ungekannten Höhe liegt. Allerdings gibt es neben der Vereinbarung mit dem Versorger noch weitere Gründe:
1. es war länger kalt
2. medizinisch: neue Atemtherapie mit Kondenswasser im Schlauch, was man laut Hersteller mit Heizen der Raumluft vermeiden kann -> als Anfänger natürlich ausprobiert, bis sich durch Querlesen im Internet was Anderes fand...aber die Heizperiode lief dadurch bis in den Mai
3. undichte Tür im Winter, die erst im Frühjahr repariert wurde).
Nach alldem wurde von der SB (noch ?) gar nicht gefragt.
Selbst, wenn man meinen Anteil auf den Monat umrechnet und zu den bisherigen Kosten addiert, liege immer für das nächste Jahr immer noch unter 1 €/qm und Monat. Ich weiß nicht, ob eine Nachzahlung so gerechnet werden kann. Es wäre erstmal ein Kompromissvorschlag - der natürlich eine Bearbeitung des Antrags erfordert. Die Katze bisse sich in den Schwanz *g*.
Von mangelnder Wirtschaftlichkeit sehe ich jedenfalls keine Spur, zumal die Tür repariert wurde und die nächste Nachzahlung moderater ausfallen dürfte. Ganz ohne Nachzahlung wird es nicht gehen, der Abschlag ist schon auf mehr oder weniger "historisch niedrigem" Niveau. Aber auch dieser Abschlag hat in den letzten beiden Jahren keine überhohen Nachzahlungen ergeben, einmal gab es sogar was zurück. Im Verlauf könnte dadurch in Verbindung mit der jetzigen Nachzahlung wieder der Gedanke der Unwirtschaftlichkeit aufkommen, doch dann könnte man ja wieder alles verrechnen und mit dem Heizspiegel vergleichen (wie war das noch mit der Katze ? *lach*).
Den Einbau einer eigenen Gasuhr zu verlangen wäre meines Wissens mietrechtlich nicht gedeckt und ein Umzug könnte nur deswegen auch nicht verlangt werden.
Vielleicht denke ich zu weit. Das kommt daher, dass unwirtschaftliches Heizverhalten Gott weiß was auslösen kann. Ich müsste bei einem Umzug um meinen Teilzeitjob fürchten. Das Auto gehört nämlich nicht mir, ich darf es nur fahren und bin deswegen als Halter eingetragen. Mitnehmen geht nicht. Zudem wäre jede andere Miete mindestens doppelt so teuer. Das JC kann froh sein, dass ich so günstig wohne. Es wäre zwar wohl theoretisch möglich, aber auch dem Steuerzahler gegenüber (viel höhere KdU) erst recht unwirtschaftlich, überhaupt einen Umzug zu verlangen.
Lassen wir das, ich schweife wirklich ab. Nach meinem Verständnis müsste durch die Verletzung des Datenschutzes doch die ganze Forderung incl. Frist hinfällig sein. Ich denke, es müssen nur die zur Berechnung relevanten Daten kenntlich bzw. bekannt sein (-> Verbrauch des kompletten Hauses ??!!), den Heizspiegel sollte man im JC vorliegen haben.
Was haltet Ihr davon ?
Beste Grüße,
der Fragemeier
ich habe beim JC einen Antrag auf Übernahme einer Heizkostennachzahlung eingereicht. Da laut Mietrecht für einen Untermieter keine eigene Nebenkostenabrechnung erstellt werden muss (das hat meine Vermieterin vor Abschluss des Vertrages anwaltlich klären lassen), reiche ich immer nur die geschwärzte Fassung der Gesamtrechnung ein. Mehr gibt meine Vermieterin auch nicht frei.
Kenntlich sind in jedem Fall die Adresse meiner Vermieterin (als Kundin des Versorgers), die Gesamthöhe der Nach- /Rückzahlung und der neue Abschlag. Mein vereinbarter Anteil steht im Mietvertrag, ich nenne ihn aber auch jedes Mal beim Einreichen in der Rechnung.
Als Antwort kam nun, dass ohne eine komplett ungeschwärzte Rechnung (also auch mit allen ursprünglich daran hängenden Seiten) innerhalb der gestellten Frist keine Bearbeitung möglich ist.
Ich habe offenbar eine neue SB (anderer Name), es könnte auch eine Urlaubsvertretung sein.
Meine Antwort: ich könne das Ansinnen direkt widerlegen - Verstoß gegen den Datenschutz, mit Hinweis auf die vorherige SB, die die letzte Rechnung durchgewinkt hat.
Bei einem Blick in alte Mails stellte sich heraus, dass ich letztes Mal nichts beantragt hatte, da meine Vermieterin die sehr geringe Nachzahlung selbst übernommen hatte. Ich habe also eine Mail nachgeschoben mit dieser Korrektur (sinngemäß: "logo wurde es durchgewunken, das war ja nur der Vollständigkeit halber eingereicht" plus "am Datenschutz ändert das aber nichts").
Dann (seit Mittwoch) ohne Fristsetzung auf eine Antwort gewartet, was ich insofern gern auch noch ein paar Tage tue. Brückentage halt, aber aus demselben Grund droht die Frist zum Einreichen der kompletten Rechnung (bis 05.11.) auszulaufen. Ich dachte daher, ich versuche, mir einen zeitlichen Puffer zu geben und melde mich gleich hier.
