Zur Kenntnisnahme 🏆 Unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe werden künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen.

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ZynHH (R.i.P.)

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Am 14.08.2019 wurde das SGB XII geändert. In Zukunft gilt die Grenze von 100.000 € nicht nur für das Vierte Kapitel , sondern für das gesamte SGB XII

Unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe werden künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen.
Die Kernelemente des Gesetzes im Einzelnen:
Entlastung von unterhaltsverpflichteten Eltern und Kindern von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe
Unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe werden künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen. Diese Grenze galt bislang ausschließlich für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Sie wird nun auf das gesamte SGB XII ausgeweitet. Eine Ausnahme gilt für Eltern minderjähriger Leistungsbezieher, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, da sie andernfalls eine Privilegierung der Eltern beim Lebensunterhalt für minderjährige Kinder darstellen würde. Der Rückgriff auf Eltern volljähriger behinderter Kinder entfällt in der Eingliederungshilfe künftig vollständig. Darüber hinaus erfolgt auch eine entsprechende Anpassung der Regelungen für Betroffene im Sozialen Entschädigungsrecht.
Quelle : BMAS - Bundeskabinett beschließt Angehörigen-Entlastungsgesetz

Mal sehen, ob jetzt viele aufatmen können, die bisher zahlen mußten und ob mehr Menschen die Aufstockung beantragen, die das bisher nicht getan haben.
 
Das ist ein Entwurf.
Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.


.
Die Bundesregierung hat heute das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet.

Hört sich nicht wie ein Entwurf an.....
 
„Kabinett“


„Arbeit nach dem "Struckschen Gesetz"“

„"In den seltensten Fällen ist nämlich der Wortlaut des verabschiedeten Gesetzes mit dem des Gesetzentwurfs identisch"“

„Im Beratungsprozess in den Ausschüssen werden fast immer Änderungen und Ergänzungen im ursprünglichen Text des Gesetzentwurfs vorgenommen und abgestimmt.“

Hier steht auch „Entwurf“:

Für diejenigen, die sich näher befasst haben:
Der Witz ist ja, dass die Kosten nur geschätzt werden können.

Die Kommunen laufen schon Sturm!
 
Ich gehe weiterhin davon aus, das das Gesetz ab dem 1.1.2020 greift.

Das die Kommunen jammern ist klar, ca 80.000 Stunden Mittlerer Dienst an Arbeitszeit, die ihnen entfällt.... nur im sgb XII
Gehe auch von pünktlichem Inkraftsetzung aus.

Die Kommunen jammern wegen dem Geld, oder glaubst Du ernsthaft, dass im öffentlichen Dienst ausser der Fluktuation sofort Personal abgebaut wird?

Andererseits gibts dort aber auch Bereiche, wo Personal fehlt, zumindest wenn ich mir da zum Beispiel manche Bereiche mit Publikumsverkehr ansehe.
 
Wie gesagt, 80.000 Stunden sind ja nur der Prüfungsaufwand der im sgb xii wegfällt, insgesamt fallen durch das Gesetz weit über 300.000 stunden im mittleren dienst weg.... das da gejammert wird ist klar.

Da kann man mal hochrechnen, wieviel im sgb ii wegfällt, wenn es keine sanktionen und massnahmen mehr gebrn würde.... neue massenarbeitslosigkeit im öffentlichen dienst .


Und publikumsverkehr wollen sie doch durch onlinezugänge auch reduzieren... hab meinen alg i sb einmal gesehen, als er mir die zugangsdaten zur onlineverwaltung ausdruckte....
 
Dass die von der EU geforderte Inklusion teuer wird, war ja schon vorher klar.
Wieviele Mittel aber frei werden und anders eingesetzt werden können, war wohl nicht so klar, vermute ich.
Ob das dann so geschieht oder geschehen kann, oder ob der Bund und wenn ja wieviel der frei gewordenen Mittel abgreift, wissen wir alle nicht.
 
Wie siehst denn mit dem Vermögen aus?
Also Einkommen erst ab 100 000. Und Vermögen?
Nen Haus mit 400 000 kaufen geht ja schnell.
 
Wie siehst denn mit dem Vermögen aus?
Also Einkommen erst ab 100 000. Und Vermögen?
Nen Haus mit 400 000 kaufen geht ja schnell.
Wie ist das denn bisher im Kapitel 4 geregelt? Denn die Regelung gilt ja dann auch für die übrigen Rechtskreise.
 
Wessen Vermögen, das des Leistungsbeziehers oder das der Unterhaltsverpflichteten?
Entscheidend ist doch da auch, wieviel der Leistungsbezieher selber hat, inclusive Auto, was ja im SGB XII immer noch als Vermögen innerhalb der Freigrenze gilt. Ebenso Wohneigentum, wobei es da Ausnahmen gibt.
Oft fallen ja auch bei darlehensweisem Leistungsbezug diese Vermögen im Erbfall dem Staat zu, oder?
Das hat sich wohl noch nicht geändert, oder?
Hab ich beim flüchtigem Überlesen jedenfalls nix gefunden.
 
Wie siehst denn mit dem Vermögen aus?
Also Einkommen erst ab 100 000. Und Vermögen?
Nen Haus mit 400 000 kaufen geht ja schnell.
Aus dem Entwurf:

"Mit Einführung einer 100.000-Euro-Grenze sowie einer entsprechenden Vermutungsregel entfällt in der Regel der Aufwand, Angaben über vorhandenes Vermögen und Einkommen zu machen."

Vermutungsregel bedeutet, dass schon Anhaltspunkte vorliegen müssten, um das überhaupt zu prüfen.

