Unter 25 mit Partner zusammenziehen.

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Darkarkani

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Huhu.
Ich habe paar Fragen und hoffe man kann mir ein wenig helfen.
Ich möchte gerne mit meinen Partner zusammenziehen, wir sind beide unter 25 mein Freund ist Ausbildungsuchend und ich kann Aufgrund meiner Erkrankung nicht arbeiten gehen.
Wir wohnen beide noch bei unseren Eltern.
Ist das möglich das wir zusammenziehen können?
Falls ja müssen wir irgendwas beachten wenn wir zum Amt gehen?
Falls ihr Fragen habt könnt ihr gerne Fragen.
 
Hallo Darkarkani,

Huhu.
Ich habe paar Fragen und hoffe man kann mir ein wenig helfen.
Ich möchte gerne mit meinen Partner zusammenziehen, wir sind beide unter 25 mein Freund ist Ausbildungsuchend und ich kann Aufgrund meiner Erkrankung nicht arbeiten gehen.
Wir wohnen beide noch bei unseren Eltern.

Bezüglich des Antrages auf ALG II sollte hier dringend § 22 Abs. 5 SGB II beachtet werden. Treffen die dortigen Dinge zu?

Ist das möglich das wir zusammenziehen können?

Vorausgesetzt, die Zustimmung wurde eingeholt, könnt ihr eine Wohngemeinschaft bilden.

Falls ja müssen wir irgendwas beachten wenn wir zum Amt gehen?

Ihr stellt jeder einen Antrag, bildet jeder eine BG mit einer Person und keiner gibt Daten des anderen raus. Ihr seid nicht "Freund und Freundin". Ihr seid Mitglieder einer Wohngemeinschaft, die aus Kostengründen gemeinsam einen Mietvertrag schließen. Im ALG II -Antrag gebt ihr lediglich an, dass die Wohnung noch von 1 weiteren Person bewohnt wird.

Falls ihr Fragen habt könnt ihr gerne Fragen.
 
Hallo @Vader,

Ihr stellt jeder einen Antrag, bildet jeder eine BG mit einer Person und keiner gibt Daten des anderen raus. Ihr seid nicht "Freund und Freundin". Ihr seid Mitglieder einer Wohngemeinschaft, die aus Kostengründen gemeinsam einen Mietvertrag schließen.
Die Beiden sind ja U25 , wohnen bei Ihren Eltern, ob die Partnerin überhaupt erwerbsfähig ist ist fraglich. Du kannst darauf wetten, dass es bei der vorgeschlagenen Form als Mindeste gewältige Probleme geben wird. :icon_cry:

wir sind beide unter 25 mein Freund ist Ausbildungsuchend und ich kann Aufgrund meiner Erkrankung nicht arbeiten gehen.
Wir wohnen beide noch bei unseren Eltern.
 
Hallo Hartzeola,

Die Beiden sind ja U25 , wohnen bei Ihren Eltern, ob die Partnerin überhaupt erwerbsfähig ist ist fraglich. Du kannst darauf wetten, dass es bei der vorgeschlagenen Form als Mindeste gewältige Probleme geben wird. :icon_cry:

Ich weiß, darum soll sie ja schauen, ob die entsprechenden Regelungen aus § 22 Abs. 5 SGB II gelten.

Beide wohnen ja völlig getrennt voneinander bei ihren Eltern. Beide können unabhängig voneinander einen entsprechenden Antrag stellen und dies mit zerrütteten Familienverhältnissen o. Ä. begründen und ggf. glaubhaft machen.

Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, U25 auszuziehen und das JC Leistungen gewährt, sind die beiden nichts anderes als eine WG .

Klar, Probleme gibt es immer, gerade bei U25 ist es nicht einfach.
 
Also wenn mein Partner und ich angeben, das es nicht mehr Möglich ist bei unseren Eltern zu wohnen z.B wegen Streitigkeiten müsste es klappen oder?
Muss man den Amt irgendwas Vorlegen oder reicht es wenn man sagt das es Streitigkeiten in der Familie gibt?
 
Hallo Darkarkani,

Also wenn mein Partner und ich angeben, das es nicht mehr Möglich ist bei unseren Eltern zu wohnen z.B wegen Streitigkeiten müsste es klappen oder?
Muss man den Amt irgendwas Vorlegen oder reicht es wenn man sagt das es Streitigkeiten in der Familie gibt?

Zunächst schreibt jeder für sich einen Antrag an sein für ihn zuständiges JC (nachweislich). Ihr beantragt die Zusicherung zum Umzug und Leistungen nach dem SGB II, weil aus schwerwiegenden Gründen es nicht länger zumutbar ist, in eurem Elternhaus zu wohnen.

Ob sich das JC damit zufrieden gibt, kann euch keiner sagen. Im schlimmsten Falle stellt ihr Eilantrag oder klagt und müsst dem Gericht die Situation glaubhaft machen.

Bei mir war es damals im Übrigen so, dass mich mein JC nach Antragstellung (U25 und ohne Zustimmung ausgezogen) aufgefordert hatte, Unterlagen meiner Eltern vorzulegen. Ich teilte mit, dass die Familienverhältnisse zerrüttet seien und ich diese Unterlagen nicht beibringen könne. Glaubhaft gemacht hatte ich dies mit einem Einschreiben an meine Eltern, welches die Formvordrucke vom JC enthielt. Das Einschreiben wurde von meinen Eltern nicht angenommen und zurückgesandt. Daraufhin erhielt ich Leistungen.
 
Ok :dank: für die Antwort =).
Und wie sieht es aus wenn wir sofort eine Lebensgemeinschaft gründen würden?
Oder wäre das gar nicht möglich?
 
Hallo Darkarkani,

Ok :dank: für die Antwort =).
Und wie sieht es aus wenn wir sofort eine Lebensgemeinschaft gründen würden?
Oder wäre das gar nicht möglich?

Wenn es dein Freund ist, seid ihr dann nicht bereits eine Lebensgemeinschaft? Ich verstehe nicht so ganz, worauf du hinaus willst.
 
Es gibt ja einen Unterschied zwischen Wohngemeinschaft und Lebensgemeinschaft soweit ich weiss.
Mit Lebensgemeinschaft meinte ich, das wir zusammen einen Antrag erstellen und richtig zusammen wohnen ihn Eheähnlichen Verhältnissen.
 
Hallo Darkarkani,

Es gibt ja einen Unterschied zwischen Wohngemeinschaft und Lebensgemeinschaft soweit ich weiss.
Mit Lebensgemeinschaft meinte ich, das wir zusammen einen Antrag erstellen und richtig zusammen wohnen ihn Eheähnlichen Verhältnissen.

Es gibt keine "eheähnlichen Verhältnisse". Entweder ihr heiratet und steht in allen Bereichen füreinander ein, sprich, seid auch unterhaltspflichtig, oder eben nicht. Dann seid ihr ein Paar und bildet eine simple WG ohne Verpflichtungen.

Das JC allerdings drückt diese Verpflichtungen dennoch gern zum Nachteil der Hilfebedürftigen selbigen auf. Und damit das gar nicht erst passiert, empfehle ich meinen Vorschlag so umzusetzen.
 
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