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Mich wundert eh, dass ihr für die 21-Jährige noch Kindergeld bekommt, weil Kinder ohne Arbeitsplatz doch nur bis zum 21. Geburtstag berücksichtigt werden *grübel* oder war sie eben noch in der Ausbildung und die Fam.kasse weiß noch nichts vom Ausbildungsende bzw. ist sie eben erst 21 geworden?
Wenn es nicht für alles Kontoauszüge gibt, dann hat sie doch eine Lohnabrechnung. Sie arbeitet doch sv-pflichtig. Die Lohnabrechnung genügt auch zur Vorlage.Habe heute ein schreiben vom Jobcenter bekommen, das sie noch Unterlagen benötigen von meiner Tochter.Also vollständige Kontoauszüge der letzten 3 Monate,Kontoauszug wo ersichtlich ist von der ersten Lohnzahlung.
Dachte ich mir schon.Hallo caso ich habe falsch geschrieben ich meine natürlich den 15.Juli da bekommt sie den vollen Lohn auf ihr Konto.
Wenn ich mich mal einklinken dürfte?Mir geht es jetzt um meine Nachzahlung in höhe von 1100 Euro die wir nicht aufbringen können.Ein Teil wird wohl Übernommen aber nicht alles.
Außerdem:
Wenn euer Vermieter die Nachzahlung jetzt auf die künftige Miete umlegt und statt 800,- nun 900,- pro Monat haben will---dann entfällt die Extra-Nachzahlung von 1100,- doch!! Die wird aufs Jahr verteilt.
Ja, so wirds sein. Danke.Die 1100 € sind Altlasten und die 100 € sind keine Tilgung der Altlasten, sondern dienen der vermeidung neuer Nachzahlungen in der Zukunft.![]()
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