G
Gelöschtes Mitglied 31400
Gast
Hallo,
Mein Antrag auf Fortzahlung wurde bewilligt, allerdings wurde wieder ein Blatt zurück gesand mit dem Hinweis auf Mitwirkung. Es würde Angaben fehlen, Aufwand (Miete, Vermieteradresse etc) sowie meine Kontodaten und mit wem ich zusammen Lebe.
Das sind doch Daten die sie bereits vorliegen haben, z.B in Form von Mietvertrag, ebenso das ich mit meiner Partnerin zusammen lebe, und meine Kontodaten, die haben die doch auch.
Kann ich auf "unzulässige Doppelte Datenerhebung für die nach § 65 SGB I keine Mitwirkungspflicht besteht" berufen? Oder nachgeben und die Daten erneut einfach angeben?
Ehrlich gesagt, bei jedem Fortzahlungsantrag wurde das akzeptiert das ich da nichts angegeben habe.
Mein Antrag auf Fortzahlung wurde bewilligt, allerdings wurde wieder ein Blatt zurück gesand mit dem Hinweis auf Mitwirkung. Es würde Angaben fehlen, Aufwand (Miete, Vermieteradresse etc) sowie meine Kontodaten und mit wem ich zusammen Lebe.
Das sind doch Daten die sie bereits vorliegen haben, z.B in Form von Mietvertrag, ebenso das ich mit meiner Partnerin zusammen lebe, und meine Kontodaten, die haben die doch auch.
Kann ich auf "unzulässige Doppelte Datenerhebung für die nach § 65 SGB I keine Mitwirkungspflicht besteht" berufen? Oder nachgeben und die Daten erneut einfach angeben?
Ehrlich gesagt, bei jedem Fortzahlungsantrag wurde das akzeptiert das ich da nichts angegeben habe.