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Späte Rache?
Ich bin jetzt seit Januar 2009 aus dem Leistungsbezug und bekam am 4 Juni jetzt einen Brief vom Hauptzollamt wo drinn steht das gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt wird.
Und das wegen 240 Euro die schon längst zurückgezahlt worden sind und wo ich mich selbst bei meiner SB angezeigt habe.
Soviel zum Thema Späte Rache
Das ist über den Forderungeinzug NRW gelaufen. Dort habe ich monatliche Raten mit dem vereinbart und per Überweisung bezahlt. Aber was bringt mir diese Info?
Ich denke das geht hier nicht um das Geld sondern um eine zusätzliche Bestrafung weill ich angeblich ein so großer Betrüger bin und mich am Staat berreichern wollte.
Da nun kein Bescheid mehr erstellt werden kann, da Du aus dem Bezug bist kann höchstens ein Überprüfungsantrag gestellt werden
Warum man dich wegen Betrug ermittelt habe ich nicht ganz verstanden. Jedenfalls ist die Angelegenheit nicht erledigt, wenn du das Geld zurück gezahlt hast. Tätige Reue gibt es bei Betrug nicht.
Das du keine Reue verspürst ist menschlich verständlich. Aber das Unrechtsbewusstsein ist ein Schuldbestandteil und würde dich vor eine Bestrafung nicht schützen. Wenn du nicht wusstest, dass du diese Tätigkeit angeben musstest, fehlt es am Täuschungsvorsatz. Damit könnte man dich nicht bestrafen. Für den Vorsatz reicht es aber aus, dass man den tatbestandlichen Erfolg billigend in Kauf nimmt. Das klingt komisch und ist es auch.
Ich habe mich sehr gewundert, dass du so sorglos den Anhörungsbogen ausgefüllt hast.