E
ExitUser
Gast
Deswegen stellt Jörg Heydorn SPD hierzu Folgendes klar:
„Die Kosten für Unterkunft und Heizung müssen in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gezahlt werden, soweit sie angemessen sind. Bei der Entscheidung, ob und inwieweit die Wohnkosten in voller Höhe zu übernehmen sind, muss eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. So kann es nicht sein, dass Umzugsaufforderungen wegen 10 Euro und weniger gestellt werden. Auch die Betriebskosten z.B. für Wasser, Abwasser, Hausversicherung, Müllabfuhr, Straßenreinigung usw. müssen in tatsächlicher Höhe gezahlt werden. Da der einzelne Mieter die Höhe der laufenden Betriebskosten in seinem Mietshaus kaum beeinflussen kann, darf es keine Obergrenzen oder Höchstsätze geben.
https://web.archive.org/web/20050428152325/http://www.joerg-heydorn.de/content/view/60/41/
„Die Kosten für Unterkunft und Heizung müssen in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gezahlt werden, soweit sie angemessen sind. Bei der Entscheidung, ob und inwieweit die Wohnkosten in voller Höhe zu übernehmen sind, muss eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. So kann es nicht sein, dass Umzugsaufforderungen wegen 10 Euro und weniger gestellt werden. Auch die Betriebskosten z.B. für Wasser, Abwasser, Hausversicherung, Müllabfuhr, Straßenreinigung usw. müssen in tatsächlicher Höhe gezahlt werden. Da der einzelne Mieter die Höhe der laufenden Betriebskosten in seinem Mietshaus kaum beeinflussen kann, darf es keine Obergrenzen oder Höchstsätze geben.
https://web.archive.org/web/20050428152325/http://www.joerg-heydorn.de/content/view/60/41/