Und z.B. ein Selbstständiger ohne Rentenansprüche der GRV, braucht sicher einen Kapitalstock zur Altersvorsorge.
 
Und z.B. ein Selbstständiger ohne Rentenansprüche der GRV, braucht sicher einen Kapitalstock zur Altersvorsorge.
Wieviel sind da unschädlich?

Was ist wenn ein oer beide Elternteile ein 400 000 Haus haben? Wenn man das Kind ist. Unterhalt? Nur auf Darlehensbasis?

Oder das Kind hat so ein Haus? Wenn man das Elternteil ist? Unterhalt? Nur auf Darlehensbasis?
 
Warum das eingeführt wird dürfte einleuchten
Profitieren werden auch die Politiker die das Gesetz verabschieden die meisten dürften in dem Bereich liegen
Das läuft dann wie geschmiert
 
Das klingt ja, als ob die erste Politikergeneration jetzt bald in Rente geht, die schon im Wohlstand aufgewachsen ist,
und als ob die sagt: Mein Wohlstand gehört mir, und ich geb meinen Eltern und Kindern nur, was ich selber geben will. Erben und vererben muss daneben auch möglich sein. Elterns Haus geht nicht an den Staat wegen Pflegekosten, aber ich will auch nicht dafür aufkommen. Bei behinderten Kindern ists etwas anders, aber das hab ich nicht.
Verkauft wird's im Namen der Pflegeentlastung und der Inklusion. Wobei Pflegeentlastung jetzt die eigene Generation betrifft, oder?
Boa ey.
 
Das ist mehr als nur Glasklar wer davon am meisten profitiert sind die Politik- und Verwaltungs-Eliten
Das ist Vetternwirtschaft sonst gar nichts
Es ja nun nichts neues das scheinbare Verbesserungen für die Allgemeinheit genau da ankommen wo sie ausgetüftelt werden
Es kommt ja auch nicht überraschend, zu feige um sich eine satte Lohnerhöhung zu genehmigen sagen wir mal berechtigt von 10 auf 20 tausend
für den gemeinen Abgeordneten wird halt das mitgenommen, dabei noch ein paar wenige glücklich gemacht und zack fehlt wieder Geld um H4 um 2 cent zu erhöhen

Statt mal den Ehrensold des Bundespräsidenten auf die allseits beliebten 424€ umzustellen was ethisch ein Fortschritt wäre
Selbstverständlich würde ich in diesem Sonderfall kostenloses Wohnen, Verpflegung und Bekleidung obendrauf zur Verfügung stellen
Auch die Kosten des Verkehrs selbstredend übernehmen.
Ich bin davon überzeugt das durch diese Maßnahme das Amt erheblich an Attraktivität gewinnen würde.
 
Wieviel sind da unschädlich?
Da muss ich passen.

Profitieren werden auch die Politiker die das Gesetz verabschieden die meisten dürften in dem Bereich liegen
Ich kann Dir nur sagen, dass ich persönlich zwei Schichtführer kenne, die betroffen waren.

Die hatten aber keine 100k€ oder Vermögen.
Das wären dann halt Gutverdienende.

Die bisherige Berechnung ist Dir klar?

Ein Lediger hat 1.800€ netto Selbstbehalt und Miete bis 490€ ist da schon mit drin.

Btw.: das Gesetz verabschiedet der Bundestag und die Diäten sind momentan 10.083€ pro Monat.

Nach jetziger Auslegung als Bruttobetrag und Fallbeillösung liegen die oberhalb 100k€.
____
Es war mir übrigens klar, dass das hier wieder so endet. ;-)

Schade, mittlerweile kann man hier sowas kaum noch diskutieren, da alle Einkommen oberhalb 60k€ oder auch hohe EMR, hier als Reiche gelten.
 
Es gibt nur eine gute Lösung die das es keine Zuzahlung gibt alles andere ist teile und herrsche
Was wir brauchen sind Gemeindeeigene Versorgungseinrichtungen die grundsätzlich bei sehr guter Ausstattung kostenfrei für den Nutzer sind
Ich halte es für nicht hinnehmbar das jemand einmal für seine Angehörigen und dann auch noch anonym über die allgemeine Besteuerung für die Allgemeinheit mitbezahlt
Darum und auch aus anderen von mir schon benannten Gründen ist das Gesetz Schwachsinn
Hier wird Blödheit salopp formuliert angehoben, was soll das bringen?
 
Ja, in Bezug auf die Pflegeversicherung müsste es eine Vollkostenversicherung sein.

Die Beitragsanhebungen zeigen allerdings die Grenzen des Systems.
Die nächste Rezession wird es zeigen.
 
Grenzen des Systems
Da sind keine Grenzen des Systems die Gründe warum viel nicht funktioniert liegt nicht in den Systemen
Das liegt ganz eindeutig daran das viele Menschen das emotional angehen, so im Stil ich esse nur Hühnerbrustfilet weil ich ein ganzes Huhn so tod nicht sehen kann
Du kannst das ganz einfach recherchieren immer wenn ich bestimmte Dinge anspreche fühlt sich eine ganz besonders emotional betroffen
passt nicht in Ihr Weltbild und fühlt sich dann berufen zu bewerten obwohl das ganz einfache Ansichten sind
und auch nur Teil des Diskurses, aber da sieht sie rot, was mich weiter nicht stört.
Wenn ich wiederum ganz bestimmte andere Dinge anspreche ist dann wieder alles im Lot
Es gibt einfach Situationen wo Emotionen im Übermaß nicht hilfreich sind, ganz abschalten geht ja nicht, zu wenig ist auch nicht gut.
Wie bestellt kam die rote Bewertung nota von 10:03:00
 
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