Ein Hallo an alle Foris hier,
folgende Frage möchte ich hier stellen und hoffe auf eure Hilfe oder Erklärung.
Ich lebe alleine und bekomme Hartz 4 und übe eine Nebenjob aus auf 400€ basis und bin einem Kind 4 Jahre gegenüber Unterhaltspflichtig.
meine Berechnung sieht wie fogt aus,
119,00 € Sicherung des Lebensunterhalts
360,57 € Unterkunft u. Heizung
79,00 € zuschlag nach § 24 SGB II
somit bekomme ich 558,57€ dabei ist mein Einkommen schon berücktsichtigt 160,00€ Freibetrag u. 240,00 € werden als Einkommen gerechnet.
Jetzt zu meiner Eigentlichen Frage,
Heute habe ich Post vom Jugendamt bekommen mit folgenden Wortlaut
Sie haben zur Zeit ein Netto- Erwerbseinkommen Von 400 €.Hier von werden lediglich 240,00€ auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.Wenn sie der ARGE einen Nachweis über ihre Unterhaltsverpflichtung ( Unterhaltstitel ) sowie einen Nachweis über die Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge) vorlegen,wird der gezahlte Unterhalt( 133,00€ müsste ich zahlen) zusätzlichvon Ihrem Erwerbseinkommen abgesetzt.
Wie würde meine Berechnung dann aussehen und welchen Betrag würde ich ausgezahlt bekommen,wenn ich diese 133€ Unterhalt zahlen würde ( zur zeit zahle ich nicht ).
Mfg nsug
folgende Frage möchte ich hier stellen und hoffe auf eure Hilfe oder Erklärung.
Ich lebe alleine und bekomme Hartz 4 und übe eine Nebenjob aus auf 400€ basis und bin einem Kind 4 Jahre gegenüber Unterhaltspflichtig.
meine Berechnung sieht wie fogt aus,
119,00 € Sicherung des Lebensunterhalts
360,57 € Unterkunft u. Heizung
79,00 € zuschlag nach § 24 SGB II
somit bekomme ich 558,57€ dabei ist mein Einkommen schon berücktsichtigt 160,00€ Freibetrag u. 240,00 € werden als Einkommen gerechnet.
Jetzt zu meiner Eigentlichen Frage,
Heute habe ich Post vom Jugendamt bekommen mit folgenden Wortlaut
Sie haben zur Zeit ein Netto- Erwerbseinkommen Von 400 €.Hier von werden lediglich 240,00€ auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.Wenn sie der ARGE einen Nachweis über ihre Unterhaltsverpflichtung ( Unterhaltstitel ) sowie einen Nachweis über die Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge) vorlegen,wird der gezahlte Unterhalt( 133,00€ müsste ich zahlen) zusätzlichvon Ihrem Erwerbseinkommen abgesetzt.
Wie würde meine Berechnung dann aussehen und welchen Betrag würde ich ausgezahlt bekommen,wenn ich diese 133€ Unterhalt zahlen würde ( zur zeit zahle ich nicht ).
Mfg nsug