ZynHH (R.i.P.)
StarVIP Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 6 Jul 2011
- Beiträge
- 19.175
- Bewertungen
- 24.025
Am 14.08.2019 wurde das SGB XII geändert. In Zukunft gilt die Grenze von 100.000 € nicht nur für das Vierte Kapitel , sondern für das gesamte SGB XII
Unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe werden künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen.
Mal sehen, ob jetzt viele aufatmen können, die bisher zahlen mußten und ob mehr Menschen die Aufstockung beantragen, die das bisher nicht getan haben.
Unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe werden künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen.
Quelle : BMAS - Bundeskabinett beschließt Angehörigen-EntlastungsgesetzDie Kernelemente des Gesetzes im Einzelnen:
Entlastung von unterhaltsverpflichteten Eltern und Kindern von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe
Unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe werden künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen. Diese Grenze galt bislang ausschließlich für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Sie wird nun auf das gesamte SGB XII ausgeweitet. Eine Ausnahme gilt für Eltern minderjähriger Leistungsbezieher, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, da sie andernfalls eine Privilegierung der Eltern beim Lebensunterhalt für minderjährige Kinder darstellen würde. Der Rückgriff auf Eltern volljähriger behinderter Kinder entfällt in der Eingliederungshilfe künftig vollständig. Darüber hinaus erfolgt auch eine entsprechende Anpassung der Regelungen für Betroffene im Sozialen Entschädigungsrecht.
Mal sehen, ob jetzt viele aufatmen können, die bisher zahlen mußten und ob mehr Menschen die Aufstockung beantragen, die das bisher nicht getan haben.