Untermiete. Nebenkostenabrechnung das erste Mal nach Jahren einreichen

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Schluri

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Hallo zusammen
ich bräuchte bitte eure Hilfe .
Seit Jahren wohne ich in einer gemischten zweier WG .
Alles korrekt angegeben, nichts verheimlicht.
Untermietvertrag liegt dem JC seit Jahren vor.
Genehmigung zur Untermiete liegt dem JC seit Jahren vor.

Die ganzen Jahre keine Probleme mit der Weiterbewilligung nebst KdU .

Im Untermietvertrag steht
Die Nettomiete beträgt monatlich xxxx €
Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten wird wie folgt aufgeteilt:

Heizungskostenpauschale: xxxx €
Sonstige Nebenkosten: xxxx € (anteilig siehe Hauptmietvertrag)

Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt xxxxx €

Die Miete inklusive der Vorauszahlungen/Pauschalen sind monatlich im voraus...u.s.w.


Die Höhe KdU , Heizung, Nebenkosten liegen im Rahmen.

Da man Strom eh selber zahlen muss, steht nichts von Stromkosten im Untermietvertrag.

Ich persönlich habe nichts mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung zu tun, diese liegt dem Hauptmieter (Mitbewohner) vor.

Meine KdU haben sich nie geändert.
Selbst dann nicht, als der Hauptmieter, vor längerer Zeit, eine Erhöhung der Kaltmiete erhalten hatte.

Es wurde bisher nie eine Nebenkostenabrechnung verlangt.

Ich weiß, dass man die Nebenkostenabrechnung eigentlich freiwillig einreichen müsste, aber ich bin in der Tat davon ausgegangen, dass man dies nicht bei einem Untermietvertrag machen muss.
Es wurde auch nie eine Nebenkostenabrechnung im nachhinein verlangt.

Vor ein paar Tagen bekam ich meinen neuen Bewilligungsbescheid.
In einem extra Brief, die Aufforderung die Nebenkostenabrechnung der letzten zwei Jahre einzureichen.
Dafür gibt man mir ca. 2 Wochen Zeit.

Ein Antwortbogen ist beigefügt, dort kann ich ankreuzen
1.) Das ich die angeforderten Unterlagen übersende
2.) Sonstige Mitteilung

Ich bräuchte nun ein wenig Hilfe bei dem ausfüllen unter "sonstige Mitteilung"

Beispiel: ?
Mein Untermietvertrag liegt dem JC xxxx vor.
Eine Nebenkostenabrechnung kann ich nicht vorlegen, da ich keinen Zugriff auf diese Unterlagen habe.
-----

Oder kann / sollte ich mir das Ausfüllen bei sonstige Mitteilungen sparen.
Vielleicht selber mit dem SB reden, fragen was los ist?

Ich habe direkt ein schlechtes Gewissen

Vielen Dank für Eure Hilfe
 

Helga40

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Da es kein Pauschalmietvertrag zu sein scheint, wird es wohl Zeit, deinen Vermieter aufzufordern, die Abrechnung der letzten 2 Jahre zu erstellen. Du musst doch keinen Zugriff auf die Unterlagen haben. Dein Vermieter hat sie und kann daher abrechnen. Oder was spricht dagegen?
 

Schluri

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Hallo Helga40,

danke für deine Antwort, warum aber gleich so barsch.

Ich brauche den Hauptmieter nicht auffordern, wenn ich was brauche dann sage ich einfach bescheid, oder wir reden darüber.

Der Hauptmieter bekommt von dem Vermieter eine jährliche Nebenkostenabrechnung.
Der Vermieter hat mit dem Untermieter nichts zu schaffen.

Wie soll der Hauptmieter mit mir als Untermieter abrechnen?
Es gibt ja keine z.B. extra Heizkostenzähler oder extra Wasseruhren für mich als Untermieter.

Sollte ich da wohl die ganze Nebenkostenabrechnung vom ganzen Haus einreichen, oder muss der Hauptmieter eine Nebenkostenabrechnung zwischen sich und mir erstellen?
Wie sollte das dann gehen?

Nichts spricht dagegen, wenn man weiß wie und was.
 

Helga40

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Sollte ich da wohl die ganze Nebenkostenabrechnung vom ganzen Haus einreichen, oder muss der Hauptmieter eine Nebenkostenabrechnung zwischen sich und mir erstellen?
Wie sollte das dann gehen?

Nichts spricht dagegen, wenn man weiß wie und was.

Dann frag das deinen Vermieter, der anstelle eines Pauschalmietvertrages einen mit monatlichen Abschlägen erstellt hat. Wenn Abschläge im Vertrag stehen, sollte auch drin stehen, wie abgerechnet wird, z.B.nach Quadratmeter.
 

Schluri

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Hallo zusammen,

es ist jetzt knappe 3 Monate her, dass ich eine schriftliche Stellungnahme nachweislich beim JC eingereicht habe.

Seitdem habe ich, in dieser Angelegenheit, nichts mehr vom JC gehört.

Änderungsbescheid ab 01.01.2018 habe ich ohne Wenn und Aber erhalten.

Wenn ich doch noch etwas wegen der Abrechnungen bekomme, werde ich hier Bescheid geben.

Wünsche allen noch ein gutes 2018
 
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