Untätigkeitsklage gegen damalige SB

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

final-doom

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Sep 2007
Beiträge
428
Bewertungen
32
Kann ich meine damalige SB (Leistungsbezug) noch wegen Untätigkeit drann kriegen? War im Januar 2008 wegen Klassenfahrtzuschuss.
Bin aber seit Januar 2009 nicht mehr im Leistungsbezug.
 

final-doom

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Sep 2007
Beiträge
428
Bewertungen
32
Späte Rache?

Ich bin jetzt seit Januar 2009 aus dem Leistungsbezug und bekam am 4 Juni jetzt einen Brief vom Hauptzollamt wo drinn steht das gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt wird.

Und das wegen 240 Euro die schon längst zurückgezahlt worden sind und wo ich mich selbst bei meiner SB angezeigt habe.

Soviel zum Thema Späte Rache
 
E

ExitUser

Gast

Hast du denn die Einzahlungsquittung über die 240 Euro noch u. kannst sie denen zukommen lassen?
 

final-doom

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Sep 2007
Beiträge
428
Bewertungen
32
Das ist über den Forderungeinzug NRW gelaufen. Dort habe ich monatliche Raten mit dem vereinbart und per Überweisung bezahlt. Aber was bringt mir diese Info?

Ich denke das geht hier nicht um das Geld sondern um eine zusätzliche Bestrafung weill ich angeblich ein so großer Betrüger bin und mich am Staat berreichern wollte.
 
E

ExitUser

Gast

Wenn Du eine Vereinbarung hattest mit monatlichen Ratenzahlungen u. diese pünktlich geleistet wurden, weiß ich nicht, wie man Dich im Nachhinein noch zusätzlich bestrafen will.
 

final-doom

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Sep 2007
Beiträge
428
Bewertungen
32
Na Ja wenn es soweit kommt dann werde ich ein RA beauftragen. Habe aber erstmal ein Anhörungsbogen vom Hauptzollamt bekommen!

Aber wie sieht das jetzt aus kann ich der ein Reinwürgen. Ich will eine Untätigkeitsklage anstreben, Und wenn Ja wie ist die Vorgehensweise
 

Arania

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
5 Sep 2005
Beiträge
17.171
Bewertungen
178
Du hast damals einen Zuschuss für eine Klassenfahrt gestellt? Richtig? Und nicht erhalten, auch richtig? Mit welcher Begründung oder gab es keine?
 

final-doom

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Sep 2007
Beiträge
428
Bewertungen
32
Da ich auch bei der Stadt arbeite und meine SB auch habe ich mit Ihr per email und Telefon kommuniziert! (Die emails habe ich alle noch). Es ging damals darum das Sie das Geld zur Schule direkt überweisen wollte ich das aber nicht wollte. Hier mal die letzte email von mir worauf keine Reaktion mehr folgte:


Sehr geehrte Frau XXX,

wie bereits eben besprochen möchte ich nicht, das meine Hilfebedürftigkeit bekannt wird.
Nach dem mir vorliegenden Unterlagen wird die Klassenfahrt meiner Tochter vom bis stattfinden.

Der Eigenanteil von 170€ soll bis 14.01.08 auf das Konto des Klassenlehrers überwiesen werden. Ich beantrage hiermit
die Kostenübernahme für die Klassenfahrt. Die oben erwähnten Unterlagen werde ich Ihnen per Post zukommen lassen.

Nachdem Sie mir die 170€ für die Klassenfahrt auf meinem Konto überwiesen haben werde ich den Betrag auf das Konto des
Klassenlehrers weiterleiten und Ihnen einen Nachweis vorlegen.

Nach unserem Gespräch würden die Gelder auf das Konto der Schule überwiesen dies würde meine Hilfsbedürftigkeit offenbaren.

Nach dem Umkehrschluss aus "§50 Sozialgesetzbuch 2" sind Sie nicht berechtigt Informationen über meine Hilfebedürftigkeit an die Schule weiterzuleiten.
Spätestens bei der Überweisung auf das Konto der Schule bzw. des Lehres würden Sie meine Hilfebedürftigkeit bekannt geben.

Weiter gibt es noch den "§35 SGB1" Dort ist festgelegt das Sozialdaten nur an Befugte Personen weitergegeben werden dürfen. Ich denke mal
das die Schule nicht dazu gehört.

Ich bitte Sie daher die Gelder bei Bewilligung auf mein Konto zu überweisen.

