Balindys
Elo-User*in
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Meine jüngere Tochter bekommt (normalerweise) Unterhalt in Höhe von 334€, was knapp 29% unseres monatlichen Budget ausmacht. Nun ist im Oktober der Unterhalt komplett ausgeblieben und ich konnte am 21. mit viel Druck beim JC eine Auszahlung erwirken. Gleichzeitig wurde mir gesagt, dass wäre das erste und letzte Mal, das JC träte erst im Folgemonat ein, wenn der Unterhalt bis dahin nicht gezahlt wäre.
Nun ist im Februar der Unterhalt erst am 27. eingetroffen, nachdem ich geblufft und beim KV mit Gehaltspfändung gedroht habe. Allerdings erreichte mich dann am 4. März einer Nachricht seiner Frau, ich möge den Februarunterhalt entweder für März verwenden oder mir das Geld vom JC holen, das es (Zitat) "für mich ja nur ein kleiner nerviger Aufwand" wäre.
Ich habe den Februar nur managen können, weil ich diverse Rechnungen aufgeschoben habe, von Freunden mit Lebensmitteln unterstützt wurde bzw mir Geld geliehen habe und bei der Arge einen Lebensmittelgutschein in Höhe von 85€ als Darlehen geholt habe. Als der Unterhalt kam, war der ziemlich gleich auch wieder weg, da ich damit Rechnungen für Februar und März bezahlt und eingekauft habe.
Nun ist es der 18., der Märzunterhalt ist immer noch nicht drauf und ich werd höchstens noch bis Freitag Lebensmittel haben. Meine Frage:
Da der Unterhalt nicht gekommen ist, kann ich erneut ein Darlehen für Lebensmittelgutscheine beim JC aufnehmen, obwohl das Alte noch mit 45€ ativ ist? Oder kann mir das JC diese verweigern, weil ich letzten Monat schon welche beantragt habe?
Leider stehe ich mit dem Problem ziemlich alleine da, kein Anwalt will/kann helfen, weil der KV in Frankreich lebt und die Unterhaltsabteilung des JC spielt die Situation auch nur runter...
Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten!
Nun ist im Februar der Unterhalt erst am 27. eingetroffen, nachdem ich geblufft und beim KV mit Gehaltspfändung gedroht habe. Allerdings erreichte mich dann am 4. März einer Nachricht seiner Frau, ich möge den Februarunterhalt entweder für März verwenden oder mir das Geld vom JC holen, das es (Zitat) "für mich ja nur ein kleiner nerviger Aufwand" wäre.
Ich habe den Februar nur managen können, weil ich diverse Rechnungen aufgeschoben habe, von Freunden mit Lebensmitteln unterstützt wurde bzw mir Geld geliehen habe und bei der Arge einen Lebensmittelgutschein in Höhe von 85€ als Darlehen geholt habe. Als der Unterhalt kam, war der ziemlich gleich auch wieder weg, da ich damit Rechnungen für Februar und März bezahlt und eingekauft habe.
Nun ist es der 18., der Märzunterhalt ist immer noch nicht drauf und ich werd höchstens noch bis Freitag Lebensmittel haben. Meine Frage:
Da der Unterhalt nicht gekommen ist, kann ich erneut ein Darlehen für Lebensmittelgutscheine beim JC aufnehmen, obwohl das Alte noch mit 45€ ativ ist? Oder kann mir das JC diese verweigern, weil ich letzten Monat schon welche beantragt habe?
Leider stehe ich mit dem Problem ziemlich alleine da, kein Anwalt will/kann helfen, weil der KV in Frankreich lebt und die Unterhaltsabteilung des JC spielt die Situation auch nur runter...
Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten!