Hallo zusammen,
mein ALG I Bezug ist zu Ende, da ich seit kurzen wieder angestellt bin und ich habe noch einen Restanspruch von ein paar Monaten ALG I.
Wie lange bin ich verpflichtet die Unterlagen vom Arbeitsamt (ALG I) auf zu bewahren, falls sich das Arbeitsamt wegen irgendwelcher Unklarheiten bei mir wieder melden sollte? Was sollte ich wie lange aufbewahren?
Wann wird mein angelegtes Konto auf der Homepage des Arbeitsamt (AfA) gelöscht? Oder lohnt es sich dieses angelegte Konto selbst zu löschen, dann wären alle meine Daten weg? Was würdet ihr in diesem Fall vorschlagen?
Ist man bei ALG 1 verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben? Falls ja, wie soll ich meine Arbeitslosigkeit dem Finanzamt nachweisen, gibt es da spezielle Dokumente vom Arbeitsamt?
Vielen Dank für eure Hilfe!