Sollten noch irgendwelche Fragen Ihrerseits bestehen dann Rufen Sie mich bitte an.


MfG
 

Arania

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
5 Sep 2005
Beiträge
17.171
Bewertungen
178
Tja, so wird es natürlich schwierig, denn die SB hat sich nicht geweigert den Zuschuss zu gewähren, sondern sie wollte das Ganze der Schule persönlich überweisen und Du hast dann gänzlich darauf verzichtet nehme ich an?

Was man da jetzt noch machen kann was erfolgversprechend wäre , kann ich mir nicht vorstellen, zumal da es jetzt diese Summe auch nicht mehr geben wird, denn der Anlass ist nicht mehr gegeben
 

blinky

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
17 Jun 2007
Beiträge
7.054
Bewertungen
1.947
Eine Untätigkeitsklage kann nur eingereicht werden, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten Antrag bzw. innerhalb von 3 Monaten ein Widerspruch nicht bearbeitet wurde. Nur ich kann nicht sehen ob das bei Dir der Fall ist. Hat die ARGE nun das Geld gezahlt oder nicht?

Blinky
 

Muzel

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Dez 2008
Beiträge
12.929
Bewertungen
1.899
Wenn die Klassenfahrt stattgefunden hat, ist der Anspruch erledigt. Du hast kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.
 

Muzel

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Dez 2008
Beiträge
12.929
Bewertungen
1.899
Warum man dich wegen Betrug ermittelt habe ich nicht ganz verstanden. Jedenfalls ist die Angelegenheit nicht erledigt, wenn du das Geld zurück gezahlt hast. Tätige Reue gibt es bei Betrug nicht.
 

final-doom

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Sep 2007
Beiträge
428
Bewertungen
32
Warum man dich wegen Betrug ermittelt habe ich nicht ganz verstanden. Jedenfalls ist die Angelegenheit nicht erledigt, wenn du das Geld zurück gezahlt hast. Tätige Reue gibt es bei Betrug nicht.


Ich verspüre keine Reue! Warum auch? Ich bin derjenige der zum SB gegangen ist und die Nebentätigkeit angezeigt hat. Zwar sehr spät aber ich wusste es vorher nicht besser. Ich war leider so unwissend so das ich gedacht hatte ein Job wo nur 160 Euro im Monat verdient wird brauch man nicht angeben.
 

Muzel

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Dez 2008
Beiträge
12.929
Bewertungen
1.899
Das du keine Reue verspürst ist menschlich verständlich. Aber das Unrechtsbewusstsein ist ein Schuldbestandteil und würde dich vor eine Bestrafung nicht schützen. Wenn du nicht wusstest, dass du diese Tätigkeit angeben musstest, fehlt es am Täuschungsvorsatz. Damit könnte man dich nicht bestrafen. Für den Vorsatz reicht es aber aus, dass man den tatbestandlichen Erfolg billigend in Kauf nimmt. Das klingt komisch und ist es auch.
Ich habe mich sehr gewundert, dass du so sorglos den Anhörungsbogen ausgefüllt hast.
 

final-doom

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Sep 2007
Beiträge
428
Bewertungen
32

Welchen Anhörungsbogen habe ich denn sorglos ausgefüllt?
 

Muzel

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Dez 2008
Beiträge
12.929
Bewertungen
1.899
"Na Ja wenn es soweit kommt dann werde ich ein RA beauftragen. Habe aber erstmal ein Anhörungsbogen vom Hauptzollamt bekommen!"
 

final-doom

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Sep 2007
Beiträge
428
Bewertungen
32
Ich habe ihn bekommen aber noch nicht ausgefüllt! Habe dafür 3 Wochen Zeit.

Aber warum sollte ich ihn auch nicht ausfüllen? Wenn ich es nicht mache wird es nur negativ ausgelegt und ich hätte keine weitere Chance die Dinge aus meiner Sicht darzustellen.
 

Muzel

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Dez 2008
Beiträge
12.929
Bewertungen
1.899
Ob du den Anhörungsbogen ausfüllst oder nicht, dass solltest du mit dem RA besprechen. Wenn du nichts schreibst vertust du auch eine Chance. Ein Bußgeldbescheid (vielleicht auch Strafbefehl) ergeht dann, ohne dass du deinen Senf dazu gegeben hast. Jedenfalls ist es richtig, den Anhörungsbogen ohne rechtlichen Beistand nicht auszufüllen.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Erfahre mehr...