Hallo,
ich beziehe der Zeit ALG 1 bis Ende Oktober und anschließend bekomme ich dann von der DRV Zwichenübergangsgeld bis 23.11 anschließend ALG 2. Ich bin schon seit bisschen mehr als 1 geschieden und mir hat keiner bis vor kurzem erwähnt, dass man Unterhaltskosten beantragen. Habe jetzt von den ein und anderen Seiten gelesen, dass man Fahrkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungspauschale,
Umgangsbedingter Aufwand (soll angeblich laut SGB 2 gedeckt sein) wie z.B - Kleine Geschenke, Aufmerksamkeiten für mein Kind, monatlich pauschal 40 Euro. - Aufwendungen für den Besuch einer Freizeiteinrichtung, Freizeitpark für Vater, Mutter und Kind Pauschale 80 Euro. - Verpflegungsmehraufwand Kind für gemeinsame Mahlzeiten, Einnahmen von Snacks, etc. in Höhe von monatlich pauschal 60 Euro. Zu den Anlässen 1) Geburtstag, 2) Weihnachten, 3) Ostern fallen weitere Kosten für Geschenke, Kuchen, Torten, etc. in Höhe von 100 € je Anlass und Kind an. Der Gesamtbedarf pro Jahr und Kind liegt bei 300 € (25 Euro / Monat).
Meine Frage ist in wie fern stimmt das ?
Falls es sowas nicht gibt bitte ich euch mir zu helfen, was man an Unterhaltskosten beantragen kann bei Jugendamt oder Arbeitsamt oder Jobcenter.
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ich beziehe der Zeit ALG 1 bis Ende Oktober und anschließend bekomme ich dann von der DRV Zwichenübergangsgeld bis 23.11 anschließend ALG 2. Ich bin schon seit bisschen mehr als 1 geschieden und mir hat keiner bis vor kurzem erwähnt, dass man Unterhaltskosten beantragen. Habe jetzt von den ein und anderen Seiten gelesen, dass man Fahrkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungspauschale,
Umgangsbedingter Aufwand (soll angeblich laut SGB 2 gedeckt sein) wie z.B - Kleine Geschenke, Aufmerksamkeiten für mein Kind, monatlich pauschal 40 Euro. - Aufwendungen für den Besuch einer Freizeiteinrichtung, Freizeitpark für Vater, Mutter und Kind Pauschale 80 Euro. - Verpflegungsmehraufwand Kind für gemeinsame Mahlzeiten, Einnahmen von Snacks, etc. in Höhe von monatlich pauschal 60 Euro. Zu den Anlässen 1) Geburtstag, 2) Weihnachten, 3) Ostern fallen weitere Kosten für Geschenke, Kuchen, Torten, etc. in Höhe von 100 € je Anlass und Kind an. Der Gesamtbedarf pro Jahr und Kind liegt bei 300 € (25 Euro / Monat).
Meine Frage ist in wie fern stimmt das ?
Falls es sowas nicht gibt bitte ich euch mir zu helfen, was man an Unterhaltskosten beantragen kann bei Jugendamt oder Arbeitsamt oder Jobcenter.
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