Guten Morgen,
auch dazu habe ich nichts per Suchmaschine finden können:
Nehmen wir an, ich beantrage ALG2 zum Februar 2013. Die Abgabe der Unterlagen verzögern sich. Bewilligt würde erst im März 2013.
Ich würde dann im März das ALG2-Geld zweier Monate auf einmal bekommen.
Daher die Frage:
Gruß und Dank
auch dazu habe ich nichts per Suchmaschine finden können:
Nehmen wir an, ich beantrage ALG2 zum Februar 2013. Die Abgabe der Unterlagen verzögern sich. Bewilligt würde erst im März 2013.
Ich würde dann im März das ALG2-Geld zweier Monate auf einmal bekommen.
Daher die Frage:
Unterliegt ALG2 sich selbst dem Zuflussprinzip?
Gruß und Dank