Birt1959
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Moin, moin Foristen,
ich habe derzeit folgendes Problem: Da mein befristeter Vertrag nach 2 Jahren im Mai ausläuft, habe ich mich sobald ich es wußte, vorsorglich arbeitslos gemeldet.
Nun bekam ich gestern eine Einladung einer SB mit einem Namen, der mich hellhörig machte. Ich war bis vor 2 Jahren Hartzi und im JC meiner Optionskommune trietzte mich eine Dame der Leistungsabteilung bis zum SG .
Nun habe ich die Befürchtung, dass die mir jetzt zugewiesene SB der Reha-Abteilung die gleiche ist. Ich habe eine chronische Depression, die teilweise in heftigen Episoden verläuft. Mit dieser Dame käme ich in der Vorphase der Erkrankung bzw. kurz danach überhaupt nicht zu Recht. Da die Dame bei Vorsprachen teilweise sich extrem abwertend verhielt, möchte ich wissen, unter welchen Bedingungen und mit welchem Paragraphen des SGB III ich sie dann wegen "Befangenheit" ablehnen kann?
Vielen Dank für Eure Tipps
ich habe derzeit folgendes Problem: Da mein befristeter Vertrag nach 2 Jahren im Mai ausläuft, habe ich mich sobald ich es wußte, vorsorglich arbeitslos gemeldet.
Nun bekam ich gestern eine Einladung einer SB mit einem Namen, der mich hellhörig machte. Ich war bis vor 2 Jahren Hartzi und im JC meiner Optionskommune trietzte mich eine Dame der Leistungsabteilung bis zum SG .
Nun habe ich die Befürchtung, dass die mir jetzt zugewiesene SB der Reha-Abteilung die gleiche ist. Ich habe eine chronische Depression, die teilweise in heftigen Episoden verläuft. Mit dieser Dame käme ich in der Vorphase der Erkrankung bzw. kurz danach überhaupt nicht zu Recht. Da die Dame bei Vorsprachen teilweise sich extrem abwertend verhielt, möchte ich wissen, unter welchen Bedingungen und mit welchem Paragraphen des SGB III ich sie dann wegen "Befangenheit" ablehnen kann?
Vielen Dank für Eure Tipps