Hallo,
meine KK hat mir mitgeteilt das mein Krankengeldanspruch Ende Dez aufläuft und ich "ausgesteuert" werde. Ich bin aber weiterhin vom Facharzt AU geschrieben (was sich leider auch in den nächsten Monaten nicht ändern wird). Jetzt habe ich gelesen, das unter bestimmten Umständen ab diesen Zeitpunkt die AA für mich zuständig sein könnte und ich evlt. Anspruch auf ALG I (aufgrund § 145) habe.
Ich habe derzeit einen gültigen Arbeitvertrag bei meinem Arbeitgeber und bin eben "langzeitkrank". Einen grundsätzlichen Anspruch auf ALG 1 habe ich aufgrund der Beschäftigungsdauer vor der AU.
Wie ist jetzt die "richtige" Vorgehensweise für mich?
Antragstellung bei der AA auf ALG1 unter Hinweis auf § 145?
Hab auch gelesen das mich die AA dann innerhalb von 4 Wochen auffordern wird einen Reha-Antrag od. EMR-Antrag zu stellen, ist das richtig?
Wie ist das dann mit der Krankenversicherung wenn ist ausgesteuert bin, aber noch kein Bescheid des AA über ALG 1 vorliegt, bin ich dann krankenversichert im Rahmen der 4-Wochen-Nachversicherung?
Wäre sehr dankbar für ein paar Ratschläge / Infos.
Vielen Dank schon mal.
LG
Roli
meine KK hat mir mitgeteilt das mein Krankengeldanspruch Ende Dez aufläuft und ich "ausgesteuert" werde. Ich bin aber weiterhin vom Facharzt AU geschrieben (was sich leider auch in den nächsten Monaten nicht ändern wird). Jetzt habe ich gelesen, das unter bestimmten Umständen ab diesen Zeitpunkt die AA für mich zuständig sein könnte und ich evlt. Anspruch auf ALG I (aufgrund § 145) habe.
Ich habe derzeit einen gültigen Arbeitvertrag bei meinem Arbeitgeber und bin eben "langzeitkrank". Einen grundsätzlichen Anspruch auf ALG 1 habe ich aufgrund der Beschäftigungsdauer vor der AU.
Wie ist jetzt die "richtige" Vorgehensweise für mich?
Antragstellung bei der AA auf ALG1 unter Hinweis auf § 145?
Hab auch gelesen das mich die AA dann innerhalb von 4 Wochen auffordern wird einen Reha-Antrag od. EMR-Antrag zu stellen, ist das richtig?
Wie ist das dann mit der Krankenversicherung wenn ist ausgesteuert bin, aber noch kein Bescheid des AA über ALG 1 vorliegt, bin ich dann krankenversichert im Rahmen der 4-Wochen-Nachversicherung?
Wäre sehr dankbar für ein paar Ratschläge / Infos.
Vielen Dank schon mal.
LG
Roli