Inzwischen stellte sich heraus, dass ich die Adresse des Gasanschlusses mitgeschwärzt hatte. Der Zuordnung zu meiner Wohnadresse wegen also das Ganze nochmal mit kenntlicher Adresse des Anschlusses hingeschickt. Dazu ein Vermerk, dass meine Vermieterin sehr ungehalten auf die Forderung reagiert hat.
Zitat aus der Mail: "Mietrechtlich sei von einem Untermieter schon keine eigene Nebenkostenabrechnung zu verlangen. Dass der Vermieter die komplette Gasrechnung offenlegen soll, sei nicht hinnehmbar."
Abschlusssatz: ich bitte vor diesem Hintergrund um die Bearbeitung des Falls und eine kurze Mitteilung zum weiteren Vorgehen (ohne Frist).
Ich denke, ich habe getan, was ich konnte. Das Durchpauken der ursprünglichen Forderung würde zu Folgendem führen:
- Bruch des Datenschutzes (Gesamtverbrauch des Hauses und Kundendaten gehen niemand was an ?!)
- ich müsste in die Räume meiner Vermieterin gehen und gegen ihren Willen die Rechnung holen (Hausfriedens- wenn nicht gar Einbruch, Entwendung fremden Eigentums)
- die ganze Forderung wäre ggf. indirekt als Aufforderung zu einer oder mehreren Straftaten zu betrachten (mit diesem Argument will ich nicht zu weit gehen)
Meine Vermieterin hat seit 2 oder 3 Jahren eine Vereinbarung mit dem Versorger - sie will nicht über den Abschlag das ganze Jahr an den schwankenden Verbrauch erinnert werden, sondern lieber alles komplett zahlen und den Abschlag konstant halten. Das ist ihr gutes Recht.
Ich muss zugeben, dass die Nachzahlung diesmal in einer bislang ungekannten Höhe liegt. Allerdings gibt es neben der Vereinbarung mit dem Versorger noch weitere Gründe:
1. es war länger kalt
2. medizinisch: neue Atemtherapie mit Kondenswasser im Schlauch, was man laut Hersteller mit Heizen der Raumluft vermeiden kann -> als Anfänger natürlich ausprobiert, bis sich durch Querlesen im Internet was Anderes fand...aber die Heizperiode lief dadurch bis in den Mai
3. undichte Tür im Winter, die erst im Frühjahr repariert wurde).
Nach alldem wurde von der SB (noch ?) gar nicht gefragt.
Selbst, wenn man meinen Anteil auf den Monat umrechnet und zu den bisherigen Kosten addiert, liege immer für das nächste Jahr immer noch unter 1 €/qm und Monat. Ich weiß nicht, ob eine Nachzahlung so gerechnet werden kann. Es wäre erstmal ein Kompromissvorschlag - der natürlich eine Bearbeitung des Antrags erfordert. Die Katze bisse sich in den Schwanz *g*.
Von mangelnder Wirtschaftlichkeit sehe ich jedenfalls keine Spur, zumal die Tür repariert wurde und die nächste Nachzahlung moderater ausfallen dürfte. Ganz ohne Nachzahlung wird es nicht gehen, der Abschlag ist schon auf mehr oder weniger "historisch niedrigem" Niveau. Aber auch dieser Abschlag hat in den letzten beiden Jahren keine überhohen Nachzahlungen ergeben, einmal gab es sogar was zurück. Im Verlauf könnte dadurch in Verbindung mit der jetzigen Nachzahlung wieder der Gedanke der Unwirtschaftlichkeit aufkommen, doch dann könnte man ja wieder alles verrechnen und mit dem Heizspiegel vergleichen (wie war das noch mit der Katze ? *lach*).
Den Einbau einer eigenen Gasuhr zu verlangen wäre meines Wissens mietrechtlich nicht gedeckt und ein Umzug könnte nur deswegen auch nicht verlangt werden.
Vielleicht denke ich zu weit. Das kommt daher, dass unwirtschaftliches Heizverhalten Gott weiß was auslösen kann. Ich müsste bei einem Umzug um meinen Teilzeitjob fürchten. Das Auto gehört nämlich nicht mir, ich darf es nur fahren und bin deswegen als Halter eingetragen. Mitnehmen geht nicht. Zudem wäre jede andere Miete mindestens doppelt so teuer. Das JC kann froh sein, dass ich so günstig wohne. Es wäre zwar wohl theoretisch möglich, aber auch dem Steuerzahler gegenüber (viel höhere KdU) erst recht unwirtschaftlich, überhaupt einen Umzug zu verlangen.
Lassen wir das, ich schweife wirklich ab. Nach meinem Verständnis müsste durch die Verletzung des Datenschutzes doch die ganze Forderung incl. Frist hinfällig sein. Ich denke, es müssen nur die zur Berechnung relevanten Daten kenntlich bzw. bekannt sein (-> Verbrauch des kompletten Hauses ??!!), den Heizspiegel sollte man im JC vorliegen haben.
Was haltet Ihr davon ?
Beste Grüße,
der Fragemeier
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