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SelfDelUser_63171
Gast
Hallo zusammen,
ich bin gerade über ein Fallbeispiel zur Einkommensanrechnung gestolpert. Dort besteht ein Einkommen in Form einer monatlichen Unterhaltszahlung von 200 €.
Im Beispiel wird diese in voller Höhe auf den ALG II Bedarf angerechnet. Ist dies korrekt? Wie sieht es hier mit der Versicherungspauschale (§6 Abs 1 Nr 1 ALG II-V) aus?
ich bin gerade über ein Fallbeispiel zur Einkommensanrechnung gestolpert. Dort besteht ein Einkommen in Form einer monatlichen Unterhaltszahlung von 200 €.
Im Beispiel wird diese in voller Höhe auf den ALG II Bedarf angerechnet. Ist dies korrekt? Wie sieht es hier mit der Versicherungspauschale (§6 Abs 1 Nr 1 ALG II-V) aus?