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Unterhalt: Hartz IV-Empfänger müssen Kindesunterhalt zahlen - Weitere Meldungen - FOCUS OnlineWenn Hartz IV-Empfänger über mehr Geld als die reinen Regelleistung verfügen, müssen sie ebenso Kindesunterhalt zahlen. Unpfändbar ist lediglich das absolute Existenzminimum. Laut dem Urteil des Bundessozialgerichts muss deshalb ein arbeitsloser Vater, der Hartz IV bezieht, seiner Tochter doch Unterhalt zahlen.
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen Kindesunterhalt bezahlen, wenn sie über mehr Geld als die reinen Regelleistung verfügen. Voraussetzung ist, dass die Unterhaltspflicht gerichtlich festgestellt ist, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. In jedem Fall unpfändbar ist danach aber das Existenzminimum, also die Unterkunftsleistungen und die Regelleistung von monatlich 351 Euro. (Az: B 14 AS 34/07 R)
Jobcenter dürfen Unterhalt für Kinder von Hartz IV abzweigen