Purzelina
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Eine alleinstehende berufstätige Mutter bekommt für ihr Kind Unterhaltsvorschuss in voller Höhe, der Kindsvater ist auf absehbare Zeit nicht leistungsfähig, es existieren keine schriftlichen Unterhaltsvereinbarungen oder Urkunden.
Jetzt hat der Vater wohl etwas privates verkauft und dem Kind Geld für Weihnachten überwiesen.
Zählt dieses Geld als anrechenbarer Unterhalt?
Jetzt hat der Vater wohl etwas privates verkauft und dem Kind Geld für Weihnachten überwiesen.
Zählt dieses Geld als anrechenbarer Unterhalt?